Erbe bei Hartz 4 ausschlagen oder annehmen?
Mein kürzlich verstorbener Patenonkel hat mir wohl Geld vererbt. Da ich aber Hartz 4 beziehe, bin ich mir nicht sicher ob ich das Erbe ausschlagen oder annehmen sollte.. Wird beim Ausschlagen das Geld dann einfach unter meinen 3 Geschwistern aufgeteilt?
9 Antworten
Du kannst ein Erbe nicht einfach ausschlagen,wenn es deine derzeitige Lebenssituation verbessert !
Das kannst du ohne Konsequenzen machen,wenn du nur Schulden erben würdest bzw.die Schulden das Erbe auffressen würde.
Deine Mitwirkungspflicht besteht darin,dass du selber alle Möglichkeiten nutzt deine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder ganz zu beenden,du würdest dann deine weitere Bedürftigkeit mutwillig verursachen,auch wenn du durch das nicht Ausschlagen des Erbes nicht vom Jobcenter weg kommen würdest,aber deine Unterstützung würde sich verringern.
Nimmst du das Erbe dann nicht an,würde es unter den anderen Erben aufgeteilt,aber das Jobcenter rechnet dir deinen Erbteil trotzdem auf deine Leistungen an.
Das wird wohl davon abhängen, wie Du besser aussteigst. Wenn Du mit Deinen Geschwistern ein gutes Einvernehmen hast, ist der Gedanke sicher eine Überlegung wert.
Wenn Deine Geschwister das Erbe annehmen, wird es unter ihnen zu gleichen Teilen aufgeteilt (sofern kein Testament eine andere Aufteilung vorsieht).
Bei einer Ausschlagung einer Erbschaft fällt das Erbe den zu der berufen wäre, hätte der Ausschlagende den Erbfall nicht erlebt.
Fraglich, und in der Rechtssprechung noch nicht beantwortet ist, ob eine Erbausschlagung eine Pflichtverletzung im Sinne §34 SGB II ist. Sprich ob sie verpflichtet sind, das Erbe nicht auszuschlagen um ihre Leistungsfähigkeit zu verbessern.
Sollten Sie die Erbschaft nicht ausschlagen wäre diese als einmaliges Einkommen zu werten. Sollte die Bedüftigkeit durch Anrechnung auf einen Monat entfallen, ist das Einkommen auf genau 6 Monate verteilt anzurechnen. Was danach noch verbleibt ist Vermögen.
als alg2he kannst du das erbe nicht ausschlagen. dir wird das erbe ansonsten als einkommen angerechnet und der bearf gekürzt. immerhin würde es deinen bedarf mindern oder gar beseitigen.
Wenn du erbst, z.B. Geld, wird es dir vom Amt angerechnet, egal ob du es ausschlägst oder annimmst. Du kannst nicht einfach ein dir zustehendes Einkommen, in diesem Fall Erbe, ausschlagen und dann erwarten, daß du Gelder vom Staat bekommst.