Kein Brief vom nachlassgericht?

13 Antworten

Von dem Zeitrpunkt an, zu dem dein Vater a) Kenntnis von dem Erbfall (Tod des Bruders) und b) von seiner Erbfolge nach dem Verstorbenen erhalten hat, kann bzw. muss er innerhalb 6 Wochen die Erbschaft ausschlagen, wenn er sie wegen der Überschuldung nicht annehmen will. Die Ausschlagung muss er entweder persönlich beim Nachlassgericht erklären oder er muss einen Notar aufsuchen und von diesem die Auschlagung beurkunden und sie dem Nachlassgericht zustellen lassen. Nach der erfolgreichen Ausschlagung hätte dein Vater nichts mehr mit der Erbschaft zu tun. Da aber aufgrund der Ausschlagung deines Vaters vermutlich du (und deine etwaigen Geschwister) als Erben in Frage kommst, solltest Du (und falls du minderjährige Kinder hast zugleich für diese) ebenfalls die Ausschlagung erklären.

Wenn die Ausschlagung nicht gelingt, weil die Frist abgelaufen ist, braucht das aber nicht zur Folge zu haben, dass dein Vater für die Schulden des Bruders mit seinem eigenem Vermögen einstehen muss. Das wäre zwar zunächst die Folge; sie kann aber abgewendet werden, indem dein Vater beim Nachlassgericht die Nachlassverwaltung beantragt. Dies hätte zur Folge, dass die Gläubiger des Erblassers nur auf dessen Nachlass wegen ihrer Forderungen zugreifen können, nicht aber auf das Eigenvermögen des Erben, also deines Vaters. Ich rate aber, für diesen Fall einen Rechtsanwalt mit dem Antrag auf Nachlassverwaltung zu beauftragen; dein Vater als juristischer Laie wird das nur schwer allein zuwege bringen. Wird Nachlassverwaltung angeordnet, wird ein Verwalter eingesetzt, der dann mit den Gläubigern in Kontakt treten würde. Dein Vater hätte dann praktisch ebenfalls nichts mehr mit dem Nachlass des Bruders zu tun.

MartinH12 
Beitragsersteller
 25.04.2020, 12:30

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort !

wir werden uns Montag um alles kümmern

lg Martin

bleibt alle gesund

Post vom Nachlaßgericht kommt meines Wissens nach auch nur, wenn ein Testament hinterlegt wurde.

Falls dem nicht so ist, kann man das Erbe auch so binnen 6 Wochen ausschlagen, was Dein Vater scheinbar nicht getan hat.

Ob sich das jetzt noch korrigieren läßt, kann wohl nur ein Anwalt beurteilen.

Ich empfehle, einen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren!

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Als erstes würde ich mal das Inkassounternehmen googlen, denn viele sind unseriös.

Dann am Montag beim Nschlassgericht anrufen, wer denn Erbe ist bzw. muss dein Vater, die Kinder deines Vaters und die Enkel bzw. Urenkel ausschlagen. Alle müssen ausschlagen....

Sergios hat ja sehr gut geantwortet, aber prüfe mal das Inkassounternnehmen, es ist seltsam, dass sie so ohne weiteres deinen Vater anschreiben...

Ist Dein Vater denn überhaupt Erbe?

erst erben Verwandte in gerader Linie (Eltern und Kinder des Erbalssers, etc.) - erst dann kommt die Seitenlinie (Geschwister)

MartinH12 
Beitragsersteller
 25.04.2020, 08:48

Soweit ich herausgefunden habe hat mein Onkel keine Kinder und Eltern auch nicht mehr

frodobeutlin100  25.04.2020, 08:50
@MartinH12

herausgefunden?

hattet ihr keinen Kontakt?

und seine Eltern sind / waren doch auch die Eltern Deines Vaters - Deine Großeltern ...

Onkel, der Bruder deines Vaters, die Eltern sind vorverstorben!

wann hat er von seinem Tod erfahren?

ohne Testament wird niemand vom Nachlassgericht benachrichtigt.

ab Kenntniss des Erbfalls hat man 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen.

da muss was gelaufen sein, wie sonst kommt ein Inkasso auf deinen Vater?