Erbe wird ausgeschlagen.Wer räumt das Zimmer meiner Mutter im Pflegeheim?
Das Pflegeheim macht Druck! Das Zimmer der Verstorbenen zu räumen.Aber wenn ich räume nehme ich dann das Erbe an?
5 Antworten
Das Pflegeheim macht Druck! Das Zimmer der Verstorbenen zu räumen.Aber wenn ich räume nehme ich dann das Erbe an?
Nein, du nimmst die Sachen in Obhut. Das ist ein erheblicher Unterschied :-O
Tatsächlich darf das Heim von jedem der rechtsnachfolgenden Erben, insbesondere vom Bevollmächtigten, der Heimvertrag schloss, verlangen, das Zimmer vertragsgemäß zu räumen, damit es gereinigt und dann anderen überlassen werden kann.
Auch wenn dir Erbe automatisch oder mit Kenntnis der Erbeinsetzung zufällt: Mit fristgerechter Erbausschlagung oder Antrag auf Nachlassverwaltung, mit der du Schuldenhaftung aus eigenem Vermögen ausschliessen kannst, bist du kein Erbe mehr. Ab diesem Zeitpunkt allerdings auch nicht mehr in der Pflicht, zu räumen
Andernfalls musst du die Sachen eben dem- oder denjenigen zurückgeben, die Erbe werden :-)
G imager761
Nein, das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.
Das mit dem Erbe kommt später. du kannst alles räumen. Sachen mitnehmen/wegwerfen. Das hat nichts mit einer möglichen Ausschlagung des Erben zu tun.
Ja darum geht es mir ja wenn ich im Pflegeheim das Zimmer räume,nehme ich doch das Erbe an.Das will ich aber nicht. Muss sich das Heim dann selbst drum kümmern?
Richtig!!
Wir haben das Zimmer im Pflegeheim geräumt und Monate später trotzdem das Erbe nicht angenommen.
Dann habt ihr einfach Glück gehabt.
Übrigens kann man ein Erbe nur binnen 6 Wochen nach dem Tod des Erblassers ausschlagen.
Noch einmal: Du darfst räumen, die Sachen aufbewahren und dann Erbausschlagung erklären und die Sachen weitergeben. Oder eben umgekehrt erst Ausschlagung erklären und dem Heim mitteilen, dass du nicht zuständig bist.
Darum kümmert sich der Nachlaßverwalter. Laß Dich nicht unter Druck setzen.
Nein, das hat damit nichts zu tun!
Das Heim. Die haben einen Anspruch auf die Sachen, wenn es keine Erben gibt
Quatsch.
Was ist Quatsch? Begründung Bitte!
Wird das Erbe ausgeschlagen bestellt das Amtsgericht einen Nachlaßverwalter.
Der kümmert sich um alles weitere. Unter anderem ermittelt er ob es noch andere Angehörige, außer denen die das Erbe ausgeschlagen haben gibt.
Und laut Fragestellung, Gehe ich davon aus, das es keine Erben gibt. In dem fall ,ist der Wohnungseigner (Heim) für die Räumung zuständig und hat dadurch das Recht an der Habe.
Muste unterbrechen. Wenn nach der Räumung und abzüglich der entstandenen kosten, incl Mieten,noch Werte übrig bleiben, dann müssen diese an den Staat abgegeben werden
Vorsicht! Das wäre Unterschlagung von Erbmasse bzw. würde dazu führen das das Erbe automatisch als angenommen gilt.