Muss ich die Beerdigungskosten für meinen verstorbenen Mann , wir haben getrennt gelebt bezahlen?
Mein Mann ist verstorben wir leben seit 8 Jahren getrennt , da ich 450 km entfernt wohne hat mein Sohn ohne Rücksprache mit mir zu halten eine Sozialbeerdigung durchführen lassen , er hat alles im Auftrag gegeben und auch alleine unterschrieben . Jetzt hat er mir die Rechnung geschickt ich soll 50 % davon bezahlen schreibt er mir . er und seine beiden Schwestern würden je ein sechstel zahlen , muss ich bezahlen obwohl von mir keine Unterschrifft vorliegt ? Danke für Eure Hilfe Julchen 1960
10 Antworten
Ihr habt lediglich getrennt gelebt, d.h. er ist immer noch Dein Ehemann. Insofern wirst Du auch für die Kosten aufkommen müssen. Anders läge die Sache, wenn Du geschieden wärest.
Da Dein Sohn eine "Sozialbeerdigung" hat durchführen lassen, ist die bereits "preiswerter" als "normale" Beerdigungen. Bei meinem Vater hat so eine "Sozialbeerdigung" vor Jahren auch schon 2000 € gekostet. 50% davon sind immer noch satte 1000 €. Die soll man erst mal haben!
Wenn Du das Geld nicht hast und mit Deinem Einkommen am Existenzminimum lebst, dann versuche eine Beihilfe oder vielleicht sogar die gesamten Kosten ersetzt zu bekommen. Sprich doch mal mit dem Sozialamt oder wende Dich - zwecks Information - an die Caritas, die es fast in jeder Stadt gibt.
Bei mir hat damals das Sozialamt die Kosten übernommen, weil die Erbschaft meines Vaters überschuldet war und ich mit meinen beiden Kindern am Existenzminimum lebte.
So sieht die rechtliche Seite aus:
Unabhängig von einer erbrechtlichen Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch sind nach dem Bestattungsgesetz zu der Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet: (§ 9 Verantwortlichkeit (1) Für die Erfüllung der aufgrund dieses Gesetzes bestehenden Verpflichtungen ist der Erbe verantwortlich. Soweit ein Erbe nicht rechtzeitig zu ermitteln ist oder aus anderen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden kann, sind die folgenden Personen in der angegebenen Reihenfolge verantwortlich, sofern sie voll geschäftsfähig sind: 1. der Ehegatte,2. die Kinder,3. die Eltern,4. der sonstige Sorgeberechtigte,5. die Geschwister,6. die Großeltern,7. die Enkelkinder.).
sehr guter kommentar Tachy. DH
Sei froh, dass er nicht alles von dir verlangt., denn als Noch-Ehefrau bist du an Platz 1 zu zahlen. Wenn die Kinder sich mit 50% beteiligen, dann sei ganz ruhig und still. Egal, wer die Bestattung in Auftrag gegeben hat, er hat das Recht an die Person, die zur Bestattung verpflichtet wäre- das bist du an erster Stelle, heranzutreten und die Kosten zurückzufordern. Egal, was da gelaufen ist, du solltest in den aueren Apfle beiße, zur Rentenstelle gehen und Witwenrente beantragen. Im Sterbevierteljahr erhältst du die volle Rente, davon hats du dann schon einen Teil der Kosten gedeckt, denk einfach so.
Hallo,
da ihr nicht geschieden seid bist du als Ehefrau auch verpflichtet (so sagt es das Bestattungsgesetz) die Bestattung zu zahlen....
Nun ist die Frage wenn dein Sohn unterschrieben hat, müsste er für die Kosten aufkommen und ja, du wirst anteilig zahlen müssen.....
Das hat auch nichts damit zu tun ob du eine Erbschaft annimmst oder nicht.....wenn sowieso nichts da ist können die Kosten der Bestattung daraus ja auch nicht gezahlt werden.
Im gegenzug kannst du natürlich jetzt auch Witwenrente beantragen....
Wenn ihr nicht geschieden wart, mußt du selbstverständlich auch für diese Kosten aufkommen.
Außer....
Liegt die Kenntnis vom Todesfall noch keine 6 Wochen zurück, kannst du eine Erbausschlagung beim Nachlassgericht beantragen. Diese Bescheinigung benötigst du, wenn du nicht in der Lage bist, die Kosten zu tragen, um beim Sozialamt Antrag auf Übernahme zu stellen.
@geckobruno, bitte meine Antwort richtig lesen.
Diese Bescheinigung benötigst du, wenn du nicht in der Lage bist, die Kosten zu tragen, um beim Sozialamt Antrag auf Übernahme zu stellen.
du hast geschrieben: Wenn ihr nicht......für die Kosten aufkommen. Außer
und darum liest es sich so, das man nur das Erbe ausschlagen muss...
Dann liegt aber ganz klar ein Lesefehler deinerseits vor. Du interpretierst das Gegenteil dessen hinein, was ich geschrieben habe. ALLES lesen und hoffentlich auch verstehen.
:-)
Normalerweise bezahlt derjenige die Rechnung, der den Auftrag gegeben hat. Unabhängig von einer Erbschaft. Du könntest bei einem Erbe dich mit den 50% an den Kosten beteiligen.
Das Erbe habe ich abgelehnt , bei einem Notar , er hatte nur Schulden .
eine Erbausschlagung hat aber nichts damit zu tun das sie die Kosten nicht tragen muss....evtl. könnte sie ( wenn Erbmasse vorhanden wäre) die Kosten wieder einfordern (aus der Erbmasse)....aber ein Ausschlagen des Erbes heißt nicht, das sie nicht zahlen muss....