Beerdigungskosten von Schwester einklagen?
Guten Abend,
meine Mama ist vor wenigen Wochen verstorben und wurde schon beigesetzt.Nun trudeln langsam die Rechnungen ein. Die Beisetzung wurde von mir in Auftrag geben,einer musste es ja tun und der Bestatter ließ sich auf eine Splittung zu 3 teilen nicht ein, was ja sein gutes Recht ist. Nun zu meinem Problem:
Mein Bruder und ich( sehr guter Kontakt) sind uns einig was die Kosten angeht, leider haben wir noch eine Schwester( so gut wie keinen bis wirklich gar keinen Kontakt),die mir Steine in den Weg legt! Sie sagte telefonisch zu mir,das sie sich an den Kosten mit beteiligt soweit so gut!
Sie will mir ihren Anteil der ganzen Rechnungen leider nicht überweisen sondern lieber bei Allen ihren 1/3 selbst begleichen, da ich aber überall als Ansprechpartner gelte,muss ich überall anrufen und ihnen die Situation schildern, soweit auch kein Problem. Dementsprechend bezahle ich nur überall 2/3 (mein und mein Bruders Anteil).
Sollte meine Schwester ihren Anteil wieder erwarten nicht selbst begleichen, treten die Gläubiger an mich herran inkl. Mahngenühren!
Meine Frage ist: Kann ich den Anteil meiner Schwester einklagen?Muss ich ihren Anteil (trotz das die Gläubiger von dieser Situaton wissen) vorstrecken?
Liebe Grüße
4 Antworten
Wer bestellt, bezahlt. Beerdigung zählt zu den Nachlasskosten. Von der Steuer absetzen kann Schwester hier mW nur etwas, wenn der Nachlass negativ ausfällt.
Bezahlen musst du, ob du (die volle Höhe) einklagen kannst?. Hast du irgendwo schriftlich ihr Einverständnis zur Bestellung von Sarg, Trauerfeier.... Oder kann sie hier irgendwo an der Höhe der Kosten rum meckern?
Falls Schwester zufällig die Zahlung vergisst: die Mahnbescheide landen bei dir.
Wenn ihr 3 Kinder übrig seid, seid ihr zur Kostenregelung verpflichtet. Einer tritt als Besorger der Bestattung auf, das bist du. Sie kann Kopien von den Rechnungen bekommen, auf denen du ihr die Zahlung ihres Anteiles bezahlst. Ich würde ihr klar sagen, dass es so nicht funktioniert. Wie will sie etwas von der Steuer absetzen, wenn sie selbst keine Rechnungen hat?
Wer die Musik bestellt muss die Musik bezahlen.
Du bist Auftraggeber und Rechtspartner für die Auftragnehmer.
Das sich deine Schwester an den kosten beteiligen will kannst Du nicht beweisen und somit nicht einklagen.
Das ist dummes Zeug, wenn der Nachlass die kosten nicht begleichen kann, dann kann die Besorgerin von der Schwester den Anteil zivilrechtlich einklagen.
lass es dir von ihr den ganzen Sachverhalt schriftlich bestätigen (mit Unterschrift), dann solltest du auf der sicheren Seite sein.
Ansonsten bleibst du auf den Kosten sitzen, weil sie sagen könnte ich habe einer Teilung nie zugestimmt
also grundsätzlich heißt es mündlicher Vertrag gleich schriftlicher, die Problematik ist aber halt zu beweisen was mündlich festgehalten wurde. Deswegen schriftlich festhalten. Prinzipiell gilt aber ein Vertrag kann nicht einseitig gebrochen werden, in dem Fall würde es sie juristisch haftbar machen.
Aber ist sie rechtlich nicht dazu verpflichtet? Schriftlich hat sie mir nichts zu gestimmt, nur auf der Beerdigung zu mir gesagt,das ich ihr die Rechnungen zukommen lassen soll, ( mit Zeugen)wegen ihrem Anteil weil sie es von der Steuer absetzen lassen will...