Beerdigungskosten bei Gütertrennung
Mein verstorbener Vater lebte in Gütertrennung mit seiner 2. Frau zusammen. Er hinterließ für mich und meinen Bruder ein Sparbuch. Müssen wir hiervon als Kinder die Beerdigungskosten bezahlen? Seine noch lebende Frau ist dieser Ansicht, beruft sich auf das Erbrecht und ist nicht bereit, sich an den Kosten zu beteiligen. ist sie im Recht?
5 Antworten
Wenn die 2. Frau nichts geerbt hat, sondern nur ihr, dann seid ihr auch für die Kosten zuständig. Schlimm, dass nach einem Tod immer dieser Erbschaftsstreit kommt. Es ist euer Vater und jetzt wollt ihr um das Geld streiten, für das er unter die Erde gekommen ist? Aber wenn du es genau wissen willst, solltest du dich kostengünstig bei einem Anwalt beraten lassen.
Seine Frau muss die Kosten alleine tragen. Sollte kein Testament vorliegen, in dem ausschliesslich IHR die Begünstigten für das Sparbuch seid, wird der Betrag geteilt.
WER ALLEIN ERBT MUSS AUCH ALLEIN DIE KOSTENTRAGEN. DEIN VATER WIRD SICH SCHON WAS BEI DER GÜTERTRENNUNG GEDACHT HABEN. gING ES EVTL: DABEI UM wITTWENRENTE
Wikipedia sagt:
"Lebten die Ehegatten zum Zeitpunkt des Erbfalles im Güterstand der Gütertrennung, gilt, dass der Nachlass bei Vorhandensein von einem oder zwei erbberechtigten Kindern des Erblassers zwischen diesen und dem überlebenden Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt wird (§ 1931
Abs. 4 BGB). Damit ist sichergestellt, dass der überlebende Ehegatte neben den erbberechtigten Abkömmlingen des Erblassers immer mindestens genauso viel erbt wie diese."
Wer die Beerdingungskosten zahlt, ist wahrscheinlich Abstimmungssache. Da Ihr alle erbt, teilt es doch einfach.
Hier habe ich noch was gefunden:
Beerdigung ist Familienpflicht
Die Bestattungsgesetze der Bundesländer regeln genau, wer sich um die Bestattung kümmern muss. Das sind in erster Linie die nächsten Verwandten, allen voran der Ehegatte des Verstorbenen, dann die erwachsenen Kinder. Wer Erbe ist oder wie das Testament aussieht, ist für die „Bestattungspflicht“ unerheblich, wie es im Amtsdeutsch heißt. ... Familienstreit: Wer zahlt die Beerdigung? - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/recht/erbschaft/familienstreit_aid_69683.html
Klingt also doch eher so als sei die Frau in der Pflicht. Müsst Ihr mal die Gesetze Eures Bundeslandes wälzen ;-)
Wenn Ihr die rechtmäßigen Erben seid und das Erbe annehmt, denke ich schon. Bin aber kein Experte.