Muss ich dem arbeitsamt den wahren grund für meine Kündigung nennen?

4 Antworten

Sicher bist du dazu verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben bei der Antragstellung zu machen,dein ehemaliger AG - muss dazu noch eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen,da kann es schon sein das er selber Angaben zu deiner Kündigung macht oder die Agentur für Arbeit hält Rücksprache mit ihm,wenn es Unklarheiten gibt !

Denn bei einer Eigenkündigung stehen 12 Wochen Sperre im Raum,wenn du keinen wichtigen Grund für deine Eigenkündigung hast,dann kannst du dich schon mal auf 12 Wochen ohne Leistungen einstellen,die werden dir von deinem evtl.Gesamtanspruch abgezogen.

In dieser Sperrzeit kannst du dann ggf.eine sanktionierte ALG - 2 Leistung beim Jobcenter bekommen,musst du dann natürlich separat beantragen,die bekommst du aber auch nur wenn die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind.

Würdest du z.B. unter 25 sein und noch bei deinen Eltern leben,dann würdest du nur gemeinsam mit deinen Eltern einen evtl.Anspruch haben,wenn diese nach dem SGB - ll als bedürftig gelten würden,es kommt dann also darauf an was deine Eltern verdienen und was sie an Vermögen haben.

Die Sanktion würde dann min. 30 % vom Regelsatz ( z.B. für ein Single derzeit 404 € ) betragen,dass dann über 3 Monate,unter 25 würde dir hier gleich eine 100 % Sanktion drohen,würdest du alleine wohnen würde die Miete dann in der Regel an deinen Vermieter überwiesen und du könntest Lebensmittelgutscheine beantragen.

P0is0n 
Beitragsersteller
 25.06.2016, 09:14

Ich hab das Glück das mein Vermieter mein Bruder ist von daher kann ich mit der Miete etwas runtergeht und mein Freund ist Gott sei dank auch noch da...Mein Arbeitgeber meinte nur das sie einen ehrlichkeitsvermerk in mein arbeitszeugnis schreiben und er meinte das ich mir auf Nachfrage einfach etwas anderes überlegen soll was damit gemeint ist...

isomatte  25.06.2016, 09:28
@P0is0n

Das spielt doch keine Rolle was er zu dir gesagt hat,du hast selber gekündigt und wenn du da keinen wichtigen Grund vorbringen kannst gibt es eine Sperre von 12 Wochen !

Wenn du dir da etwas aus den Ärmeln zauberst,dann kannst du sicher sein das es da eine Rückfrage beim AG - gibt und ich glaube nicht,dass dieser dann deine Lügen noch unterstützen wird.

Konnte aber selber kündigen.

In dem Fall bekommst du eine 3monatige Sperre, da du selbst gekündigt hast. Der Grund ist dem Amt egal

Familiengerd  25.06.2016, 12:42

Der Grund ist dem Amt egal

Das ist falsch.

Ob es bei einen Eigenkündigung zu einer Sperre kommt, hat eben ganz entscheidend damit zu tun, warum ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat.

Eine Sperre erfolgt dann nicht "automatisch" voraussetzungslos!

Sicher bist du bei Antragstellung dazu verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen,dein ehemaliger AG - muss auch eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen,es kann also sein das er da schon Angaben wegen dem Kündigungsgrund macht und bei Unklarheiten kann auch eine Rücksprache erfolgen !

Denn bei einer Eigenkündigung ohne wichtigem Grund drohen dir 12 Wochen Sperre deiner evtl.zustehenden Leistungen,die werden dann vom Gesamtanspruch abgezogen.

In dieser Zeit könntest du dann nur ALG - 2 beim Jobcenter beantragen,wenn die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind würdest du dann eine sanktionierte Leistung bekommen.

Es würden dir dann von deinem Regelsatz ( z.B. bei einem Single derzeit 404 € ) min. 30 % abgezogen,wenn du unter 25 wärst liegt die Sanktion in der Regel gleich bei 100 %.

Dann würden nur evtl.Wohnkosten ( Miete ) gleich an den Vermieter überwiesen und du könntest Lebensmittelgutscheine beantragen.

ist ja eigentlich schon egal..gesperrt wirst du ja so oder so