Vorstellungsgespräche wegen sperre der Arbeitsamt verpassen

5 Antworten

Bedenke, das die Leistungen die du vom Arbeitsamt kriegst, die Leute finanzieren, die arbeiten gehen. Du hingegen erhälst diese Leistungen einfach so.

Dafür musst du eben was tun und dich an die Auflagen der Arge halten. Und wenn sie sagen du sollst dich da bewerben, obwohl du schon von denen eine Absage gekriegt hast, dann bewirbst du dich eben da halt noch mal und weist nach, das du es getan hast, um eben diesen Sperren zu umgehen.

Für das nächste Mal weisst du es jetzt besser. Tu einfach das, was die Leute von der Arge sagen, nimm deine Termine wahr und verhalte dich korrekt. Schließlich wirst du dafür bezahlt, dich korrekt zu verhalten und dein Äussersten zu tun, damit du wieder einen Job hast. Zeit genug hast du ja.

Jemanden, der seinen Pflichten nicht nachkommt, drohen nun mal Sanktionen. Das ist nicht nur so bei dir, sondern auch bei jedem Arbeitnehmer, der nicht das tut, was der Chef ihm sagt.

MarvinSerran  18.06.2013, 16:40

anspach bekommt keine leistungen vom arbeitsamt... bitte genau lesen !

cocksexistenz  18.06.2013, 17:24
@MarvinSerran

Fragesteller hat eine Sperre gekriegt, NACHDEM er/sie die Vorgaben der Arge nicht erfüllt hat. Daher ist davon auszugehen, das er/sie VORHER Leistungen erhalten hat.

Ja das dürfen die. Arbeitsamt ist dafür da, um die Arbeitslosen Statistik zu ändern. Nicht um uns zu helfen. Da du jetzt eine Sperre von 12 Wochen bekommen hast, bist du zwar Arbeitslos, aber nicht Arbeit suchend gemeldet. Genau das will der Staat von Arbeitsamt auch. Sei froh das die dir keine 12 Monate Sperre gegeben haben. (Vielleicht machen die das später auch noch)

dU BEKOMMST BEI JEDEM Stellenangebot einen Fragebogen. Auf dem musst du den Erfolg oder Misserfolg der Bewerbung kurz schildern. Wenn du nun ein Angebot bekommst, wo du dich bereits beworben hast, hättest du das ja mitteilen können.

Wenn du einfach nichts tust, bekommst du eine Sperre. Das dürfte aber jetzt bereits mehrfach passiert sein, sonst bekommst du keine Sperre von 12 Wochen.

Du stehst ja trotz Sperre der Ar4beitsvermittlung zur Verfügung, kannst dich also selbstverständlich weiter bewerben. Wenn dafür Kosten anfallen, kannst du ja die Erstattung beantragen.

anspach 
Beitragsersteller
 18.06.2013, 16:29

Nein Ich habe heute zum ersten mal in meinem leben eine sperre von der Arbeitsamt bekommen. Deswegen frag Ich ja auch, ob das überhaupt normal ist ? gleich beim ersten mal eine Sperre von 12 Wochen zu geben.

Die Suche nach Arbeit ist doch nicht darauf bezogen, dass du Leistungen vom Amt bekommst. So wie du denkst ist das wirklich Kleinkindniveau, liebe Mami, weil du mir kein Gummibärchen gibst bist du schuld wenn ich mir die Zähne nicht putze, liebes Arbeitsamt, weil du mir mein Geld reduzierst, bist du schuld wenn ich nicht weiter nach Arbeit suche. Ist doch albern, oder? Arbeit suchst du für dich und nicht fürs Amt. Und letztendlich wird die Mama beim Kind durchsetzen, dass es die Zähne putzt und das Amt wird durch weitere Sperren durchsetzen, dass du dir Arbeits suchst. Also mach es einfach und spiel nicht Kleinkind!

Ob die das dürfen weiß Ich nicht. Ich an deiner stelle würde mich trotzdem weiter bewerben. Denn das machst du ja ganz allein nur für dich. Jetzt frage Ich mich aber wofür das Arbeitamt gut sein soll o.O ?? Am 10. Oktober kannst du ja machen wonach du lust hast. Aber lass dich nicht wegen paar heinis ärgern.