Arbeitsamt streicht geld OHNE vorher einen Bescheid zu schicken
hatte vor kurzem einen Besuch von 2 Arbeitsamtangestellten ich habe damals einen fehler gemacht den ich auch einsehe und den mitarbeitern mitgeteilt war das ich das geld zurück zahle ( was genau der grund ist möchte ich jetzt nicht rumposaunen) mir wurde dann mündlich mitgeteilt das ich eine 3 Montassperre bekomme des kompletten ALG II! habe 2 wochenlang keinen Bescheid über die sperrung erhalten und dachte sie sperren nun doch nicht! war vorhin auf der Bank war kein Geld drauf nun meine frage darf mir das amt geld streichen ohne mir vorher eine Ankündigung über die sperrung zu schicken ist das rechtens?
5 Antworten
Dann ruf doch einfach mal Deinen Sachbearbeiter an und frag, ob Du da auch etwas schriftlich erhalten kannst. Du warst ja wohl einverstanden.
Wenn extra Mitarbeiter raus kommen um die Sachlage zu klären, wird die Leistung "vorsorglich" eingestellt. Man will ja vermeiden, dass du zu viel Geld zurück zahlen musst. Die Ankündigung ist dir ja persönlich mitgeteilt worden. Das hat der Sachbearbeiter natürlich registriert
also sie haben es dir zum einen mündlich gesagt. und zweitens steht das soweit ich weis auf dem ALG vertrag drauf, das du bei nicht erscheinen zu terminen oder was auch immer kürzungen bzw. streichungen bekommst. warum sollte man dir das dann nochmal mitteilen wenn du auf dem vertrag wo das alles bis ins detail draufsteht schon unterschrieben hast?!
Ohne Sanktionsbescheid und die damit verbundene Rechtsmittelbelehrung darf es keine Sanktion gebeb!
habe ich gelesen, und ich habe keinen Bescheid erhalt
Was hätte denn die schriftliche Bestätigung der Sperre an Deiner momentanen Situation geändert? Nichts vermutlich. Was ist jetzt das Problem?
Na dann viel Glück. Trotzdem denke ich, dass Dir auch das letztendlich nicht viel weiterhilft (finanziell). Wenn Du Deinen "Fehler" eh selbst einsiehst und somit die Sperre ja auch akzeptierst.
ich hätte die sperre akzeptiert wenn ich was schriftliches in ddn händen hätte aber so kann ja jeder kommen und mir was vom wolf erzählen verstehen sie was ich meine
Ne leider nicht. Wenn die sich schon zu einem Hausbesuch aufraffen, werden sie ja ihre Gründe gehabt haben. Du hast selbst gesagt, dass Du den Fehler einsiehst. Also war es ein Fehler von Dir. Ob sie Dir das noch mal schriftlich geben, ist doch eigentlich egal. Du hast jetzt keine Kohle und damit musstest Du rechnen. Überlege mal, auf wen Du eigentlich sauer sein solltest, bevor Du mit so was hier Deine Energie verschwendest.
Prinzipiell bedarf es nie einer Mahnung um dich in Verzug zu setzen. Und du warst in Verzug, das sind jetzt die Konsequenzen.
aber einfach so ohne Bescheid? sonst habe ich immer einen Bescheid bekommen wenn mal was gewesen sein sollte
Das machen die meisten, es ist ja auch in deren Interesse das Geld schnell zu bekommen. Müssen sie aber nicht.
Das machen die meisten, es ist ja auch in deren Interesse das Geld schnell zu bekommen. Müssen sie aber nicht.
Ohne Sanktionsbescheid und die damit verbundene Rechtsmittelbelehrung - die Belehrung auf der Einladung reicht nicht - darf es weder die erste, noch die folgende Sanktion geben.
habe ich bei einer anderen frage als Antwort gelesen
Also ich hatte auch als einen Rechtsstreit, und da hieß es eindeutig, das es keine Mahnung bedarf. Die Belehrung gab es ja schon wo er etwas gekauft/Geld geliehen/was auch immer gemacht hat.
was das geändert hätte? ich hätte was in der hand falls mal was sein sollte! man möchte schon gern was haben da ich alles in meine unterlagen hefte es ist ja nicht das erste mal das ich Probleme mit ihnen habe! aber um genau zu sein ich habe mit einem anwalt telefoniert der mir mitteilte das es nicht rechtens ist