Meldung beim Arbeitsamt für einen Monat zwischen zwei Vollzeit-Jobs?
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich befinde mich z.Zt. in einer Festanstellung. Diese werde ich zum 15.01.14 zugunsten eines neues Jobs kündigen der per Vertrag am 17.02.14 beginnt. Ich habe diesen Monat absichtlich dazwischen gesetzt um nochmal 4 Wochen in die USA in Urlaub zu fahren bevor ich den neuen Job beginne.
Das bedeutet dass ich vom 15.01. bis zum 17.02. praktisch arbeitslos bin. Nun frage ich mich was in der Zeit mit meiner Krankenversicherung, Rentenbeiträge, usw. passiert. Muss ich mich dafür beim Arbeitsamt als arbeitslos melden, damit das Amt den einen Monat diese Kosten übernimmt? Das ich kein Arbeitslosengeld bekomme in der Zeit ist mir bewusst - ich kündige ja selbst. Laufe ich dann Gefahr dass ich in diesen vier Wochen irgendwelche Termine vom Amt reingedrückt bekomme? Wäre halt unsinnig, weil ich erstens von einem Job direkt in den nächsten wechsel und zweitens ja auch in den USA bin.
Reicht es vielleicht für die 4 Wochen nur eine Auslands-Krankenversicherung zu haben, da ich mich ohnehin in der Zeit nur im Ausland aufhalten?
Bin etwas überfordert - arbeite seit 15 Jahren durchgängig und hatte noch nie etwas mit dem Arbeitsamt zu tun.
Vielen Dank für jede Hilfe!
4 Antworten
Da es sich um zwei halbe Monate handelt, wärst du für die Renten- und Krankenversicherung nahtlos versichert. Arbeitslosengeld steht dir für diese Zeit natürlich nicht zu, da du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehst.
Du solltest eine spezielle Auslandskrankenversicherung für die USA abschließen. Diese ist etwas teurer als die gängigen Policen.
Vielen Dank! Hört sich schlüssig an.
Du kannst Dich ruhig Arbeitslos melden und auch gleich angeben, wann Du den neuen Job hast. Für den einen Monat werden die Dir keine Jobvorschläge schicken, das wäre ja unsinnig.
Ich hatte auch mal eine solchen "Leerlaufmonat" und habe mich Arbeitslos gemeldet, eben wegen der Rentenversicherung. Man kann übrigens solche Beiträge für die Rentenversicherung selbst einzahlen, ob sich das aber für einen Monat lohnt? Frag einfach bei der Rentenversicherung nach.
Das Arbeitsamt würde bei einer Meldung der Arbeitslosigkeit bei einer Sperre des ALG von 12 Wochen im ersten Monat keine Beiträge übernehmen. Erst ab dem zweiten Monat zahlt das Arbeitsamt auch wenn man noch kein ALG bekommt.
Bei Dir gilt § 19 Abs. 2 SGB V:" Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird."
Du solltest aber trotzdem vorher bei der Krankenkasse anrufen.
Super. Vielen Dank. So in der Art hatte ich mir das mittlerweile auch schon aus verschiedenen Quellen zusammen gesucht.
Aber wie steht es um meine Beiträge in die Rentenversicherung und andere Sozialabgaben? Würde das notfalls halt auch selbst übernehmen damit keine Lücke entsteht. Oder ist das am Ende vollkommen egal wenn nach 40 Jahren Berufstätigkeit ein Monat keine Beiträge geflossen sind?
Hi Murvin99,
ich kann mir nicht vorstellen, dass bei Eigenkündigung für nen Auslandurlaub von der AA Gelder für KK oder Rentenbeiträge gezahlt werden. Über die Möglichkeiten einer KK-Auslandsversicherung sollteste mal mit Deiner KK reden, denn möglich ist alles.
Wenn Du Dich für die Urlaubszeit arbeitslos meldest, dann kannste nicht in die USA reisen, denn Du mußt für eine Arbeitsaufnahme jederzeit verfügbar sein. Kannst Dich ja trotzdem mal bei der Arbeitsagentur erkundigen, vielleicht gibbet dort noch wertvolle Tipps für Dich.