zeitarbeitsfirma-vertrag-arbeit-nicht antreten-hilfe

4 Antworten

moin,

auch wenn die zuhälterbuden das gerne in ihre komischen verträge schreiben, ist der komische Passus mit dem am ersten tag nicht erscheinen usw. gesetzwidrig.

Was soll so n Passus denn bringen?

Die zuhälterbuden halten sich damit ihren Bewerberpool offen.

Die stellen 5 Leute ein und rufen einen an.

Bei den Anderen, die ja n Arbeitsvertrag haben sagen die genau das Sätzchen auf. der sei unentschuldigt nicht erschienen.

Das geht rechtlich nicht.

Der Malocher muss ja auch angemeldet sein bevor der Malocht.

Warum sollte denn ein Arbeitnehmer unentschuldigt nicht erscheinen?

Dann hätte der sdoch den Arbeitsvetrag gar nicht unterschreiben müssen.

Wenn der quasi Blau macht kriegt der die gleiche Sperre als wenn der wegen Arbeitsverweigerung gekündigt wird.

Solche klausel gibts nicht, jedenfalls nicht rechtsgültig.

Wenn ein Vertrag in der Welt ist, MUSS der auch wieder aus der Welt.

Selbst wenn man n Vertrag in ner Fußgängerzone macht muss man dem widersprechen.

Ein geschlossener Vertrag ist IMMER zustandegekommen.

Genau das Problem habe ich nämlich selbst z.Zt.

Ich bin ganz offiziell eigestellt worden, so richtig mit schriftlichem Vertrag alles.

Nur hingeschickt hat mich der Zuhälter nirgens.

Der beruft sich nun auf genau die Klausel.

Dazu muss DER aber auch beweisen, dass er mich wo hingeschickt hat.

Weil der sich sonst alles hat penibel hat unterschreiben lassen, z.B. dass ich auch brav Sicherheitsschuhe trage, wie der das mit seinen Std-Nachweisen haben will usw. ist es seehr unwahrscheinlich, dass der ausgerechnet den Einsatzbefehl nicht schriftlich macht.

Der Spaß liegt jetzt mit lt Anwalt guten Erfolgsaussichten beim beim Arbeitsgericht.

Vor allem kann so eine Klausel nicht gültig sein, weil ja mit unterzeichnung des Arbeitsvertragen i.d.R. die Arbeitspapiere an den AG übergeben werden.

Man kann nicht einfach 2 soz.vers.pflichtige Jobs haben.

Diese Klausel würde den Arbeitgeber in die Lage versetzen das berufliche Fortkommen des Malochers auszubremsen.

Deshalb MUSS ein Vertrag der in der Welt ist auch irgendwie aufgelöst werden.

Die Argen machen ja auch probleme.

Wenn man da stolz seinen Arbeitsvertrag vorlegt, gibts sofort keine Leistung mehr, weil ja die Arge nicht mehr zuständig ist. - man hat ja n Arbeitsverhältnis.

Um rechtssicherheit zu haben kann n Vertrag nicht ohne kündigung aufgelöst werden.

In meinem Fall:

der Zuhälter behauptet: Ich unentschuldigt gefehlt.

Ich sage: es gab gar keinen Arbeitsauftrag.

Für seine Behauptung des unentschuldigten Fehlens muss der Zuhälter den Einsatzauftrag an mich nachweisen.

Natürlich wird der Behaupten er habe mir das "gesagt".

Dass er sich bei Vertragsunterzeichnung quasi JEDEN Furz hat quittieren lassen macht für den den Nachweis schwierig.

Zu diesem Thema:

du kannst doch selbst kündigen, wenn du das nicht machen willst.

Die Fristen sind da kurz.

Ansonsten gibst du sofort n Gelben ab.

Das wird der Zeitbude egal sein, weil du dir das Geld in den ersten 4 Wochen eh von der KK holen musst.

Da kündigt der, o. nicht.

In dem fall gäbe es aber keine Sperrzeit.

 

 

 

Selbstverständlich brauchst Du eine ärztliche Bestätigung und natürlich hat das vom Amt ausgehende Folgen.

Wie das Ganze arbeitsrechtlich zu werten ist incl. etwaiger Schadensersatzansprüche seitens des AG, vermag ich nicht zu beurteilen.

Seitens  des Amtes - ich nehme an, du meinst das Arbeitsamt und/oder JobCenter - zieht das unentschuldigte Fehlen, das ursächlich für das Nichtzustandekommen des Vetrages ist, mit ziemlicher Sicherheit eine Sperre und/oder Sanktion nach sich. 

Du hast den Vertrag unterschrieben und musst ihn einhalten. Also ist Montag Dein erster Arbeitstag, wenn das so vereinbart wurde.

Wenn Du krank bist, dann lasse Dich krank schreiben. Es ist zwar kein guter Einstieg, aber wenn es sein muss, kannst Du nichts dafür.

Sollte durch Dein Verschulden der Arbeitsvertrag nichtig werden, bekommst Du natürlich jede Menge Ärger mit dem Amt (Sperre).

kampfkatze 
Beitragsersteller
 17.04.2011, 10:46

Bei unentschuldigtem  Nichterscheinen am ersten Arbeitstag gilt dieser Vertrag gemäß § 9.1. MTV BZA als nicht zu Stande gekommen.

Nachtflug  17.04.2011, 10:59
@kampfkatze

Ja, Du kannst den Arbeitsvertrag vergessen und brauchst nie wieder dort zu erscheinen.