Muss ich beim Auszug komplette Holztreppe sanieren lassen?

5 Antworten

An deiner Stelle wuerde ich anbieten 20% der Kosten zu uebernehmen und wenn nicht soll der Richter entscheiden wieviel % ich zahlen soll.

Die normale Abwohnung der Holztreppe wird ja von den Mietzahlungen gedeckt.

ich hatte mal ne Nachbarin, die hat nach knapp 2 Jahren ihren Auszug und erregte sich dass sie, weil Löcher von Kippen im Teppichboden waren 2.000 DM zahlen mußte

wäre doch in der Miete drin ... ihre Meinung

erstaunlich 500 DM Miete bei 20 Monaten = 10.000 => 20 % davon nur für den Teppichboden

fluffy1008 
Beitragsersteller
 14.05.2014, 15:57

Also erstmal ist unsere Miete vierstellig, davon ab sind Löcher von Zigaretten sicher etwas anderes als Kratzer auf einer Treppe. Diese war anscheinend recht günstig, das Holz ist weich und Füße im Allgemeinen und Schuhe im Besonderen hinterlassen nunmal Spuren. Genauso wie vermutlich unsere Putzfrau mit dem Staubsauger, mein heruntergefallenes Handy und 100 Sachen mehr. Das verstehe ich unter ganz normaler Abwohnung, auch ohne Kinder und Tiere. Beide sind aber zusätzlich noch vorhanden und genehmigt :-D Wer es schafft, eine Treppe nach insgesamt 15 Jahren unberührt aussehen zu lassen, der kann wohl auch über Wasser laufen. Nix für ungut....

Die Sache ist doch eigentlich ganz einfach: Wer eine vierstellige Miete bezahlt, zahlt bestimmt jährlich auch einen unteren 3-stelligen Betrag für eine private Haftpflichtversicherung, die auch solche Ansprüche aus Mietverhältnissen abdeckt.

Sobald also der Vermieter Schadensersatzansprüche geltend macht - und nichts anderes wäre das - meldet man das der Versicherung. Diese schickt jemand vorbei, der sich die Sache ansieht und dann entscheidet, dass der Vermieter einen Teil erstattet bekommt (Anrechnung Zeitwert, normale Abnutzung etc.) oder eben nicht.

Alles was der Vermieter zusätzlich verlangt, muss er versuchen, vor Gericht einzuklagen. Dabei hilft dann wiederum die Versicherung, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Dies ist Bestandteil des Leistungsumfangs und wirkt wie eine Rechtsschutzversicherung.

Du hast doch sicher eine Privathaftpflichtversicherung, oder?

fluffy1008 
Beitragsersteller
 16.05.2014, 08:45

Ja, habe ich. Die Versicherungsmaklerin ist allerdings der Ansicht, daß so etwas auf keinen Fall übernommen wird. Es handele sich um vorhersehbare Schäden, die langfristig üblicherweise passieren, sei es auf Parkett oder auf Treppen. Katzen haben nunmal Krallen und auch wenn diese nicht daran abgewetzt werden, hinterlässt das gewissen Spuren.

bwhoch2  16.05.2014, 09:40
@fluffy1008

Das ist doch genau das, was Du brauchst - eine Ablehnung der Versicherung. Also nochmal: In dem Moment, wo jemand von Dir für irgend etwas Schadensersatz will, also auch für einen Schaden, der Dir als Schaden nicht bewußt ist, meldest Du das Deiner Haftpflichtversicherung. Die muss dann ganz offiziell irgendwie reagieren. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: 1. So eine Art von Schaden ist nicht Bestandteil des Versicherungsvertrages. Zum Beispiel, weil Du eine Tierhalterhaftpflicht gebraucht hättest. 2. Schäden an der gemieteten Wohnung sind durch die Versicherung zwar abgedeckt, aber in diesem Fall ist der Anspruch des Vermieters aus Gründen xxx zurück zu weisen.

Im Falle 1. hast Du erst mal schlechte Karten. Im 2. Fall jedoch muss die Versicherung für Dich den Anspruch abwehren. Lass Dich dann nicht von der Maklerin abweisen. Im Gegenteil: Sie soll Dir bei der Schadensmeldung helfen und die Versicherung muss dann begründet abweisen und diese Begründung kann sie direkt an den Vermieter schicken oder Dir zur Weitergabe. Wenn der Vermieter dann klagt, muss die Versicherung wieder einspringen, um die Forderung abzuwehren, also auch Anwalt und ggf. Gerichtskosten bezahlen.

Wer es schafft, eine Treppe nach insgesamt 15 Jahren unberührt aussehen zu lassen, der kann wohl auch über Wasser laufen.

meine Wohnung 21 Jahre alt sieht unberührt aus ...

wahrscheinlich weil sie mir gehört !!

fluffy1008 
Beitragsersteller
 14.05.2014, 16:41

Wahrscheinlich eher, weil Sie allein leben ;-) Niemand kann Tier und Kinder derart im Griff haben, zumindest hoffe ich das doch ganz stark, das wäre ja schon unheimlich :-o Und ich wäre auch vorsichtig, anderen Menschen pauschal Unvorsichtigkeit und Sorglosigkeit mit dem Eigentum anderer zu unterstellen. Wenn Sie noch nie haben etwas fallen lassen z.B. in der Küche, dann kocht vermutlich jemand anderer.

Ich kann mich da der Meinung von bwhoch2 anschließen: Wer eine vierstellige Miete bezahlt, zahlt bestimmt jährlich auch einen unteren 3-stelligen Betrag für eine private Haftpflichtversicherung, die auch solche Ansprüche aus Mietverhältnissen abdeckt. Ich habe meine Treppe bei Holzstufen 24 (https://www.holzstufen24.de/de/Treppe-sanieren) sanieren lassen, ich hab mich da nicht selbst dran getraut.
Viel Glück bei deinem Fall!

fluffy1008 
Beitragsersteller
 19.08.2014, 11:56

Auch hier gilt immer noch: So etwas deckt keine Haftpflicht der Welt ab. Das sind Schäden, die durch Haustiere entstanden sind und zwar über einen langen Zeitraum.

Wir haben die Wohnung mittlerweile verlassen, im Übergabeprotokoll steht normale Gebrauchsspuren nach 16 Jahren.