Mietrecht: Schäden an bröseligem Putz nach Auszug? Mietersache?
Hallo,
wir (meine Freundin und ich) sind zum 30.11.13 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe mit Vermieterin und Nachmieterin, hat die Vermieterin noch die Entfernung einer größeren Korkpinnwand gefordert, da die Nachmieterin diese nicht übernehmen wollte. So weit, so gut.
Die Korkpinnwand bestehend aus einzelnen Korkplatten hatte meine Freundin bei Einzug von der Vormieterin übernommen (nicht Teil des Mietvertrages od. Kaufvertrag, nur mündliche Absprache).
Die Korkplatten waren, wie Kacheln, mit sehr festem Kleber befestigt. Anhand der Rillen im Klebeprofil wurde dieser wohl mit einem Spachteldings aufgetragen. Auf eine nicht tapezierte Wand, mit Farbe und altem Putz.
Nun zum Problem: Nur mit einem Spachtel war der Kleber nicht zu lösen, also haben wir Spachtel und Hammer (300g, also normal) genommen. Leider war der Kleber so fest mit der Farbschicht darunter verbunden, dass entweder der Kleber mit Korkresten an der Wand geblieben ist oder der Klaber samt Farbe und Putz von der Wand gebrochen ist. Der Putz unter der Farbe ist sehr alt und haftet schon zum Teil überhaupt nicht mehr an der Betonwand (alt=sehr grobkörnig/kieselig).
Wir haben also nur die Korkplatten entfernt, da wir beim entfernen des restlichen Klebers wohl nur noch mehr Farbe inkl. Putz von der Wand holen da dieser zum Großteil nur noch von der Farbe ( mehreren Farbschichten) an der Wand gehalten wird.
Da die Nachmieterin zum 1.12. dort eingezogen ist muss natürlich schnell eine Lösung gefunden werden und ich kann mir schon denken was die Vermieterin dazu sagt: Mietersache - neu verputzen.
Sind wir dazu verpflichtet? Grund des Schadens ist ja der mangelhafte bzw. altersschwache Putz und die bombenfeste Befestigung der Korkplatten durch die Vormieterin.
Die bereits entstandenen Löcher sind zu groß zum überspachteln, zumal man auch nicht auf losen Putz spachteln kann. Zudem sind nun unterschiedliche Farbschichten freigelegt, einfach drüberstreichen geht def. nicht. Die Wand hat ca. 11-13 qm, wovon etwa 1/3 mit Korkplatten beklebt war.
Tausend Dank für die Antworten!!
4 Antworten
Da die Nachmieterin zum 1.12. dort eingezogen ist muss natürlich schnell eine Lösung gefunden werden und ich kann mir schon denken was die Vermieterin dazu sagt: Mietersache - neu verputzen. Sind wir dazu verpflichtet? Grund des Schadens ist ja der mangelhafte bzw. altersschwache Putz und die bombenfeste Befestigung der Korkplatten durch die Vormieterin.
Ihr wedet wohl den Mangel beheben müssen.
Das wird der Grund gewesen sein, dass Ihr die Korkwand übernehmen "durftet". Eure Vormieterin wollte wohl diesem Dilema entgehen. Ihr müßt die Wand richten, egal wie tief und groß die Beschädigung ist.
Ihr habt die Korkwand vom Vormieter übernommen und seid auch für die Wiederherstellung in den Urzustand verantwortlich (wie es halt bei euch im Vertrag geregelt ist)
Sind denn noch andere Wände davon betroffen, wo keine Korkwand hing?
Tut mir leid, aber ihr müsst den Zustand der Wand wiederherstellen und dazu gehört auch das Neuputzen. Ich denke auch, dass eure Vormieterin wusste, dass das schwierig sein würde, aber das ist nun euer Problem.
Auch wenn die Bausubstanz ( hier Putz) so mangelhaft ist, dass dies schlichtweg nicht möglich ist, da ein abbröckeln des Putzes nicht verhindert werden kann?