Nach Auszug Bodenentfernen?
Guten Tag,
meine Freundin ist zu mir gezogen. Jetzt meinte die Wohngesellschaft das wir in ihrer Wohnung Boden und Tapete abreißen müssen .. da es 50 KM sind und wir nur noch diese Woche Zeit haben aber parallel unsere Wohnung hier renovieren wollte ich einfach Mal fragen was passieren könnte wenn man den Boden drinnen lässt falls wir es nicht schaffen bis zur Schlüssel übergabe ?
9 Antworten
https://www.mietrecht.org/kuendigung/10-fragen-rueckgabe-wohnung/
Wohnungsübergabe mit Mängeln – Was tun als Mieter und Vermieter?https://www.mietrecht.org/mietvertrag/wohnungsuebergabe-mit-maengeln/
Du schreibst:
wollte ich einfach Mal fragen was passieren könnte wenn man den Boden drinnen lässt falls wir es nicht schaffen bis zur Schlüssel übergabe ?
Der Vermieter wird die Wohnung sehr wahrscheinlich nicht abnehmen.
Um welche Art von Fußboden handelt es sich?
Beauftragt der Vermieter einen Handwerker mit der Entfernung der Tapeten und des Bodenbelags kann das unter Umständen teuer werden.
In welchem Zustand die Wohnung zurück gegeben werden muss steht eigentlich auch im Mietvertrag.
Bei der Vermietung durch eine Wohnungsgesellschaft ist es eher unwahrscheinlich, dass der Mietvertrag unzulässige Klauseln im Bezug auf Schönheitsreparaturen enthält.
Im Gegensatz zu vielen privaten Vermietern kennt man hier die geänderte Gesetzgebung und möchte sicher nicht riskieren auf den Renovierungskosten sitzen zu bleiben.
Ist es tatsächlich mit dem Entfernen der alten Tapete getan. Hat deine Freundin die Wohnung selbst auch unrenoviert übernommen?
Mein Tipp:
Falls die Forderung des Vermieters rechtens, aber abzusehen ist, dass ich es zeitlich nicht schafft, könnt ihr versuchen die Wohnung ggf. noch etwas länger zu mieten.
Manche Vermieter lassen sich auf eine halbe Monatsmiete ein.
Ob sich das lohnt müsstet ihr mal durchrechnen. In der Regel ist dies jedoch die billigste Lösung.
Viel Erfolg!
Die Rückgabe der Wohnung nach Mietende kann frühestens am 2.8.21 erfolgen, weil der 1.8. auf einen Sonntag fallt. Priorität hat wohl die Rückgabe der Wohnung, denn wennn der Vermieter hier tätig werden muss, wird die Kaution in Anspruch genommen und das ist wesentlch teurer als eigene Arbeit.
Tapeten entfernen müsst ihr nicht. Wenn das so im MV steht, bräuchtet ihr überhaupt nichts an Schönheitsreparaturen machen und die Wohnung nur besenrein zurückgeben.
Wenn der Bodenbelag von der Freundin verlegt wurde (das sind eigene Einbauten) sder entfernt werden. War der zum Mietbeginn schon da, darf er liegen bleiben.
50 KM? Müsst Ihr die zu Fuß gehen? Sehr viele Menschen fahren täglich eine solche Strecke oder noch viel weiter, um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Sie nutzen das Auto oder die Bahn. 50 km mit dem Auto über Landstraße sind gerade mal 45 Minuten für die einfache Strecke.
aber parallel unsere Wohnung hier renovieren
Was ist wichtiger? Die jetzige Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zurück geben oder die neue zum Einzug herrichten? Letztendlich entscheidet doch das Geld, oder?
Tapeten: Anitari hat auf ein BGH-Urteil hingewiesen, wonach Formularklauseln, die zum Abmachen der Tapeten verpflichten, unwirksam sind. Das ist zu pauschal. Bei dem Urteil ging es darum, dass die Tapeten noch nicht lange an der Wand waren und alle noch in einwandfreiem Zustand und offenbar waren sie auch nicht gemustert.
Es kommt also auf den Zustand an und darauf, ob die Tapeten Farben oder Muster haben, die nicht gängig sind und daher nicht jedem zu zu muten sind.
Boden: Die Wohnung wurde ohne Fußbodenbelag übergeben und normalerweise, wenn ein guter Belag verlegt wurde und dieser auch noch in gutem Zustand ist, würde ein Vermieter nicht die Entfernung verlangen. Die Entfernung wird aber verlangt und so vermute ich, dass man seitens der Wohnungsgesellschaft nicht der Meinung ist, dass der Fußboden so an die Nachmieter übergeben werden kann. Also muss er raus.
Du schreibst an einer Stelle, dass bei Einzug gesagt wurde, dass Tapeten und Böden bei Auszug wieder entfernt werden müssen. Was steht dazu aber im Vertrag? Nur eine Formularklausel oder wurde zusätzlich was rein geschrieben oder steht darüber gar nichts drin?
Grundsätzlich: Wenn die Wohnungsgesellschaft zurecht die Entfernung von Boden und Tapeten verlangt, werdet Ihr das auch tun müssen und wenn nicht, wird man einen Handwerker beauftragen, der die Tapeten und Boden fachgerecht entfernt und den Müll entsorgt. Das geht dann richtig ins Geld. Ihr könnt die Wohnungsgesellschaft mal fragen, wieviel es kosten würde, denn die haben bestimmt Erfahrungswerte.
Tapeten müßt ihr nicht entfernen.
Wen gehört der Bodenbelag?
Leider ließ sich dein Link nicht öffnen.
Wahrscheinlich geht es aber um die sog. Tapetenklausel - richtig?
Schönheitsreparaturen – Farben- und Tapetenklausel in MietvertragBUNDESGERICHTSHOF
Az.: VIII ZR 224/07
Urteil vom 18.06.2008
Falls dem so ist, kommt die Entscheidung des BGH hier leider nicht zur Anwendung.
Dort heißt es unter anderem:
Bezöge sie sich nur auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung, läge eine unangemessene Benachteiligung des Mieters nicht vor.
und weiter:
bb) Entgegen der Auffassung der Revision beschränkt sich die hier verwendete Farbwahlklausel aber nicht auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache.
https://www.ra-kotz.de/schoenheitsreparaturen_farben_tapeten.htm
Der Fragende schreibt:
.........da wurde gesagt beim Auszug muss es genauso sein .
Eine Benachteiligung der Mieterin, wie im BGH-Urteil beschrieben, liegt also nicht vor.
Den Bodenbelag hat also der Mieter verlegt. Dann muß er ihn auch bei Mietende entfernen. Anders ist das aber bei Tapeten, die muß er nicht entfernen. Siehe Link den ich eingestellt habe.
Was genau steht eigentlich im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Mietende zurück gegeben werden soll? "Sagen" kann der Vermieter ja viel.
Das ist zu pauschal.
Belag Fußboden ist zu entfernen, das ist so ok.
Was die Tapten betrifft: Was steht dazu im Mietvertrag? Was gesagt wird ist irrelevant.
Beim Einzug war war die Wohnung ohne Tapete ohne Fußbelag da wurde gesagt beim Auszug muss es genauso sein .