Müssen Fliesen beim Auszug entfernt werden? Dringend!

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hat der Vermieter den Einbau von Fliesen ausdrücklich gestattet und wurde mit dieser Gestattung kein Rückbau und die Wiederehrstellung des Ursprungszustandes vereinbart,so ist der Fliesenboden in das Eigentum des Vermieters als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes übergegangen und ein Anspruch an den Mieter existiert von daher nicht!

holdjack 
Beitragsersteller
 21.07.2010, 12:43

...so ähnlich hat es auch jemand vom Eigentümerverein gesagt. Aber ich bin mal mit dem Mietverein tierisch auf den Hintern gefallen, deshalb habe ich echt Angst daruf jetzt zu vertrauen. Meine Mutter ist 66..... Gibt es evtl. Gerichtsurteile, die bekannt sind??? Danke für die Antwort!!!

schelm1  21.07.2010, 12:46
@holdjack

Jede anderslautende Meinung ist falsch! Da brauchen Sie keine Urteile heranzuziehen!

Wenn der Vermieter zugestimmt hat, kann er nun keine Entfernung fordern. Das hätte er bei seiner Erlaubnis mit vorbringen müssen. Dann hätte deine Mutter eventuell keine Fliesen genommen.

Kommt drauf an, wie es damals vereinbart wurde.

Auch wenn die Fliesen "gestattet" wurden, heißt das nicht, daß der ursprüngliche Zustand nicht eventuell wiederhergestellt werden muß. Genau darüber müßte es eine Vereinbarung geben!

Ich würde aber trotzdem in jedem Fall noch mal drüber verhandeln, vor allem wenn die Fliesen noch in Ordnung sind. Denn letztlich unterliegen auch Fußböden einer gewissen Abnutzung und müssen von Zeit zu Zeit (oft durch den Vermieter, je nach Vertrag) erneuert werden.

holdjack 
Beitragsersteller
 21.07.2010, 12:48

...hm, also, da sie seit 14 Jahren alleine lebt und die Wohnung eher einer Puppenstube gleicht, sind die Fliesen auuch weder kaputt noch großartig abgenutzt.

in der regel muss die wohnung so hinterlassen werden, wie das beim einzug der fall war - sie kann sich beim vermieter bzw künftigen nachmieter erkundigen, ob diese nicht vielleicht doch übernommen werden können aber an sich müssten sie raus

holdjack 
Beitragsersteller
 21.07.2010, 12:36

...sie waren also vom Vermieter erlaubt. Sie hatte damals angefragt.

user621  21.07.2010, 12:37
@holdjack

du meinst mit erlaubt, dass die angebracht werden dürfen? hat sie das schriftlich? wenn ja wäre das gut um es als begündung des belassens anzuführen

holdjack 
Beitragsersteller
 21.07.2010, 12:45
@user621

Ja, sie hat damals bei ihm angerufen und das war für ihn überhaupt kein Problem. Zumal alle Mieter in dem Haus Fliesen verlegt haben.

Besteht aus dieser Zeit ein Mietvertrag? Musste ja auch die Einwilligung der Verlegung damals gehabt haben. Notfalls den Mieterschutzbund kontaktieren!

holdjack 
Beitragsersteller
 21.07.2010, 12:56

...oh nur kein Mieterschutzbund, damit bin ich mal auf die Nase gefallen..... Es besteht ein Mietvertrag, in dem aber nichts irgendwie über die Renovierung oder Versetzung in den Urzustand steht.Die Erlaubnis erteilte, wie auch den Nachbarn telefonisch.