Stufenmatten haben Holztreppe beschädigt
unsere Mieter sind nun ausgezogen und bei der Übergabe musste ich fest stellen das diese die gesamte Holztreppe mit Stufenmatten beklebt haben . Ich habe denen das nicht erlaubt .Ich verlangte eine Entfernung dieser , was sie nach langem zögern und gemecker dann gemacht haben . Nun sind so gut wie alle Stufen, es sind 3 Treppen , alle von diesem Kleber stark beschädigt und sehr unansehnlich .Kann ich von den Mietern Schadenersatz verlangen ?? Ich hoffe die sind versichert , denn das wird sehr teuer und ich denke das die Kaution dafür nicht ausreicht.
Es existieren Fotos von diesen Treppen bevor sie einzogen .
6 Antworten
Der alte Zustand muss von den Mietern wieder hergestellt werden (in Eigenarbeit oder durch Fachleute).
Wenn diese Frage wirklich ernsthaft ist, dann sollte ein Anwalt um Rat gefragt werden. Niemand der sich auf einer Frageseite oder in einem Forum als Anwalt ausgibt, sondern ein realer Anwalt mit Kanzlei den man real sehen und mit ihm richtig sprechen kann.
Es ist doch sinnlos eine solche Frage in einem allgemeinen Onlineportal zu stellen... und dann eine optimale Antwort zu erhoffen.
Zumal es, laut der Frage, um einen höheren Kostenfaktor geht.
Hmm man könnte das evtl als indiviuelles Gestalten des Wohnraumes gelten lassen. Sofern das Bekleben der Treppenstufen nicht ausdrücklich im Mietvertrag untersagt wurde wird es wohl zu einem Schlagabtausch der Rechtsanwälte kommen.
Der Mieter ist ausgezogen und hat die Mietsache mit Protokoll zurückgegeben. Hier wurde ein Rückbau der Stufenmatten bereits gefordert? Nun sind sie entfernt, der Zustand vor der Vermietung noch nicht wieder hergestellt. Daher muss der Mieter aufgefordert werden diesen Zustand der Treppen wie vor der Vermietung laut Foto wieder herzustellen. Vergiss die Fristsetzung nicht. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist kannst du selbst die Instandsetzung vornehmen oder vornehmen lassen. Dazu bist du berechtigt. Deine Arbeitsstunden und das Leihgerät, Verbrauchsmaterial und Lack/Wachs kannst du auflisten und in Rechnung stellen. Die Kaution darf dazu eingesetzt werden.
Ab schleifen und neu lackieren kann so teuer jetzt auch nicht sein. Kann deinen ärger aber verstehen.