Opferanode im Zuge der Wartung erneuert. Wer muss zahlen?
Hallo,
und zwar wurde bei uns die jährliche Wartung an der Heizung durchgeführt. Jetzt haben wir von unserem Vermieter eine Rechnung bekommen. Wir sollen den austausch der Opferanode bezahlen.
Meiner meinung nach muss der Vermieter diese Kosten tragen. Sehe ich das falsch ??
3 Antworten
Dabei handelt es sich nicht um eine Reparatur (die muss der Vermieter zahlen), sondern um eine Wartung (die, wenn der Mietvertrag das vorsieht, auf den Mieter umgelegt werden kann).
Hallo,
das ist schon richtig das die Wartung vom Mieter gezahlt werden muss. Diese werden aber auf die Betriebskosten gelegt.
Normalerweise is es doch so, das nur Kleinreparaturen vom Mieter bezahlt werden müssen die dem häufigen Zugriff unterliegen, wie zb. Rollläden, Markisen, Jalousien usw.
Eine Opferanode gehört meiner Meinung nach nicht dazu.
Wie seht ihr das ?
Der Wechsel der Opferanode ist ganz klar eine Wartung - es handelt sich eben um ein Verschleissteil.
Wartung - Mieter
Reparatur - Vermieter...
Das ist also im Einzelfall zu prüfen...
Opferanode: falls übliches Verbrauchsmaterial -> Wartung -> Mieter
Opferanoden kosten 15-40 €