Nebenkostenabrechnung so korrekt?
Mein Sohn hat seine letzte Nebenkostenabrechnung für seine Lehrlingswohnung bekommen, aber so ganz blicke ich da nicht durch - da wir selber ein Haus haben mußte ich mich damit noch nie rumschlagen.
Die Abrechnung ist für 2 Identische Häuser mit je 5 Etagen a 3 WE, also insgesamt 15 WE/Haus. Zähler für Wasser und Warmwasser und die Heizungsröhrchen in jedem Raum sind überall vorhanden. Zumindestens im Haus meines Sohnes nutzt eine Familie 2 WE- und da kommen die Fragen bei mir:
- ich finde nirgendwo die Zählerstände von Wasser, Warmwasser und Heizung - nur die Hauswerte
- Wartung der Fenster nur für 28 WE- wenn es doch 30 WE sind - muss das bei leerstehenden WE nicht der Vermieter tragen bzw. der der 2 WE nutzt auch für 2 WE?
- Lüftungsprüfung auch nur 14 statt 15 WE
- Unterschiedliche Reinigungskosten für identische Häuser?
Das sind alles keine großen Summen, bei Wasser und Heizung sieht das schon anders aus - trotzdem möchte ich wissen ob die unterschiedlichen WE zum Ist rechtlich in Ordnung sind, genauso das Wasser und Heizung nicht nach Zähler, sondern nach Wohnfläche abgerechnet werden.
3 Antworten
... Kosten und Lasten für Wartung der Fenster können verteilt werden, wenn es denn mietvertraglich so vereinbart wurde. Schaue also bitte in die >Urkunde.
Und wenn nur drei gewartet wurden, bekommen auch nur die drei eine Belastung.
In der Wärmeabrechnung muß zwingend der Verbrauch des Hauses und der jeweiligen Wohnung aufgeführt werden. Rüge einfach die AR, wenn diese Seite aus welchen Gründen auch immer fehlt.
Hallo Mühlengeist,
zunächst einmal sollte Dein Sohn auch eine Berechnung der Heizkosten und Wasserkosten bekommen haben zusammen mit der Abrechnung. Vielleicht hast du diese hier nur nicht mit abgebildet. Falls aber keine Abrechnung darüber beigelegen hat, dann bitte erst mal nicht zahlen, sondern den fehlenden Teil der Abrechnung anfordern.
Nun zu Deinen Fragen:
1. Die Zählerstände sollten aus der zusätzlichen Abrechnung wie im ersten Absatz gesagt hervorgehen.
2. Die 28 WE für Wartung Fenster können korrekt sein, falls z.b. auch nur in 28 WE durchgeführt wurde. Hierfür kann nur eine Belegeinsicht weiter helfen zur Kontrolle. Die Familie, die 2 Wohnungen hat, muss auch mit 2 WE belastet werden, weil es sonst eine Benachteiligung anderer Mieter wäre.
3. Die Lüftung sollte sich auf allgemeine Bereiche wie Flure beziehen, daher muss auch auf alle umgelegt werden. Auch hier den Beleg einsehen, ob sich aus der Abrechnung irgend etwas anderes ergibt.
4. Unterschiedliche Reinigungskosten sind möglich. Jedoch kann das auch nur eine Belegeinsicht zeigen, ob hier die Beträge so drin stehen die abgerechnet.
Dein Sohn soll am besten einen Termin bei der Hausverwaltung machen zur Belegeinsicht. Dort muss es ihm gestattet werden, die Belege mit dem Smartphone zu fotografieren.
Zumindest klingt "Direktkosten Mieter" von €31,18 sehr zweifelhaft. Was soll das sein?
Hier ein Artikel zur Fensterwartung die ebenfalls zweifelhaft klingt: http://www.nebenkostenabrechnung.com/fensterwartung/