Muss ich als Student Unterhalt zahlen?

6 Antworten

Eine Unterhaltspflicht besteht immer , nur wenn die Person diese nicht leisten kann ,springt das Sozialamt ein ,wenn Du fertig bist mit der Ausbildung musst Du zahlen .

Vorher bist Du zwar auch pflichtig ,aber es gibt einen Unterhaltszuschuss vom Sozialamt. 

Halfzwaar 
Beitragsersteller
 15.02.2017, 20:09

Gegen eine Rückzahlung habe ich nichts. Ich stehe auch dazu, dass ich Unterhaltspflichtig bin. Schließlich übernehme ich auch die volle Verantwortung dafür. 

Schlauerfuchs  15.02.2017, 20:16
@Halfzwaar

Ob es ein Zuschuss od ein Vorschuss ist weiss ich nicht ,ggf mal beim Sozialamt anrufen und Informieren wenn Dein Einkommen unter 1100 Eur netto ist .

Du begibst dich mit dieser Ausbildung bewusst in eine Situation, in der du keinen Unterhalt leisten müsstest.

Da du den Mindestunterhalt für dein Kind auf jeden Fall aufbringen musst, wird dann ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt und du bist zum Unterhalt verpflichtet. WIE du das dann stemmen willst ist dein Ding.

Halfzwaar 
Beitragsersteller
 15.02.2017, 20:03

Bewusst ja, aber nicht damit ich keinen Unterhalt zahlen muss, sondern weil am Ende des Studiums die Verbeamtung steht. Und daran ist wirklich nichts verwerfliches. Ich bin bereit Unterhalt zu zahlen, das steht außer  Frage. 

sassenach4u  15.02.2017, 20:10
@Halfzwaar

Dann wirst du Unterhaltsschulden anhäufen- die du dann zurückzahlen musst. Sowohl an deine Frau im Trennungsjahr- wenn sie nicht arbeitet. Da dein Kind noch unter 3 Jahre alt ist, schuldest du der Kindsmutter den Betreuungsunterhalt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eueres Kindes.

Muss sie zum Jobcenter, wird auch dieses dich in die Pflicht nehmen und die gewährten Leistungen zurückfordern, wenn du nicht zahlen kannst.

Du schreibst leider nicht, was deine Frau macht- hat sie vor dem Kind gearbeitet? War dein Studium eine gemeinsame Entscheidung? Wie hättet ihr gemeinsam den Familienunterhalt bestritten, wenn ihr euch einig wart für dein Studium?

Halfzwaar 
Beitragsersteller
 15.02.2017, 20:15
@sassenach4u

Meine Frau hat vor der Geburt gearbeitet, und ist nach den zwei Jahren Elternzeit jetzt wieder berufstätig. Das Studium ist mehr oder weniger eine gemeinsame Entscheidung, die wir auch gemeinsam finanziell gestemmt hätten. Teils durch erspartes, teils durch Lohn. 

Miesepriem  15.02.2017, 20:45
@Halfzwaar

Das Studium ist mehr oder weniger eine gemeinsame Entscheidung, die wir
auch gemeinsam finanziell gestemmt hätten. Teils durch erspartes, teils
durch Lohn. 

Ein bisschen den Beigeschmack von einem Sprichwort dass mir dazu einfällt.... "Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, nun darf er gehen"....

Aber du hast dann als Beamter deinen Seelenfrieden.

Macht mich etwas betroffen....

MISTERM3  15.02.2017, 19:58

Wer zu wenig hat kann auch keinen Mindestunterhalt zahlen!

Miesepriem  15.02.2017, 20:02
@MISTERM3

Stimmt. Da springt dann erstmal die UVK ein. Was nicht bedeutet, dass er es nicht zurückzahlen darf.

sassenach4u  15.02.2017, 20:05
@MISTERM3

Er bringt sich bewusst in diese Situation, damit kann ggf. das Jugendamt Unterhaltsvorschuss leisten und sich diesen von ihm wiederholen.

Menuett  15.02.2017, 20:10
@sassenach4u

Jap, und die Mutter holt sich von ihm die Differenz zum sonst gezahlten Kindesunterhalt.

Wegen Weiterbildung wird der Kindesunterhalt nicht gesenkt.

Jeder Unterhaltspflichtige hat einen Eigenanteil den er auf jeden Fall behalten darf dazu kommen noch eventuell andere anfallende Kosten und wenn dann noch etwas übrig bleibt kann davon Unterhalt gezahlt werden.Dies wird vom Amt überprüft wofür du dann alles vorlegen bzw einreichen mußt!

Gegenüber Deiner Frau wärst Du nicht unterhaltspflichtig. Gegenüber Deiner Frau besteht auch nicht die Pflicht das Gehalt zu erhalten.

Gegenüber deinem Sohn schon. Und da Du bereits einen Beruf hast, würde man es nicht aktzeptieren, dass Du weniger Kindesunterhalt zahlst, weil Du Dich weiterbilden willst. Das darf nicht zulasten des Kindes gehen.

Die Berufsausbildung können sie dir nicht verweigern, aber da laufen dann halt ordentlich Schulden auf.


Halfzwaar 
Beitragsersteller
 15.02.2017, 20:12

Das wären aber Schulden, die sich lohnen. Ich habe meinen Seelenfrieden wieder und wäre Beamter.

sassenach4u  15.02.2017, 20:11

Doch Menuett- der Kurze ist noch keine 3 Jahre, da hat sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt!

Menuett  15.02.2017, 20:12
@sassenach4u

Aber nicht wenn er studieren geht.

Er ist gegenüber der Mutter auch nicht verpflichtet, unterhaltsfähig zu bleiben.