Muss ich als Student Unterhalt zahlen?
Hallo Community.
Meine Ausgangssituation:
Ich bin seit 2012 verheiratet, seit 2015 stolzer Vater eines Sohnes. Ich überlege schon länger mich von meiner Frau zu trennen. Die Hintergründe haben niemanden zu interessieren. Was meinen Sohn betrifft ist ebenfalls uninteressant.
Ich habe mich für ein Studium zum Diplom-Verwaltungswirt beworben und einen Studienplatz bekommen. Während des Studiums würde ich Beamter auf Widerruf sein und Anwärterbezüge erhalten (ca. 1200€ netto) , 2 Jahre nach dem Studium wäre ich Beamter auf Lebenszeit.
Nun zur eigentlichen Frage:
Bin ich als Student mit Anwärterbezügen unterhaltspflichtig gegenüber meiner Frau? Rein rechnerisch wäre ein Leben mit den Anwärterbezügen, der entstehenden Kosten für das Studium (Fahrtkosten, Verpflegung an der FH, Fahrten zur Ausbildungsstätte, Miete für eigene Wohnung,...) und Unterhalt nicht zu finanzieren. Kann das Jugendamt mir das Studium mit der Begründung, dass ich ja bereits eine Berufsausbildung und einen Meister habe, verweigern wegen Unterhaltspflicht?
Über fachkundige Auskunft würde ich mich durchaus freuen. Fragen zu meinen Beweggründen werde ich nicht beantworten!
Viele Grüße
Halfzwaar
6 Antworten
Eine Unterhaltspflicht besteht immer , nur wenn die Person diese nicht leisten kann ,springt das Sozialamt ein ,wenn Du fertig bist mit der Ausbildung musst Du zahlen .
Vorher bist Du zwar auch pflichtig ,aber es gibt einen Unterhaltszuschuss vom Sozialamt.
Ob es ein Zuschuss od ein Vorschuss ist weiss ich nicht ,ggf mal beim Sozialamt anrufen und Informieren wenn Dein Einkommen unter 1100 Eur netto ist .
Du begibst dich mit dieser Ausbildung bewusst in eine Situation, in der du keinen Unterhalt leisten müsstest.
Da du den Mindestunterhalt für dein Kind auf jeden Fall aufbringen musst, wird dann ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt und du bist zum Unterhalt verpflichtet. WIE du das dann stemmen willst ist dein Ding.
Bewusst ja, aber nicht damit ich keinen Unterhalt zahlen muss, sondern weil am Ende des Studiums die Verbeamtung steht. Und daran ist wirklich nichts verwerfliches. Ich bin bereit Unterhalt zu zahlen, das steht außer Frage.
Dann wirst du Unterhaltsschulden anhäufen- die du dann zurückzahlen musst. Sowohl an deine Frau im Trennungsjahr- wenn sie nicht arbeitet. Da dein Kind noch unter 3 Jahre alt ist, schuldest du der Kindsmutter den Betreuungsunterhalt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eueres Kindes.
Muss sie zum Jobcenter, wird auch dieses dich in die Pflicht nehmen und die gewährten Leistungen zurückfordern, wenn du nicht zahlen kannst.
Du schreibst leider nicht, was deine Frau macht- hat sie vor dem Kind gearbeitet? War dein Studium eine gemeinsame Entscheidung? Wie hättet ihr gemeinsam den Familienunterhalt bestritten, wenn ihr euch einig wart für dein Studium?
Meine Frau hat vor der Geburt gearbeitet, und ist nach den zwei Jahren Elternzeit jetzt wieder berufstätig. Das Studium ist mehr oder weniger eine gemeinsame Entscheidung, die wir auch gemeinsam finanziell gestemmt hätten. Teils durch erspartes, teils durch Lohn.
Das Studium ist mehr oder weniger eine gemeinsame Entscheidung, die wir
auch gemeinsam finanziell gestemmt hätten. Teils durch erspartes, teils
durch Lohn.
Ein bisschen den Beigeschmack von einem Sprichwort dass mir dazu einfällt.... "Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, nun darf er gehen"....
Aber du hast dann als Beamter deinen Seelenfrieden.
Macht mich etwas betroffen....
Wer zu wenig hat kann auch keinen Mindestunterhalt zahlen!
Stimmt. Da springt dann erstmal die UVK ein. Was nicht bedeutet, dass er es nicht zurückzahlen darf.
Er bringt sich bewusst in diese Situation, damit kann ggf. das Jugendamt Unterhaltsvorschuss leisten und sich diesen von ihm wiederholen.
Jap, und die Mutter holt sich von ihm die Differenz zum sonst gezahlten Kindesunterhalt.
Wegen Weiterbildung wird der Kindesunterhalt nicht gesenkt.
Jeder Unterhaltspflichtige hat einen Eigenanteil den er auf jeden Fall behalten darf dazu kommen noch eventuell andere anfallende Kosten und wenn dann noch etwas übrig bleibt kann davon Unterhalt gezahlt werden.Dies wird vom Amt überprüft wofür du dann alles vorlegen bzw einreichen mußt!
Gegenüber Deiner Frau wärst Du nicht unterhaltspflichtig. Gegenüber Deiner Frau besteht auch nicht die Pflicht das Gehalt zu erhalten.
Gegenüber deinem Sohn schon. Und da Du bereits einen Beruf hast, würde man es nicht aktzeptieren, dass Du weniger Kindesunterhalt zahlst, weil Du Dich weiterbilden willst. Das darf nicht zulasten des Kindes gehen.
Die Berufsausbildung können sie dir nicht verweigern, aber da laufen dann halt ordentlich Schulden auf.
Das wären aber Schulden, die sich lohnen. Ich habe meinen Seelenfrieden wieder und wäre Beamter.
Doch Menuett- der Kurze ist noch keine 3 Jahre, da hat sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt!
Aber nicht wenn er studieren geht.
Er ist gegenüber der Mutter auch nicht verpflichtet, unterhaltsfähig zu bleiben.
Hier mal was zum Thema "Selbstbehalt":
http://www.unterhalt.net/blog/unterhaltsrecht/selbstbehalt-beim-unterhalt.html
Gegen eine Rückzahlung habe ich nichts. Ich stehe auch dazu, dass ich Unterhaltspflichtig bin. Schließlich übernehme ich auch die volle Verantwortung dafür.