25 Jahre alt, Student und möchte ausziehen, kriege ich eine finanzielle Unterstützung vom Staat?
Hallo Leute,
ich werde bald 25 und werde anfangen zu studieren.
Ich habe bereits eine Ausbildung beendet und habe 1 Jahr danach gearbeitet. Möchte jetzt meinen Traum vom Studium endlich durchziehen. Natürlich möchte ich nicht mit 25 noch bei meinen Eltern wohnen und würde gerne dort hin ziehen, wo ich dann studieren würde.
Steht mir überhaupt Anspruch auf ALG2 oder Wohngeld zu? Ich weiß das meine Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtigen mir gegenüber sind, da ich schon eine Ausbildung beendet habe und dann nicht mehr unter 25 sein werde.
Wird mir das Amt eine Wohnung stellen? Mit nem Minijob kann ich mir selbstverständlich keine Wohnung und den Unterhalt finanzieren.
Danke für eure Zeit :)
8 Antworten
Ich weiß das meine Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtigen mir gegenüber sind, da ich schon eine Ausbildung beendet habe und dann nicht mehr unter 25 sein werde.
Dass Du bereits eine Ausbildung abgeschlossen hast, tut nichts zur Sache. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Eine Berufsausbildung ist nicht mit einem Studium zu vergleichen und daher kein Ersatz für ein solches.
Die Rechtsprechung bejaht in der Regel einen weiteren Unterhaltsanspruch in den so genannten "Abitur-Lehre-Studium"-Fällen. Es handelt sich dabei um den häufigen Ausbildungsgang eines Kindes, das erst Abitur macht, dann eine Lehre und anschließend studiert. Obwohl eigentlich ja bereits eine Berufsausbildung beendet ist, bejaht der BGH in diesen Fällen einen weiteren Unterhaltsanspruch, wenn das Studium in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der Lehre steht und zeitlich kurz nach der Lehre aufgenommen wird. Deshalb besteht z.B. ein Unterhaltsanspruch, wenn das Kind nach dem Abitur zunächst eine Banklehre macht und dann z.B. Betriebswirtschaft studiert.
Ich konnte z. B. mein Studium nicht unmittelbar nach dem Abitur aufnehmen, sondern hätte ein Semester warten müssen. Dabei handelte es sich nicht um ein "Wartesemester", sondern um eine Verzögerung aufgrund eines Formfehlers. Die Schule hatte ein Abschlusszeugnis ausgestellt, in dem ein Pflichtfach fälschlicherweise als Wahlfach aufgeführt wurde. Dieses Zeugnis wurde daraufhin für ungültig erklärt, durfte also nicht für eine Bewerbung um einen Studienplatz verwendet werden. Bis die neuen Zeugnisse ausgestellt waren, war die Bewerbungsfrist an den Hochschulen für einen nahtlosen Anschluss bereits abgelaufen.
Mein Vater meinte daraufhin, ich sollte "nicht ein Semester lang herumsitzen", also nahm ich eine Berufausbildung auf, die ich dann aber auch bitte abschließen sollte und nicht nach einem halben Jahr wieder hinschmeißen, denn das "mache keinen guten Eindruck".
Bei mir gab es da zum Glück nie Diskussionen, allerdings wäre es ja lustig, wenn sich Eltern auf diese Weise aus der Verantwortung stehlen könnten und ihren Kindern dann plötzlich kein Studium mehr finanzieren müssten.
Auch dass Du bereits 25 bist (oder sein wirst) tut nichts zur Sache. Deine Eltern sind unterhaltspflichtig für Bachelor- und Masterstudium und Du darfst sogar das Fach wechseln, sofern das bis zum 3. Semester Deines Studiums erfolgt. Nur ein Zweitstudium (anderes Studienfach, Wechsel nach dem 3. Semester) oder ein Promotionsstudium musst Du selbst finanzieren, allerdings wird die ja in der Regel auch vergütet.
Kein Ding! Ich helfe, wo ich kann. ;-)
Meine Eltern könnten sich das aber auch so leider nicht mehr leisten. Papa mit der Firma insolvent, Mama wohnt alleine und verdient nicht wirklich viel. Mein kleiner Bruder fängt bald auch an zu studieren. Mein Vater zahlt schon Unterhalt für meinen kleinen Bruder... und und und.
Wenn die mir das Studium auch Loch finanzieren müssten, könnten die sich kaum selbst noch was leisten.
Ja, schade.
Wo nichts zu holen ist ...
Aber BaFöG-Anspruch sollte ja dann definitiv bestehen. Allerdings wird Dein BaFöG-Anspruch verringert, wenn Du mehr als 7500 € an Vermögen hast. Also alles nicht so einfach.
Studienkredit der KfW sollte möglich sein, weil dafür soweit ich weiß keine Sicherheiten benötigt werden.
Ja, ab 25 kannst du ALG als Alleinlebender beantragen, aber ob das reichen wird, ist auch zweifelhaft, zumal Studienstädte häufig teuer sind und Gerichte es als zumutbar erachten, zwei Stunden am Tag zu pendeln, also ob du direkt neben die Uni ziehen kannst und da Wohngeld kriegst...
Aber vielleicht kannst du dich ja mit deinen Eltern absprechen, sie sind zwar zu nichts mehr verpflichtet, aber freiwillig helfen dürfen sie dir immer, und bedenke, wenn du jetzt noch zuhause gewohnt hast und etwas gespart hast vom Arbeiten, musst du das unter Umständen auch erst ausgeben, bevor du Hilfen kriegst.
Gut mehr als 7.500€ Vermögen habe ich nicht mehr. Da müsste ich dann noch mal nachfragen, an den jeweiligen stellen.
Um den Kredit werde ich dann wohl nicht rum kommen.
Danke euch für eure Zwit und mühe.
Die sind bis zum Anfang des 25ten Lebensjahres verpflichtet. Und mein Vater könnte mir kaum helfen, da er im Moment Schwierigkeiten mit seiner Firma hat und Insolvenz beantragen musste. Meine Mutter verdient nicht soviel und baut versucht sich gerade selbst was aufzubauen und mein Bruder wird auch studieren... wenn von uns sollen die finanzieren. Und das könnte ich meinen Eltern auch nicht antun.
Bis 25 Jahren kannst Du familienversichert werden und bekommen Deine Eltern Kindergeld. Danach musst Du Dich selbst krankenversichern. Mit der Unterhaltspflicht hat das nichts zu tun.
1. Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden?
Kindesunterhalt ist so lange zu zahlen, wie sich die Kinder noch in einer Berufsausbildung befinden und daher wirtschaftlich noch nicht auf eigenen Beinen stehen. Der Unterhalt endet nicht mit der Volljährigkeit und auch nicht mit dem 25. Lebensjahr des Kindes: Ab dem 25. Lebensjahr zahlt zwar die Familienkasse kein Kindergeld mehr. Befinden sich Kinder jedoch noch im Studium oder in einer Berufsausbildung, können sie auch nach dem 25. Lebensjahr noch Unterhalt von den Eltern beanspruchen.
Quelle: https://www.unterhaltsrechner.de/kindesunterhalt/
Aber, wie Du schon sagst, wenn es nichts zu holen gibt, dann kannst Du nichts machen. Denke daran, dass Du grundsätzlich Anspruch darauf hättest. Das hat also nichts mit "antun" zu tun. Für den finanziellen Ruin Deines Vaters bist Du nicht verantwortlich.
Ich sehe eigentlich nur BaFöG und einen KfW-Kredit als gangbare Lösung, weil Du für diesen keine Sicherheiten brauchst. Wobei ich leider nicht weiß, ob Du beides beantragen kannst, oder ob dann das eine auf das andere angerechnet wird. Jedenfalls wird Dir das BaFöG gekürzt, wenn Du über mehr als 7500 € an Vermögen verfügst.
nein si sind nicht bis zum 25. lebensjahr verpflichtet zu unterhalt. nur bis zum ende der ersten ausbildung. wenn die bei dir mit 19 beendet worden wäre, dann wäre schluss mit unterhalt dir gegenüber gewesen.
erstmal ist dein bruder dir gleich gestellt als kind. dann im zweiten schritt bekommt er garantiert unterhalt wenn deine eltern leistungspflichtig sind, du nur, wenn dein studium aufbauend auf die ausbildung ist, sonst musst du dich selbst finanzieren.
Müsste dann am Tag 300 km hin und die gleiche Strecke zurück fahren. Ist in einem anderen Bundesland -.-
Dann muss ich noch mal gucken wegen dem Kredit, was mir natürlich nicht so gut gefällt, jetzt schon Schulden anzuhäufen.
Doch, die Eltern sind in der Regel verpflichtet, ein Erststudium (im neuen gestuften Studiensystem auch mit Master) zu finanzieren. Eine Berufsausbildung ist dafür kein Äquivalent.
nein nur die erstausbildung. dabei ist es unerheblich ob es ein studium oder eine ausbildung ist. wenn dann ein studium folgt, ist erstmal nur wichtig ob es auf die ausbildung aufbaut und nur dann sind die eltern vielleicht unterhaltspflichtig und nur dann wenn es zügig im anschluss an die ausbildung erfolgte.
Das Studium muss nicht "auf der Ausbildung aufbauen", im Sinne von "die Ausbildung voraussetzen". Das ist bei kaum einem Studium der Fall. Es muss lediglich "in einem fachlichen Zusammenhang zur Ausbildung stehen".
Lehre bei der Bank und anschließendes BWL-Studium ist also ok, ebenso wie Ausbildung zum Elektriker und anschließendes Elektrotechnikstudium oder Ausbildung zum Mechaniker und anschließendes Maschinenbaustudium oder Ausbildung in einem IT-Beruf und anschließendes Informatikstudium und so weiter und so fort. Keiner dieser Studiengänge setzt für gewöhnlich eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus.
doch das studium muss auf die ausbildung aufbauen, ansonsten gibts keinen unterhaltsanspruch mehr. dann darfst du dir die ausbildung selber finanzieren.
Der Unterhaltsanspruch bleibt bestehen, wenn das Studium in einem fachlichen Zusammenhang zur Ausbildung steht.
dir steht weder wohngeld noch alg2 zu, denn dein studium ist dem sinne nach bafög-fähig. nur wirst du kein bafög bekommen, wenn deine eltern zuviel verdienen.
wenn dein studium also aufbauend ist auf deine ausbildung, dann kannst du auch weiter unterhalt fordern von deinen eltern. dann hast du wieder anspruch drauf, denn dieser anspruch ist nicht an ein alter gebunden. es ist nur wichtig zu wissen ob du ausbildungsaufbauend studierst. bspweise krankenpflegerausbildung und dann medizinstudium und schon sind die eltern wieder unterhaltspflichtig. eine eigene wohnung wird dir keiner stellen, dass musst du dir durch eigene hände arbeit selbst finanzieren oder weiter bei deinen eltern wohnen bleiben.
Da du dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hättest, ist das Wohngeldgesetz auf dich nicht anzuwenden (§ 20 Abs. 2 WoGG), d. h. Wohngeld bekommst du auf keinen Fall.
du könntest checken ob du bafög bekommt: https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
außerdem gibt es die Möglichkeit einen Studienkredit der kfw aufzunehmen. Ist vielleicht eine Möglichkeit
Ja das Leben ist hart, aber Mangel an Disziplin, lasse ich mir nicht vorwerfen.
Immerhin habe ich bereits für mein Alter so einiges erreicht, ohne das ich für mich Freizeit mit eingeplant habe.
Ich arbeite seid dem ich 16 bin hart, damit ich nicht anderen auf der Tasche liege, obwohl es uns bis vor kurzem finanziell, überdurchschnittlich gut ging.
Meine Freizeit nutze ich dazu, anderen zu helfen ohne dass ich daraus Vorteile für mich habe.... wir veranstalten Info Tage für Knochenmarkspender, helfe bei der Tafel aus, helfe im Tierheim aus, helfe mit vollem Herzblut für eine Hilfsorganisation aus (die ein guter Freund gegründet hat), gebe umsonst Nachhilfe für Kinder die sich keinen Nachhilfe Lehrer leisten können und breite neben bei auch noch... ich geh morgens um 6 aus dem Haus und komme meistens gegen 22 Uhr wieder nachhause, teilweise auch sonntags.... Freizeit ist ein Fremdwort für mich.
Möchte halt jetzt meinen Taum vom Studium erfüllen und wusste nicht wie ich es finanzieren kann ohne Schulden anzuheufen.
Mich dann als Disziplinlos darzustellen, ohne mich auch nur ansatzweise zu kennen, regt mich etwas auf.
Habe bis jetzt nie etwas für mich selbst gemacht, jetzt ist aber mal an der Zeit, damit ich auch mal was für mein späteres Leben habe, und eventuell eine Familie gründen kann.
Mangel an Disziplin ist mit mir wohl nicht in einem Satz zu nennen, wenn ich mich nicht ganz fehl einschätze.
Natürlich ist ein Studium in einer Stadt die 300 km vom Heimatort entfernt ist teuer und schwierig. Einen Job mit mehr verdienst ist auch nicht drin, weil die meistens mehr Arbeitszeit voraussetzen und kein Unternehmen hat so lange geöffnet, dass ich die Zeiten einhalten könnte.
Ich werde deshalb wohl nicht anders können, als so einen Kredit zu beantragen.
Viele kommen dann aus der Schildenspirale nicht mehr raus... aber wenn nichts anderes mehr übrig bleibt, ist dass die letzte Chance.
Ihr habt halt alle keine Disziplin. Da bekommt man in Deutschland das Studium quasi hinterhergeschmissen und dann ist es immer noch zu teuer.....
Daran habe ich auch gedacht, aber das wären ja dann Schulden, die ich über die Monate anhäufe würde.
Machen andere auch
Tja, das Leben ist hart.
Ich danke dir auf jeden Fall für deine Antwort und die Mühe die du die gemacht hast... echt nett :)