Pflegehelfer als Erstausbildung anerkannt?
Unser Sohn (20 Jahr) ist 4 Wochen weg... Möchte jetzt nicht ausholen warum...
Aktuell ist er Arbeitssuchend gemeldet.
Er hat eine 1 Jährige ausbildung zum Pflegehelfer gemacht und erfolgreich abgeschlossen.
Fals er sich nun eine Wohnung sucht (vorausgesetzt er bekommt es durch das Amt bewilligt, da U25) sind wir ihm gegenüber zu Unterhalt verpflichtet oder zahlt die Ausbildung zum Pflegehelfer als Erstausbildung? Soweit mir bekannt ist, ist ein Unterhaltspflicht nach Abschluss einer Erstausbildung nicht mehr gegeben, ist das richtig?
2 Antworten
wenn er nichts weiter macht, ist das thema für euch durch. wenn er jedoch eine anschlussausbildung zur pflegefachkraft macht, dann würde bei bedarf die unterhaltspflicht wieder aufleben.
dann wäre die frage wieviel er verdient und kindergeld die summe die verfügbar hat. ist es weniger als 860 euro kann er unterhalt einfordern.
vermutlich könntet ihr ihn ans kinderzimmer verweisen. dann seit ihr aus der sache raus.
Wenn er keine Ausbildung macht, dann müsst ihr keinen Unterhalt zahlen, er ist volljährig.
Die Ausbildung zum Pflegehelfer mit staatlicher Prüfung führt dazu, daß er einem Beruf nachgehen und sein eigenes Geld verdienen kann.
Wenn es zwischen euch keine Absprache gibt, daß er sich weiterqualifizieren will, dann seid ihr raus aus der Verpflichtung.