Muss Unterhalt für ein Kind gezahlt werden trotz Vollzeitschule?
Hallo zusammen :)
Mein Freund hat ein einen Sohn und er zahlt jeden Monat 309€. Ab nächsten Jahr möchte er seinen Meister machen. Teil 1 und Teil 2 kann in Teilzeit absolviert werden damit wir weiterhin alles bezahlen können. Teil 3 und Teil 4 muss in Vollzeit absolviert werden und dauert 7 lange Monate. Wenn wir annehmen er bekommt bafög unterstützung diesen Zeitraum kann er kein Unterhalt bezahlen da er 695€ bekommt davon muss er teil der Miete, Auto, Benzin, Versicherungen und Lebensmittel bezahlen. Da ist es unmöglich über 300€ Unterhalt zu zahlen. Jemand hat mal gesagt das man das für den Zeitraum zurückzahlen muss. Das wären fast 2200€. Das kann man doch nicht machen er ist ja dann Schüler und weit unter dem Selbstbehalt. Meine Mutter zum Beispiel war auch Jahrelang unterhaltspflichtig und hat nie bezahlt da sie meist arbeitlslos war oder nur gering verdient hat, aber muss es nicht zurück zahlen.
Danke für Antworten :)
6 Antworten
Schule schon, aber auf freiwilliger Basis. ER muss es nicht. Zahlen wird er trotzdem müssen; es ist sein Kind.
Ob er Bafög bekommt, steht auf einem anderen Blatt, Lohn wird in dieser Zeit auch nicht kommen
es gibt Absprachen, um die Zahlung kommt er nicht rum. Nur die Hälfte oder wie auch immer.
Wenn er Bestanden hat, kann es mehr Lohn geben, das ist zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht vorhersehbar. ER kann auch weiterhin als Geselle arbeiten; trotz Meister.
Oder muss sich eine entsprechende Stelle suchen, was wiederum kein Geld ergibt.
Dein Freund ist unterhaltspflichtig für ein Kind.
Um diesen Unterhalt abzusichern, gilt für ihn eine "erhöhte Erwerbsobliegenheit", das bedeutet, er muss alles ihm Mögliche unternehmen, um wenigstens den Mindestunterhalt für das Kind aufbringen zu können.
Ausgenommen von dieser Erwerbsobliegenheit ist u. a., wer während seiner ersten Berufsausbildung nicht leistungsfähig ist - denn jeder hat Anspruch auf eine Berufsausbildung.
- Weist der Auszubildende/ Student seine fehlende Leistungsfähigkeit dann entsprechend nach, muss er Unterhaltsvorschuss, der in dieser Zeit ggf. für sein Kind gezahlt wird, nicht zurückzahlen.
Da der Freund hier aber bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, ist er von der Erwerbsobliegenheit nicht ausgenommen.
Zwar kann ihm Niemand untersagen, einen Meisterkurs zu absolvieren, doch sollte er in dieser Zeit nicht leistungsfähig sein und die Kindsmutter Unterhaltsvorschuss für das Kind beziehen müssen, so kann dieser Vorschuss von ihm zurückgefordert werden, sobald er wieder entsprechend leistungsfähig ist.
Danke für die vernunfige Antwort! Hat mir geholfen, danke :)
Hi,
da dein Freund einen Sohn hat, muss er also in erster Linie ihm Unterhalt zahlen. Wenn er das nicht kann, weil er keinen Job annimmt, sondern lieber auf die Schule geht, dann kann ihm das Einkommen auch fiktiv angerechnet werden. Er hat eben die Verantwortung für ein Kind und das ist Priorität.
Er macht ja seinen Meister! Er hat einen Job und auch nach seinem Meister bzw. der Vollzeitschule! Er macht nur eine Weiterbildung um später mehr Geld zu verdienen! Nicht immer gleich so negative Behauptungen machen!
Ja, das ist mir schon klar. Das war nicht wirklich negativ gemeint. Man muss eben einer zumutbaren Erwerbstätigkeit nachgehen. der Meister ist ja freiwillig, denn ausgelernt ist er schon. Er wird also zahlen müssen.
wenn er das jetzt schon weiß und die Meisterschule erst nächstes Jahr beginnt dann kann er doch jetzt schon anfangen Geld beiseite zu legen , damit er in diesen 7 Monaten auch zahlungsfähig ist .... denn er wird zahlen müssen .................. er darf nicht absichtlich sein Einkommen verringern um dann weniger oder gar nix zu zahlen .......
Er muss natürlich nur Unterhalt entsprechend seines Einkommens zahlen.
Wenn er zeitweise nicht in der Lage ist, zu zahlen, kann die Mutter Unterhaltsvorschuss beantragen. Diesen zahlt er dann später wieder zurück, wenn er wieder zahlungsfähig ist.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/bvg12-051.html
--> Man ist verpflichet einer zumutbare Erwerbstätigkeit nachzugehen. Hier hat jemand einen Job und Einnahmen und möchte sich freiwillig weiterbilden. Mit Kind und Unterhaltspflichten ist das aber nicht so einfach.
Es geht ja nicht darum das er nicht zahlen will sondern es nicht kann. Klar hat er kein einkommen wenn er den ganzen Tag in der Schule sitzt.