Muss ich als Mieter die Reperatur einer Fensterscheibe selbst bezahlen?

20 Antworten

Natürlich musst du. Du hast es kaputt gemacht.

Ich fürchte, du musst die Scheibe bezahlen. Denn du hast nicht aufgepasst, deshalb ist die Scheibe kaputt gegangen.

Der Vermieter muss nur das an Schäden zahlen, wo dich keine Schuld trifft. (Z.B. Draußen gibt's einen lauten Knall und  deshalb zerspringt eine Scheibe. Da kannst du nichts dafür, deshalb muss das der Vermieter zahlen).

Es sei denn, die Scheibe hatte einen Fehler, war sehr alt und nicht mehr stabil, oder der Wind war außergewöhnlich  stark, .....

Frage auch mal bei deiner privaten Haftpflichtversicherung nach, vielleicht helfen die.

Muss ich jetzt alleine für den Schaden aufkommen ?

Da die Scheibe durch dein Verschulden kaputt gegangen ist, haftest Du auch hierfür.

Ich bin allerdings auch nicht dagegen versichert.

Schlecht.

Das sollte Deine Hausrat übernhemen falls Du das "Glaspaket" dabei hast.

Privathaftpflicht könnte auch noch in Frage kommen, bin mir aber nicht sicher!!!

Apolon  29.08.2016, 19:03

Nur die Glasversicherung würde hier leisten und diese ist eine eigenständige Versicherung.

Ungefähr bis 1984 gab es noch Hausratversicherungen bei denen  einfach verglaste Scheiben mitversichert waren.

Muss ich als Mieter die Reperatur einer Fensterscheibe selbst bezahlen?

Wenn für das Gebäude keine Glasversicherung für alle Außenscheiben besteht ja. Ob eine besteht, kannst du z.B. in den Mietnebenkosten erkennen.

Wenn keine besteht gilt folgendes:

Den Schaden hast du selbst verursacht.

Also musst du diesen selbst erstatten, wenn du keine eigene Glasversicherung für deine Wohnung abgeschlossen hast.