Beschädigung durch Einbruch? Gebäudeversicherung?

4 Antworten

Da übersieht der Schwager aber, dass in der Gebäudeversicherung "Einbruchdiebstahl" keine versicherte Gefahr ist. In den meisten Verträgen sind nur Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Vereinzelt finden sich auch Verträge, die "mutwillige Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte" beinhalten - in dem Fall könnt es mit deinem Schaden klappen...

Buerger41  22.02.2014, 22:53

DH ;-)

Hallo,

die Gebäudebschädigung durch Einbruchdiebstahl bzw. den Versuch ist über die Hausratversicherung gedeckt.

Ich gehe hier davon aus, das es sich um ein Einfamilienhaus handelt. In der Regel sind die Beschädgigungen durch ED bzw. Versuch nicht mitversichert. Bei manchen Versicherungen hat man jedoch die Möglichkeit, diese Schäden gegen Mehrbeitrag mitzuversichern. Wenn dies nicht der Fall ist, musst du die Kosten leider selber tragen.

Frag doch einfach bei deiner Gebäudeversicherung nach, eine andere Möglichkeit hast du eh nicht. Die sagen dir dann schon, ob es einen Passus gibt, der das hergibt oder auch nicht.

Nein! Dein Versicherungsmakler hat absolut Recht. "Einbruchdiebstahl" ist ausschließlich in der Hausratversicherung mitversichert.

Die Wohngebäudeversicherung hat damit rein gar nichts zu tun.

Es kommt aber nun drauf an, wie lange es schon her ist, dass Du die Hausratversicherung auf Dein neues zu Hause hast umschreiben lassen? Bei vielen Hausratversicherungen ist es so, dass bei Umzug BEIDE Objekte für einen gewissen Zeitraum versichert sind. Denn auch wärend eines Umzugs kann es ja passieren, dass sowohl schon in der neuen Wohnung, als auch in der alten Wohnung/Haus etwas passiert.

Ich würde den Schaden auf jeden Fall Deiner Hausrat melden (wenn das Haus dort auch schon versichert war) Vielleicht hast Du Glück, und die übernehmen den Schaden noch. Mehr als ablehnen können die ja nicht. ;-)