Fensterscheibe in der Schule zerstört?

8 Antworten

Eure (bzw. die eurer Eltern) private Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf.

User0743 
Beitragsersteller
 02.07.2021, 15:08

Aber laut unserem Lehrer lag vielleicht ein baulicher mangel vor da es keinen Türstopper gab. Wie sieht es dann aus?

Dafür ist dann die Privathaftpflichtversicherung der Eltern des Schadenverursachers zuständig.

Das hört sich so an, als ob das eine Tür ist, die ihr gar nicht benutzen durftet (Notausgang?). Dann zahlt eine Haftpflichtversicherung nichts.

Die wird dann auf jeden Fall prüfen, ob einer von euch haftbar ist.

User0743 
Beitragsersteller
 04.07.2021, 11:43

Nein es war keine Notausgangstür.

User3333249  03.07.2021, 15:10

Ich glaube es war kein Notausgang.

DerHans  03.07.2021, 16:15
@User3333249

Dann habt ihr diese Tür ja widerrechtlich geöffnet. Dann ist es vollkommen egal, ob das dort ein Baumangel ist.

User0743 
Beitragsersteller
 04.07.2021, 11:44
@DerHans

Warum haben wir sie wiederrechtlich geöffnet, wenn es keine Notausgangstür war.

DerHans  04.07.2021, 11:47
@User0743

Meldet es (beide) den Haftpflichtversicherungen der Eltern.

(Aber ohne zu lügen !!) Bei einer Falschaussage ist der Versicherer von der Leistung frei.

Die Haftpflichtversicherung ist auch dafür da, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

User0743 
Beitragsersteller
 04.07.2021, 11:51
@DerHans

Ok danke.

DerHans  04.07.2021, 11:53
@User0743

Nur ist EURE Versicherung ja gar nicht zuständig. Wenn die Eltern deines Mitschülers KEINE Versicherung haben ist das IHR Problem. Wenn du behauptest, dass du es getan hast, ist das schlicht eine Lüge.

User0743 
Beitragsersteller
 04.07.2021, 11:55
@DerHans

Aber mein Mitschüler gibt nicht zu, dass er es war. Also ich sag er war es und er sagt ich war es. Kein anderer weiß ja wer es wirklich war außer mir und ihm.

DerHans  04.07.2021, 11:56
@User0743

Dann bleibt es immer noch eine Falschaussage, Nennt man Versicherungsbetrug.

User0743 
Beitragsersteller
 04.07.2021, 11:58
@DerHans

Aber wie soll irgendwer(Versicherung/Schule) beweisen wer es war?

DerHans  04.07.2021, 11:58
@User0743

Man kann natürlich auch eine Bank überfallen und denken, das kommt sicher nicht raus.

Kriminell ist kriminell

User0743 
Beitragsersteller
 04.07.2021, 12:01
@DerHans

Was willst du damit sagen? Dass eine Schule genauso überwacht wird mit Kameras wie eine Bank?

User0743 
Beitragsersteller
 04.07.2021, 12:03
@DerHans

Was meinst du mit kriminell? Dass er die Scheibe ausversehen zerstört hat oder dass er es nicht zugibt? Weil das mit der Scheibe war ja ausversehen.

DerHans  04.07.2021, 12:05
@User0743

Versicherungsbetrug ist kriminell. Da kannst du noch so oft etwas dagegen sagen. Und eine falsche Aussage ist nun mal Betrug. Und dass es keiner BEWEISEN kann, ist keine Entschuldigung dafür.

User0743 
Beitragsersteller
 04.07.2021, 12:13
@DerHans

Wäre es auch kriminell, wenn ich sage, dass ich nicht mehr weiß wer die Tür geöffnet hat?

DerHans  04.07.2021, 12:15
@User0743

Das ist doch genau so gelogen. Du weißt ja, wer es war, und wie es passiert ist.

User0743 
Beitragsersteller
 04.07.2021, 17:26
@DerHans

Würde eine Privathaftplichtversicherung den Schaden decken. Oder braucht man eine andere Art der Haftpflichtversicherung.

Melissa2209  04.07.2021, 17:28
@DerHans

Aldaa du mit deinem Versicherungsbetrug

DerHans  04.07.2021, 17:30
@User0743

Die private Haftpflichtversicherung ist schon richtig. Nur haben die Eltern deines Mitschülers eben keine. Und du würdest eure Versicherung betrügen.

Melissa2209  04.07.2021, 17:32
@DerHans

Ungewollte Sachbeschädigung einer Fensterscheibe durch einen Baumangel

DerHans  04.07.2021, 17:38
@Melissa2209

Hier geht es darum, dass eine Versicherung zahlen soll, obwohl jemand anders den Schaden verursacht hat. Dass dessen Eltern sich die 50 € Jahresbeitrag gespart haben, ist ja ihre Sache. Da können sie ja die Ersparnis dafür verwenden.

User0743 
Beitragsersteller
 04.07.2021, 20:21
@DerHans

Ok. Es tut mir leid ich habe ein bisschen gelogen. Denn ich weiß leider nicht mehr ob er es war oder ich. Das liegt wahrscheinlich daran, dass ich in dem Moment sehr viel Angst vor den Konsequenzen hatte. Es ist so ich weiß nicht mehr wer die Tür geöffnet hat. Es könnte sein, dass er es auch nicht mehr weiß und einfach sagt ich war es, so wie ich gesagt habe dass er es war. Oder er sagt die Wahrheit und ich habe die Tür geöffnet. Aber ich kann ja nicht wissen ob er die Wahrheit sagt oder nicht. Ich weiß nur, dass ich nicht weiß wer die Tür geöffnet hat. Und ich habe herausgefunden, dass die Eltern von uns beiden eine Privathaftpflichtversicherung habe. Was muss ich der Versicherung nun sagen, wenn ich es wirklich nicht mehr weiß. Soll ich eine Vielleichtlüge machen und sagen er war es( was sein KÖNNTE) oder soll ich sagen ich weiß es nicht mehr? Was macht die Versicherung dann?

User0743 
Beitragsersteller
 04.07.2021, 20:23
@DerHans

Aber müssen unsere Versicherungen denn überhaupt zahlen, wenn es wirklich eine ungewollte Sachbeschädigung einer Fensterscheibe durch einen Baumangel war?

wattdennnu2  04.07.2021, 20:31
@User0743

Dein geistiger Zustand lässt offenbar zu wünschen übrig, wenn du (und dein Freund) nicht mehr weißt, wer die Tür beschädigt hat. Viel Spaß mit dem Rektor.

User0743 
Beitragsersteller
 04.07.2021, 20:49
@wattdennnu2

Ich hatte halt sehr viel Angst, davor wie viel ich/meine Eltern zahlen müssen, da ich mir nicht sicher war, ob wir eine Haftpflichtversicherung haben, da wir jetzt nicht sehr wohlhabend sind und ich nicht wusste wie viel eine solche Versicherung kostet. Also eigentlich hatte ich Angst davor, dass ich/meine Eltern den Schaden nicht bezahlen können und uns Geld von Verwandten oder so leihen müssen und meine Eltern sehr viel Geld verlieren und somit viele harte Arbeitsstunden umsonst waren. Aufgrund dieser Tatsache habe ich einfach vergessen wer die scheiß Tür geöffnet hat. Das hat nichts mit meinem geistigen Zustand oder ähnlichem zu tun.

wattdennnu2  04.07.2021, 21:19
@User0743

Deine Ausreden werden immer schlechter!

User0743 
Beitragsersteller
 04.07.2021, 21:33
@wattdennnu2

Wofür sollte ich denn bitte eine Ausrede brauchen. Wenn du mir nicht helfen willst dann geh. Ich bin hier in diesem Forum, weil ich eine Frage habe. Da du nicht in der Lage bist mir zu helfen solltest du hier keine unnötigen Kommentare posten!!!

wattdennnu2  04.07.2021, 21:39
@User0743

Ich habe dir schon vor ein paar Tagen geholfen. Du musst nur richtig lesen!

User0743 
Beitragsersteller
 04.07.2021, 21:46
@wattdennnu2

Du sagtest, dass mein Freund die Tür fahrlässig(woher weißt du das er fahrlässig gehandelt hat?) geöffnet hat und er somit die Haftung übernehmen muss. Ich sagte aber, dass er es nicht zugibt und unser Lehrer sagte, dass wir beide die Haftung übernehmen müssen. Nun habe ich zugegeben, dass ich nicht weiß wer die Tür wirklich geöffnet hat(aber eigentlich gehe ich davon aus, dass er es war, da ich mir nicht vorstellen kann, dass ich es nach nur 1 Minute vergessen habe). Und da du mir das nicht glaubst denke ich, dass du mir nicht mehr weiterhelfen kannst/willst/wirst und deshalb kannst du den Kommentarbereich hier verlassen.

DerHans  04.07.2021, 22:06
@wattdennnu2

Ihr habt das Fenster beschädigt. Das steht ja wohl fest. Und ob es tatsächlich einen Baumangel gibt, würde eine Haftpflichtversicherung dann prüfen. WENN es eine gibt. Nach deiner eigenen Aussage, haben die Eltern des Mitschülers aber keine.

Wahrscheinlich zahlt es die Haftpflichtbersicherung, bzw. die Versicherung der Schule selbst.

Da es aber wohl ein Notausgang war, den ihr es wissentlich nicht benutzen durftet benutzt habt, können noch schulische Ordnungsmaßnahmen verhängt werden.

wenn es so war wie du beschreibst wird es eure Haftpflichtversicherung zahlen.