Fensterscheibe in der Schule zerstört?
Hallo,
Ich und mein Freund haben heute ausversehen eine Fensterscheibe in der Schule zerstört. Eigentlich war er es, aber er gibt es nicht zu also hat unser lehrer gesagt er sagt wir beide waren es. Also wir wollten durch eine Tür nach draußen, die hinten im Klassenzimmer ist, weil wir dort schneller zu unseren Fahrrädern kommen würden. Er hat die Tür ausversehen zu fest aufgemacht, weil eigentlich fast alle Türen die nach draußen führen in unserer Schule schwer aufmachbar sind. Dann ist der Türhenkel, der aus Metall ist gegen die Scheibe geknallt. Es gab/gibt keinen Türstopper dort an der Tür, was laut unserem Lehrer ein Baulicher Mangel ist. Und es gab auch etwas Wind also könnte die Tür auch deswegen etwas schneller geworden sein. Müssen wir oder die Haftpflichtversicherung unserer Eltern oder die schule selbst(da es vielleicht ein baulicher mangel war,dass es keinen Türstopper gibt) den Schaden bezahlen?Wir sind 15.
8 Antworten
Eure (bzw. die eurer Eltern) private Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf.
Aber laut unserem Lehrer lag vielleicht ein baulicher mangel vor da es keinen Türstopper gab. Wie sieht es dann aus?
Dafür ist dann die Privathaftpflichtversicherung der Eltern des Schadenverursachers zuständig.
Das hört sich so an, als ob das eine Tür ist, die ihr gar nicht benutzen durftet (Notausgang?). Dann zahlt eine Haftpflichtversicherung nichts.
Die wird dann auf jeden Fall prüfen, ob einer von euch haftbar ist.
Nein es war keine Notausgangstür.
Dann habt ihr diese Tür ja widerrechtlich geöffnet. Dann ist es vollkommen egal, ob das dort ein Baumangel ist.
Warum haben wir sie wiederrechtlich geöffnet, wenn es keine Notausgangstür war.
Meldet es (beide) den Haftpflichtversicherungen der Eltern.
(Aber ohne zu lügen !!) Bei einer Falschaussage ist der Versicherer von der Leistung frei.
Die Haftpflichtversicherung ist auch dafür da, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Ok danke.
Nur ist EURE Versicherung ja gar nicht zuständig. Wenn die Eltern deines Mitschülers KEINE Versicherung haben ist das IHR Problem. Wenn du behauptest, dass du es getan hast, ist das schlicht eine Lüge.
Aber mein Mitschüler gibt nicht zu, dass er es war. Also ich sag er war es und er sagt ich war es. Kein anderer weiß ja wer es wirklich war außer mir und ihm.
Dann bleibt es immer noch eine Falschaussage, Nennt man Versicherungsbetrug.
Aber wie soll irgendwer(Versicherung/Schule) beweisen wer es war?
Man kann natürlich auch eine Bank überfallen und denken, das kommt sicher nicht raus.
Kriminell ist kriminell
Was willst du damit sagen? Dass eine Schule genauso überwacht wird mit Kameras wie eine Bank?
Was meinst du mit kriminell? Dass er die Scheibe ausversehen zerstört hat oder dass er es nicht zugibt? Weil das mit der Scheibe war ja ausversehen.
Versicherungsbetrug ist kriminell. Da kannst du noch so oft etwas dagegen sagen. Und eine falsche Aussage ist nun mal Betrug. Und dass es keiner BEWEISEN kann, ist keine Entschuldigung dafür.
Wäre es auch kriminell, wenn ich sage, dass ich nicht mehr weiß wer die Tür geöffnet hat?
Das ist doch genau so gelogen. Du weißt ja, wer es war, und wie es passiert ist.
Würde eine Privathaftplichtversicherung den Schaden decken. Oder braucht man eine andere Art der Haftpflichtversicherung.
Aldaa du mit deinem Versicherungsbetrug
Die private Haftpflichtversicherung ist schon richtig. Nur haben die Eltern deines Mitschülers eben keine. Und du würdest eure Versicherung betrügen.
Wie nennst du das denn?
Ungewollte Sachbeschädigung einer Fensterscheibe durch einen Baumangel
Hier geht es darum, dass eine Versicherung zahlen soll, obwohl jemand anders den Schaden verursacht hat. Dass dessen Eltern sich die 50 € Jahresbeitrag gespart haben, ist ja ihre Sache. Da können sie ja die Ersparnis dafür verwenden.
Ok. Es tut mir leid ich habe ein bisschen gelogen. Denn ich weiß leider nicht mehr ob er es war oder ich. Das liegt wahrscheinlich daran, dass ich in dem Moment sehr viel Angst vor den Konsequenzen hatte. Es ist so ich weiß nicht mehr wer die Tür geöffnet hat. Es könnte sein, dass er es auch nicht mehr weiß und einfach sagt ich war es, so wie ich gesagt habe dass er es war. Oder er sagt die Wahrheit und ich habe die Tür geöffnet. Aber ich kann ja nicht wissen ob er die Wahrheit sagt oder nicht. Ich weiß nur, dass ich nicht weiß wer die Tür geöffnet hat. Und ich habe herausgefunden, dass die Eltern von uns beiden eine Privathaftpflichtversicherung habe. Was muss ich der Versicherung nun sagen, wenn ich es wirklich nicht mehr weiß. Soll ich eine Vielleichtlüge machen und sagen er war es( was sein KÖNNTE) oder soll ich sagen ich weiß es nicht mehr? Was macht die Versicherung dann?
Aber müssen unsere Versicherungen denn überhaupt zahlen, wenn es wirklich eine ungewollte Sachbeschädigung einer Fensterscheibe durch einen Baumangel war?
Dein geistiger Zustand lässt offenbar zu wünschen übrig, wenn du (und dein Freund) nicht mehr weißt, wer die Tür beschädigt hat. Viel Spaß mit dem Rektor.
Ich hatte halt sehr viel Angst, davor wie viel ich/meine Eltern zahlen müssen, da ich mir nicht sicher war, ob wir eine Haftpflichtversicherung haben, da wir jetzt nicht sehr wohlhabend sind und ich nicht wusste wie viel eine solche Versicherung kostet. Also eigentlich hatte ich Angst davor, dass ich/meine Eltern den Schaden nicht bezahlen können und uns Geld von Verwandten oder so leihen müssen und meine Eltern sehr viel Geld verlieren und somit viele harte Arbeitsstunden umsonst waren. Aufgrund dieser Tatsache habe ich einfach vergessen wer die scheiß Tür geöffnet hat. Das hat nichts mit meinem geistigen Zustand oder ähnlichem zu tun.
Deine Ausreden werden immer schlechter!
Wofür sollte ich denn bitte eine Ausrede brauchen. Wenn du mir nicht helfen willst dann geh. Ich bin hier in diesem Forum, weil ich eine Frage habe. Da du nicht in der Lage bist mir zu helfen solltest du hier keine unnötigen Kommentare posten!!!
Ich habe dir schon vor ein paar Tagen geholfen. Du musst nur richtig lesen!
Du sagtest, dass mein Freund die Tür fahrlässig(woher weißt du das er fahrlässig gehandelt hat?) geöffnet hat und er somit die Haftung übernehmen muss. Ich sagte aber, dass er es nicht zugibt und unser Lehrer sagte, dass wir beide die Haftung übernehmen müssen. Nun habe ich zugegeben, dass ich nicht weiß wer die Tür wirklich geöffnet hat(aber eigentlich gehe ich davon aus, dass er es war, da ich mir nicht vorstellen kann, dass ich es nach nur 1 Minute vergessen habe). Und da du mir das nicht glaubst denke ich, dass du mir nicht mehr weiterhelfen kannst/willst/wirst und deshalb kannst du den Kommentarbereich hier verlassen.
Ihr habt das Fenster beschädigt. Das steht ja wohl fest. Und ob es tatsächlich einen Baumangel gibt, würde eine Haftpflichtversicherung dann prüfen. WENN es eine gibt. Nach deiner eigenen Aussage, haben die Eltern des Mitschülers aber keine.
Wahrscheinlich zahlt es die Haftpflichtbersicherung, bzw. die Versicherung der Schule selbst.
Da es aber wohl ein Notausgang war, den ihr es wissentlich nicht benutzen durftet benutzt habt, können noch schulische Ordnungsmaßnahmen verhängt werden.
wenn es so war wie du beschreibst wird es eure Haftpflichtversicherung zahlen.
Ich glaube es war kein Notausgang.