Tür schlägt zu, Scheibe fliegt raus - Wer hat Schuld?
Hi Leute,
folgendes ist vor ein paar Wochen passiert: Bei einem ordentlichen Luftzug ist eine Tür im Flur zugeschlagen und dabei ist eine Scheibe heraus geflogen und zu Bruch gegangen. Wer hat nun Schuld?
Dazu ist zu sagen das die Tür in keinster Weise in Schuss gehalten wurde und wie ihr auf den Bildern sehen könnt bereits lange vor sich hin verwittert.
Was meint ihr? Wer muss für den Schaden aufkommen?
Danke für eure Hifle!
9 Antworten
Der die Tür geöffnet hat, ganz einfach. Der kann dann versuchen, sich das Geld von seiner Haftpflichtvers zu holen.
Der der sie geöffnet, aber nicht geschlossen (gesichert) hat.
Derjenige, der den Luftzug verursacht hat
Der Vermieter.
Vermieter, wenn eine Scheibe von Innen zu Bruch geht, dann liegt es an dir das zu machen wenn aber eine Scheibe von aussen zu Bruch geht ( Wind ) ist der Vermieter in der Pflicht
Der Zustand der Tür war Euch aber schon seit langem bekannt. Es war also bekannt, dass eine Scheibe raus fliegen könnte, wenn die Tür versehentlich durch Euch oder einen Luftzug zufliegt. Dementsprechend vorsichtig hättet ihr sein müssen.
Das ist so ähnlich, wie mit Rotwein auf weißem Flauschteppichboden oder auf Fliesenboden. Wer weiß, dass der Rotwein aus einem damit beschmutzten Teppich kaum mehr oder nur mit großem Aufwand raus zu bringen ist, wird sich hüten, ein Glas Rotwein in einem Zimmer zu drinken, das mit so einem Teppich ausgelegt ist. Schuld wäre also in diesem Fall auch nicht der, der den Teppich verlegt hat, sondern der, der den Rotwein verschüttet hat.
Sie ist ja nicht durch den Druck des Windes zu Bruch gegangen sondern weil wir die Tür zum Lüften offen stehen gelassen haben. Aber der Zustand der Tür hat dazu beigetragen das die Scheibe sich überhaupt lösen konnte.