Glasbruch am Terassenüberdachung - Versicherungsschaden?
Eine Frage für die Versichrungseksperten: Bei unserer überdachten Terrasse ist durch einen Steinschlag ein Glasbruch entstanden. Dabei handelt es sich um ein zweischichtiges Verbundsicherheitsglas (VSG). Nach dem Steinschlag ist nun die Obere der beiden Scheiben gebrochen (ein kegelförmiges Loch). Da sich zwischen den beiden Glasscheiben jedoch eine Hochpolymerfolie befindet, ist die nach unten gerichtete Scheibe unversehrt geblieben. Der Schaden ist dennoch deutlich erkennbar - ein etwa 2-€-Stück großer kegelförmiger Ausbruch. Nun sagt die Versicherung, dass es sich nicht um einen Glasbruchschaden handelt, weil die Scheibe nicht in Gänze zerbrochen ist. Wir habe das Loch zunächst mit einer Klebefolie gegen Wassereintritt abgedichtet, müssen doch befürchten, dass dies nur mittelfristig hält und es irgendwann zur Erblinden der Scheibe kommt. Ist die Aussage unserer Glasversicherung richtig oder muss der Schaden behoben werden? Vorab schon einmal vielen Dank für Eure Antworten!
2 Antworten
Die Aussage deiner Versicherung ist nicht korrekt.
Bei Verbundsicherheitsglas gilt auch der Bruch nur einer Scheibe als Glasbruch.
Es ist ja gerade die besondere Eigenschaft dieses Glases, das es im Fall eines Bruches nicht in Tausend Scherben zerfällt sondern trotzdem an Ort und Stelle bleibt. Der Fall, dass nur eine Scheibe beschädigt wird, ist gar nicht so selten.
Was mich jedoch etwas verwundert, ist die Frage, wie es bei einer Terrassenüberdachung zu einem Steinschlag kommen kann. Woher kam der Stein?
Hallo Interesierter, vielen Dank für Deine Antwort! Wir wohnen an einem Sandweg, der mit Kieselsteinen durchsetzt ist. Da hat jemand einen Stein geworfen - so vermuten wir zumindest - und das Glasdach getroffen. Der Stein lag auch nicht weit vom Einschlagloch entfernt.
Das sollte aus dem Vertrag zu ersehen sein.
Hallo Phoenix2952, vielen Dank für Deine Antwort! Ich meine dort nichts eindeutiges gefunden zu haben, schaue jedoch noch einmal nach.