Glasbruch am Terassenüberdachung - Versicherungsschaden?

2 Antworten

Die Aussage deiner Versicherung ist nicht korrekt.

Bei Verbundsicherheitsglas gilt auch der Bruch nur einer Scheibe als Glasbruch.

Es ist ja gerade die besondere Eigenschaft dieses Glases, das es im Fall eines Bruches nicht in Tausend Scherben zerfällt sondern trotzdem an Ort und Stelle bleibt. Der Fall, dass nur eine Scheibe beschädigt wird, ist gar nicht so selten.

Was mich jedoch etwas verwundert, ist die Frage, wie es bei einer Terrassenüberdachung zu einem Steinschlag kommen kann. Woher kam der Stein?

Das sollte aus dem Vertrag zu ersehen sein.