Tür mit Lichtausschnitt beim lüften zerbrochen, wer kommt für Schaden auf?
Während des Stoßlüftens meiner Wohnung, ist die Wohnzimmertür, die ein Lichausschnitt hat, zu geknallt und dabei ist die Glasscheibe komplett zerbrochen und hat sich über den ganzen Flur verteilt. Ich habe meine Hausverwaltung angerufen und diese sagte, dass ich bzw. Meine Versicherung für den Schaden aufkommen muss. Nun stellt sich mir die Frage, ob für solche Schäden nicht der Vermieter zuständig ist. Weil eigentlich darf eine Scheibe so schnell nicht kaputt gehen.
Vielleicht hat jemand hier ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir da weiter helfen.
Danke im Voraus und liebe Grüße
6 Antworten
Wenn du keine Haushaltsglasversicherung hast, zahlst du selbst. Glasbruch ist ausdrücklich bei den Mietsachschäden der privaten Haftpflicht ausgeschlossen. Weil es eben die Möglichkeit einer Glasversicherung gibt.
Der Nutzer, wer sonst sollte kommen müssen.
Leistet er sich für so 30 EUR/Jahr eine Glasversicherung, übernimmt diese die Rechnung vom Glaser.
Wenn es in der Schweiz ist, deine Versicherung.
Bei mir ist es jedenfalls so.
Nein, dafür bist du voll verantwortlich.
Eine Privathaftpflicht zahlt.
Also deine, nicht die des Vermieters.
Ach, auch nicht bei jeder.
Doch, bei ausnahmslos jeder.
Glaube ich nicht.
Ist aber so.
Lesen. Verstehen.
Gemietete Dinge trägt unsere zb
Na, das hat auch niemand bestritten. Mietsachschäden sind durchaus standard. Aber dort sind ausdrücklich eben Glasschäden ausgeschlossen. Und das in JEDER PHV auf dem deutschen Markt.
Glauben kannst du in der Kirche. Hier ist Wissen gefragt!
Eben nicht. Glasbruch ist von Mietsachschäden ausgeschlossen.
Meine PH macht das nicht, weil die Glasversicherrung schon übernimmt.
Durch deinen Leichtsinn ist die Scheibe zerbrochen. Also haftest du für den Schaden. Nur wenn du eine Glasbruchversicherung hast, kommt diese dafür auf.
innert deiner priv. Haftpflichtversichrung als Baustein
Diesen "Baustein" gibt es nicht in Verbindung mit der privaten Haftpflichtversicherung. Wenn, dann in der Hausratversicherung.
Wenn, dann in der Hausratversicherung.
Nein, die zahlt keinen Schaden bei / an Mietsachen.
...aber die darin enthaltene Glasversicherung!
Nein, da sind Glasschäden an Mietsachen ausgeschlossen.