Glas am Balkon kaputt. Wer zahlt den Schaden?
Hallo,
wir haben gestern vormittag, nachdem wir aufgestanden sind, bemerkt, dass die Glasscheibe, die an der Aussenseite unseres Balkons ist, ueber Nacht kaputt gegangen ist. Wie die Scheibe kaputt gegangen ist, wissen wir leider nicht, da es Nachts passierte, als wir geschlafen haben. Die Scheibe war bereits vor unseren Einzug leicht beschaedigt bzw. fehlten zwei kleine Ecken, wir haben uns aber keine Gedanken darueber gemacht. Unser Vermieter hat den Schaden damals auch nicht ausbessern lassen oder so. Wir haben bereits gestern den Vermieter bescheid gesagt, damit nicht noch mehr passiert und der zustaendige Bearbeiter wollte sich bei uns melden, da er zu diesem Zeitpunkt nicht erreichbar war. Leider haben wir noch keine Rueckmeldung bekommen. Unsere Versicherung kommt fuer den Schaden nicht auf. Im Internet habe ich bereits herausgefunden, dass im Normalfall der Vermieter solch einen Schaden zahlen muss. Da die Scheide aber weiter kaputt geht bzw. der Riss sich vergroessert, haben wir nun die Angst, dass die Scheide herausfaellt. Da sich die Scheide direkt ueber den Haupteingang des Mehrfamilienhauses, indem wir leben, befindet, ist die gefahr gross, dass jemand zu schaden kommen koennte, falls die Scheibe komplett bricht oder herausfaellt. Wir koennen die Scheide leider nicht selber herausnehmen, auch konnten wir bislang niemanden erreichen, der dies fuer uns machen koennte.
Wer zahlt den im Fall, das jemand zu Schaden kommt, weil das Glas oder Teile davon herunterfallen? Und muss der Vermieter wirklich fuer den Schadne aufkommen?
Vielen Dank schonmal...
Lg
2 Antworten
Ihr müsst dem Vermieter eine Frist setzen den Schaden zu beheben. Wenn allerdings Gefahr im Verzug ist, kann diese Frist sehr kurz ausfallen. Wenn ihr selbst einen Handwerker beauftragt, müsst ihr ihn auch selbst bezahlen und anschließend euer Geld vom Vermieter wieder einfordern.
Wenn tatsächlich jeman geschädigt wird, wäre das eine Sache der Verkehrssicherungspflicht, für die der Eigentümer verantwortlich ist. Dafür tritt dann dessen Haftpflichtversicherung ein. (wenn er eine hat)
bei der vermittersache musst du in deinem mittvertrag nachlessen !!!