Wer zahlt Installation eines FI Schalters? Eigentümergemeinschaft oder Einzeleigentümer?
Beim Umbau einer Eigentumswohnung eines Mehrfamilienhauses von 1956 soll laut Elektriker der im Hausflur installierte Sicherungskasten mit den alten Schraubsicherungen ausgetauscht werden zugunsten von neuen Sicherungen/FI Schalter innerhalb der Wohnung. Wer muss das zahlen? Die Eigentümergemeinschaft analog dem Einbau von Fenstern oder der Eigentümer selbst?
3 Antworten
Wenn das die Elektrik für eine einzelne Wohnung ist, zahlt es der Eigentümer. Was meinst Du mit den Fenstern, seit wann zahlt das die Eigentümergemeinschaft?! Jeder Eigentümer zahlt die Fenster an seiner Wohnung, es sei denn in der Teilungserklärung ist etwas anderes vereinbart.
Jeder Eigentümer zahlt die Fenster an seiner Wohnung, es sei denn in der Teilungserklärung ist etwas anderes vereinbart.
In Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien sind Fenster Sache der Wohnungseigentümergemeinschaft. Es sei denn, in der Gemeinschaftsordnung wäre es anders geregelt!
Ja, in der Teilungserklärung wurde das mit den Fenstern so geregelt.
Das ist Sache der WEG.
Denn der Einbau der FI-Schalter im gesamten Haus wird von der WEG durchgeführt und daher auch von ihr bezahlt. Nur wenn du für deine Wohnung beschließt, einen FI-Schalter einzubauen, dann hast du auch die Kosten zu tragen.
Wenn es die Wohnung betrifft, ist es Sache des Wohnungseigentümers, wenn es "Allgemein-Strom" betrifft, die Eigentümergemeinschaft.
Was würde Allgemeinstrom genau bedeuten?