Hühnerhaltung im Garten einer Eigentümergemeinschaft
Hallo zusammen wir wohnen seit 11 Jahren in einer Eigentumswohnung in einem Vorort einer großen Stadt in NRW und hatten nie irgendwelche Probleme. Vor kurzem ist die Wohnung neben uns verkauft worden und da sind jetzt Mieter der neuen Eigentümer eingezogen. Seit letzter Woche haben sich die Mieter jetzt in ihrem Garten Hühner angeschafft. Der Garten ist ca. 40 Quadratmeter groß wobei ca. die Hälfte davon gefliest ist. Die Hühner sind in einem Stall und laufen wenn die Mieter zu Hause sind frei rum. Zu uns können sie nicht, dass ist durch einen Zaun abgetrennt. Die Mieter haben uns keinen Ton gesagt noch gefragt sondern einfach angeschafft. Ist das erlaubt? Müssen die Hühner nicht gemeldet oder geimpft werden? Muss die Eigentümergemeinschaft da nicht zustimmen? Man kann ja davon ausgehen, dass die auch Lärm machen und stinken geschweige denn auch Krankheiten übertragen können! Muss ich das jetzt einfach dulden? Hühner sind ja nicht wirklich Haustiere!! Vielleicht habt Ihr/Sie ja eine Antwort für mich. Danke
3 Antworten
Das ist mir zu wirr. Der Garten gehört der WEG und die Mieter haben einen eigenen und dort laufen Hühner. Ja wo denn sonst sollen die Mieter sie laufen lassen?
Grundsätzlich ist Hühnerhaltung in kleinem Rahmen erlaubt. Also erlaubt, ohne die Nachbarn fragen zu müssen.
Sämtliche, die Haltung betreffenden Bedingungen sind selbstverständlich auch gesetzlich festgelegt.
Aber du willst dir jetzt nicht anmaßen, daß du von einem Blick auf die Hühner erkennen kannst, ob sie geimpft sind?
Es gibt also zwei mögliche Punkte, die geklärt werden müssen:
Die Nutzung des Gartens für die Hühnerhaltung in diesem speziellen Fall (Mehrparteienhaus+Gemeinschaftsgarten), sowie die tierschutzrechtliche Seite.
Für das erste Problem hat die Hausverwaltung eine Lösung, das zweite Problem lässt sich sicherlich in einem freundlichen Gespräch unter Nachbarn klären.
Letzteres könnte eben auch dazu führen, immer frische Eier von glücklichen Hühnern im Haus zu haben......
Ja, man kann natürlich auch mauern, schon vor jeglichem Erstkontakt eine Feindschaft beschließen und sich jeglichem, positiven Erleben vollkommen verweigern.
Jedem das Seine!
Wenn der Garten zum Sondereigentum der Wohnung gehört, kann das legeal sein.In der Teilungserklärung können allerdings Vereinbarungen getroffen worden sein, die Verhaltensregeln für verschiedene Situationen betreffen. Einfach mal nachlesen oder den Verwalter fragen.
Danke für die schnelle Antwort!
Danke für Eure Antworten. Mit der Hausverwaltung habe ich mich schon in Verbindung gesetzt, die meinte ich sollte mich erstmal an den Eigentümer wenden. Er sollte das dann mal klären. Was mich halt so richtig geärgert hat ist, dass die Nachbarn uns nicht einfach mal angesprochen haben!! Dann hätte man das alles vorher schon klären können. Das ist kein guter Anfang bzw. Umgang mit uns gewesen! Ich sehe jetzt nicht ein, dass ich die ansprechen soll um Informationen zu bekommen.