Verwalterwechsel bei Eigentümergemeinschaft
Bei unserer Eigentümergemeinschaft läuft Ende des Jahres der Verwaltervertrag aus. Da wir mit unserem jetzigen Verwalter nicht mehr einverstanden sind, wird der Großteil der Gemeinschaft für einen Wechsel stimmen.
Wir haben in 2 Wochen Eigentümerversammlung, wo darüber endgültig abgestimmt wird.
Müssen wir in 2 Wochen auf unserer Versammlung schon einen potentiellen neuen Verwalter präsentieren, damit der Vertrag mit dem alten Verwalter nicht verlängert wird? Eigentlich haben wir ja noch fast ein Jahr Zeit, bis sein Vertrag ausläuft, einen neuen Verwalter zu finden. Unser jetziger Verwalter sagt, dass, wenn wir nicht mit ihm verlängern, auch schonen einen neuen Verwalter parat haben müssen.
Das verwundert uns, denn es ist ja auch noch gar nicht 100%ig sicher, dass der alte Verwalter tatsächlich abgewählt wird.
Hat schon jemand Erfahrung damit gesammelt ?
3 Antworten
Wenn Ihr noch ein Jahr Zeit habt könnt oder müsst Ihr ihn erstmal abwählen. Dere Beirat ist dann aufgefordert und bekommt das Mandat einen neuen Verwalter zu bestellen. Habe das scho 2 x als Beiratsmitglied mitgemacht. Gibt aber keine Probleme (muss nur den richtigen Nachfolger zu finden)
@ rowie 89
wir hatten eine ähnliche Situation im Jahr 2012.
Unser Verwalter sollte abgewählt werden und 3 weitere Verwaltungsgesellschaften bewarben sich und stellten sich bei der ETV persönlich vor.
Der alte Verwalter hat dann den Versammlungsraum verlassen und dem VB-Vorsitzenden die Leitung übertragen. Das wurde so auch im Protokoll vermerkt. Die Unterstützer des alten Verwalters wollten dies nicht. Sie wollten, dass der bisherige Verwalter weiterhin die ET-Versammlung leitet. Dieser aber sah sich hierzu rechtlich nicht befugt. Er befürchtete, dass die Befürworter einer neuen Verwaltung daraus eine Sache für die Justiz machen könnten und ihm so zusätzlich zum Verlust seines Vertrags Kosten für einen Rechtsstreit entstünden. Der "alte" Verwalter wurde in der Sache von eine RA-Kanzlei beraten.
Wenn sein Vertrag noch ein Jahr läuft, diesen zum Ablauf in der Versammlung kündigen. Den neuen Verwalter - auch wegen Übergabe etc. mindestens 3 Monate vor Frist vorstellen und bestellen. Hierzu wäre aber erneut eine Versammlung notwendig. Diese kann der Verwaltungsrat oder alle Eigentümer verlangen und so die Hausverwaltung dazu auffordern. auch ohne Hausverwaltung einberufen ist möglich, wenn diese sich weigert eine Versammlung einzuberufen. (Außerordentlich)