Verwalterwechsel bei Eigentümergemeinschaft

3 Antworten

Wenn Ihr noch ein Jahr Zeit habt könnt oder müsst Ihr ihn erstmal abwählen. Dere Beirat ist dann aufgefordert und bekommt das Mandat einen neuen Verwalter zu bestellen. Habe das scho 2 x als Beiratsmitglied mitgemacht. Gibt aber keine Probleme (muss nur den richtigen Nachfolger zu finden)

@ rowie 89

wir hatten eine ähnliche Situation im Jahr 2012.

Unser Verwalter sollte abgewählt werden und 3 weitere Verwaltungsgesellschaften bewarben sich und stellten sich bei der ETV persönlich vor.

Der alte Verwalter hat dann den Versammlungsraum verlassen und dem VB-Vorsitzenden die Leitung übertragen. Das wurde so auch im Protokoll vermerkt. Die Unterstützer des alten Verwalters wollten dies nicht. Sie wollten, dass der bisherige Verwalter weiterhin die ET-Versammlung leitet. Dieser aber sah sich hierzu rechtlich nicht befugt. Er befürchtete, dass die Befürworter einer neuen Verwaltung daraus eine Sache für die Justiz machen könnten und ihm so zusätzlich zum Verlust seines Vertrags Kosten für einen Rechtsstreit entstünden. Der "alte" Verwalter wurde in der Sache von eine RA-Kanzlei beraten.

Wenn sein Vertrag noch ein Jahr läuft, diesen zum Ablauf in der Versammlung kündigen. Den neuen Verwalter - auch wegen Übergabe etc. mindestens 3 Monate vor Frist vorstellen und bestellen. Hierzu wäre aber erneut eine Versammlung notwendig. Diese kann der Verwaltungsrat oder alle Eigentümer verlangen und so die Hausverwaltung dazu auffordern. auch ohne Hausverwaltung einberufen ist möglich, wenn diese sich weigert eine Versammlung einzuberufen. (Außerordentlich)