Kann ein Eigentümer einen leeren Raum (Gemeinschaftsraum) für sich besetzen, Schlüssel ausgetauscht
Alle sind Eigentümer, doch hat ein Eigentümer entschlossen, den leeren Raum für sich zu besetzen (da nicht benutzt) und den Schlüssel zum Raum ausgetauscht. Nun hat er seinen Hobbyraum/Werkbank zum basteln eingerichtet. Nur ein weiterer Mieter hat einen Schlüssel. Muss man das dulden bzw. kann die Eigentümerversammlung mit Mehrheit zustimmen, dass nur ausgewählte Eigentümer einen Schlüssel erhalten?
5 Antworten
Nein.
Wie der Begriff "gemeinschaftliches Eigentum" schon sagt, gehört das Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft. Nur diese kann im Rahmen des § 15 WEG den Gebrauch einzelner Räume festlegen. Dabei hat sie aber auch § 14 Abs. 1 WEG zu beachten, wonach keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bi einem geordneten Zusammeleben unvermeindliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Der Nachteil wäre bei einer Zustimmung der WE-Versammlung, dass man die Nutzung der anderen ohne Gegenleistung ausschließt.
Daher würde ich an deiner Stelle einen Antrag stellen, den betreffenden Wohnungseigentümer abzumahnen und ihn zu zwingen, den ordnungsgemäßen Zustand wieder herzustellen, also das ursprüngliche Schloss einzubauen und seine sieben Sachen aus dem Raum zu entfernen. Sollte er diesem Verlangen nicht binnen 4 Wochen nachgekommen sein, soll der Verwalter ermächtigt und verpflichtet werden Klage vor dem zuständigen Amtsgericht gegen den betreffenden Wohnungseigentümer zu erheben.
Sollte die WE-Versammlung deinen Antrag ablehnen, musst du diesen Nicht-Beschluss binnen eines Monats (nach Nicht-Beschluss-Fassung) vor dem zuständigen Amtsgericht anfechten.
Gibt es da eine Verjährungsfrist oder " Gewohnheitsrecht" ? Wir haben nämlich auch so einen Fall, bei dem sich der frühere Hausmeister einen Teil des Kellers abgezwackt hat, mit einer Tür versehen hat und als Lagerraum nutzt. Seine Witwe verweist nun auf ein Gewohnheitsrecht.
Gemeinschaftsraum heisst gemeinsam nutzen und das kann keiner allein entscheiden. Das muss bei der Eigentümerversammlung geklärt werden. Und wenn andere den Raum nicht nutzen wollen, kann man trotzdem nicht alleine entscheiden und den Raum benutzen. In manchen Eigentümerverträgen steht auch, das eine Gegenstimme ein Nein für alle bedeutet. In manchen entscheidet die Mehrheit der Stimmen.
das geht natürlich nicht! Alle Gemeinschaftsräume müssen auch allen in gleichem Maße zugänglich sein und niemand darf Gemeinschaftseigentum über dem üblichen Maße mehr nutzen als alle. Allen anderen steht nun ein Schadensersatz zu. Natürlich könnte in einer Eigentümergemeinschaft darüber abgestimmt werden, dass ein Eigentümer dies alleine nutzen darf. Dann müßte aber die Teilungserklärung notariell für alle geändert werden und damit auch die Eigentumsanteile. Am besten sofort auffordern die Raum zu öffenen und den Raum zu räumen. Ansonsten sofort eine Klage einreichen. 100% Erfolg sind hier garantiert....
nein, da es sich um gemeinschaftseigentum handelt, haben alle eigentümer auch das nutzungsrecht....ihr müßt einer nutzung auch nicht zustimmen durch mehrheitsbeschluß zustimmen...
das wäre eine Änderung der Teilungserlärung! Das geht sowieso nur notariell und Einstimmig, das heißt mit Zustimmung aller Eigentümer! Eine Klage vor Gericht hätte in jedem Fall 100% Erfolg, selbst wenn bei einer Eigentümerversammlung alle anwesenden dafür stimmen sollten, aber nicht alle anwesend waren....
Ein Eigentümer alleine kann nicht über den Raum bestimmen. Frag da mal ganz genau in der Verwaltung nach.
also auch ein mehrheitliche Entscheidung mit einem JA ist NICHTIG?