Muss ich als ehemaliger Eigentümer nach Zwangsversteigerung Miete zahlen?
Hallo, folgende Problematik: Unser Haus wurde zum 01.10.2010 von der Bank zwangsversteigert. Die Käufer gaben uns anschließend acht Wochen Zeit für den Auszug. Nun verlangen die Käufer für den Zeitraum vom Kaufdatum bis zum tatsächlichen Auszug am 01.12.2010 Miete von uns. Ist dies zulässig? Es bestand zu keiner Zeit ein Mietvertrag zwischen uns und den Käufern. Danke für Antworten.
16 Antworten
Du kannst ja sofort ausziehen, dann brauchst Du nichts zu bezahlen. Wenn nicht, dann nutzt Du deren Eigentum. Hier kommt es auf den Übergabevertrag an - was steht da drin?
Die Käufer haben Anspruch auf Nutzungsentschädigung (Schadensersatz) in Höhe der ortsüblichen Miete für das ersteigerte Objekt, ansonsten hätte eine kostenlose Nutzung für den genannten Zeitraum vereinbart werden müssen.
Ganz einfach, die neuen Eigentümer könnten das Mietobjekt ab Erwerb selbst beziehen oder vermieten, oder .... Für sämtliche Kosten, die für dieses Objekt anfallen haben sie ab Erwerbsdatum aufzukommen (Abfallbeseitigung, Grundsteuern, Versicherungen etc.).
Ok, also könnte ein möglicher Schaden ein möglicherwiese länger zu zahlende Miete (was zu beweisen wäre) und die entehenden ZUSÄTZLICHEN Kosten durch die Bewohnung sein (Grundsteuer, Versicherungen etc. sind NICHT ZUSÄTZLICH). Das ist nachvollziehbar...
Nicht Miete - Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete für das Objekt bis zur Räumung. Der Zuschlagsbeschluss ist gleichzeitig Räumungstitel gegenüber den bisherigen Eigentümer. Diesen muss eine entsprechende Frist eingeräumt werden und für diesen Zeitraum haben die neuen Eigentümer Anspruch auf Nutzungsentschädigung (viele sagen halt Schadensersatz dazu), ist im ZVG geregelt.
Ah, danke, diese Regelung im ZVG kenne ich nicht...
Dann schreib das mal als Antwort, mit genaueren Angaben, das wäre sicher hilfreich...
Quatsch...
Für exakte §§-Nennung müsste ich nachlesen und dafür ist mir der Zeitaufwand zu groß, dass sollte dann der Fragesteller selber tun oder der, den es genauer interessiert - Hinweise habe ich ja gegeben. Bin kein Anwalt, der die passenden §§ schnell zur Hand hat.
Schade... Trotzdem guter Hinweis...
Die neuen Besitzer haben alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag mitgekauft. Dazu gehören auch die Miethöhe und die Kündigungsfristen sowie alle anderen Vertragsbestandteile.
Einfach mal lesen: Es gibt keinen besthenden Mietvertrag...
auch eine gelebte Beziehgung begründet eine vertragsartige Verbindung. Wenn Du ein Jahr dort gewohnt hast und jeden Monat Miete gezahlt, dann wird ein stillschweigender Vertrag angenommen, der die gesetzlichen Konditionen hat (Kündigung etc.)
Wenn über den Auszug vom alten Vermieter allerdings etwas Schriftliches besteht, dann hat das Gültigkeit.
Das mag so sein oder nicht (Das BGB gibt das jedenfalls nicht her). Aber das ist hier nicht der Fall...
Es gibt kein Mietverhätnis, in keiner Form. Wie sollte das auch von statten gehen? Wer legt die Höhe der Miete fest, die zu zahlen wäre? Es fehlt jegliche Grundlage für einen Vertrag. MfG
Kommt darauf an was vertraglich vereinbart wurde, ob ihr während der Zeit kostenlos wohnen könnt etc. so etwas wird normalerweise immer festgehalten.
Wenn dem so wäre, sollte man davon ausgehen, dass der Fragesteller nicht so verwundert fragen würde...
manchmal liest man nicht richtig oder nicht alles...wäre ja verwunderlich, wenn im Vertrag nichts festgehalten wäre.
Stimmt, das wäre zu klären...
Ob ein Mietvertrag bestand oder nicht, spielt keine Rolle. In dem Moment wo das Haus verkauft ist ( beim Notar eingetragen ist)ist es nicht mehr dein Eigentum, sondern du bist ab diesem Moment " Nutzer " und als solcher hast du auch Miete zu zahlen, da du die Räumlichkeiten weiter genutzt hast.
Einfach mal nachdenken und einsehen, dass das Quatsch ist... Du sagst es selbst, er ist NUTZER. MIETE zahlen muss aber logischerwise nur ein MIETER...
Welche Rechtsgrundlage sollte diese Schadenersatzforderung haben? Wo ist der Schaden?