Wer trägt Wasserkosten bei Eigentümerwechsel Eigenheim

4 Antworten

Grundsätzlich ab Eigentumsübergang der neue Eigentümer und ob ein Mieter solche Kosten und Lasten zu wuppen hat, wurde doch mietvertraglich geordnet, oder? Werfe also einen Blick in die mietvertraglichen Vereinbarungen.

Bei Häusern mit nur einer Wohnung sieht der Mietvertrag im Normalfall vor, dass der Miete mit den Versorgern (Strom, Wasser,Gas) selbst die Verträge abschließt. Er ist also Vertragspartner der Versorger bis zum Auszug. Der Eigentümer haftet in diesen Fällen nicht. Nach Auszug des Mieters ist der Eigentümer in der Pflicht.

Der Eigentümer! Wenn du seit 3 jahren Eigentümer bist, musst du zahlen!

Normalerweise hättest du auch die Bescheide der Stadt/Gemeinde  bekommen müssen.

Der Mieter (bzw. der bisherige Eigentümer) natürlich. Du bist als neuer Eigen-tümer erst nach der Änderung der Eigentumsverhältnisse für diese Kosten zuständig.

lesterb42  08.04.2015, 09:14

Sachverhalt nicht verstanden.

tete16 
Beitragsersteller
 07.04.2015, 21:05

Das Eigentum wurde bereits vor 3 Jahren gewechselt.