Wer trägt Wasserkosten bei Eigentümerwechsel Eigenheim
Ein Haus wurde aus einer Zwangsversteigerung heraus gekauft, der bisherige Eigentümer wohnte als Mieter weiter in dem Haus und trug alle Nebenkosten wie vorher in Eigenregie, u.a. die Wasser- und Abwasserkosten. Nun stellt sich nach seinem Auszug heraus, dass er die Wasserrechnungen schon länger nicht mehr beglich. Wer muss rein rechtlich dafür aufkommen?
4 Antworten
Grundsätzlich ab Eigentumsübergang der neue Eigentümer und ob ein Mieter solche Kosten und Lasten zu wuppen hat, wurde doch mietvertraglich geordnet, oder? Werfe also einen Blick in die mietvertraglichen Vereinbarungen.
Bei Häusern mit nur einer Wohnung sieht der Mietvertrag im Normalfall vor, dass der Miete mit den Versorgern (Strom, Wasser,Gas) selbst die Verträge abschließt. Er ist also Vertragspartner der Versorger bis zum Auszug. Der Eigentümer haftet in diesen Fällen nicht. Nach Auszug des Mieters ist der Eigentümer in der Pflicht.
Der Eigentümer! Wenn du seit 3 jahren Eigentümer bist, musst du zahlen!
Normalerweise hättest du auch die Bescheide der Stadt/Gemeinde bekommen müssen.
Der Mieter (bzw. der bisherige Eigentümer) natürlich. Du bist als neuer Eigen-tümer erst nach der Änderung der Eigentumsverhältnisse für diese Kosten zuständig.
Sachverhalt nicht verstanden.
Das Eigentum wurde bereits vor 3 Jahren gewechselt.