Muss Holzdecke raus?
Da ich umziehe, hat die Vermieterin gesagt ich muss wie Holzdecke im Wohnzimmer ausreissen. Die Holzdecke war schon drin als ich einzog. Kann sie darauf bestehen oder bleibt sie drin, da ich sie schon drin war als ich einzog?
7 Antworten
Wenn sie bereits drin war, kannst du sie auch drin lassen, es sei denn, dass du sie bei deinem Einzug vom Vormieter übernommen hast ( d.h. der Vormieter hat sie eingebaut, hätte sie entfernen müssen, aber du hast sie übernommen und damit auch die Pflicht sie bei Einzug zu entfernen ).
Wenn sie bei Einzug schon drin war musst du sie auch nicht rausreissen. Ausser du hast sie in irgendeiner weise kaputt gemacht oder es steht direkt was davon im Mietvertrag
Schau mal in den Mietvertrag und das Übergabeprotokoll vom Einzug. Das Übergabeprotokoll sollte Auskunft geben, wie die Wohnung bei Deinem Einzug ausgesehen hat. Der Mietvertrag regelt, was Du machen musst, wenn Du ausziehst. Normalerweise musst Du den Zustand herstellen, den Du beim Einzug vorgefunden hast. Wenn Du die Holzdecke vom Vormieter gekauft hast (Ablöse), dann ist sie Dein Eigentum und der Vermieter kann fordern, dass sie entfernt wird. Wenn Sie da war, ohne dass Du dafür etwas bezahlt hast, dann ist sie Eigentum des Vermieters und geht Dich nichts an. Dann musst Du sie auch nicht abnehmen.
ich kann dir auch nur empfehlen, deinen mietvertrag anzuchauen - eigentlich müsste die holzdecke vermerkt sein. wenn du eine bauverein- oder genossenschaftswohnung hast, dann muß sie raus, denn diese wohnungen müssen lt. vertrag im urzustand zurückgegeben werden. wenn in deinem vertrag steht, dass du sie lediglich besenrein verlassen mußt, kann die decke auch drin bleiben. viel erfolg.
Was steht denn im Mietvertrag? wenn da nichts drüber steht dann musst du das nicht machen das der Mieter nur verpflichtet ist die Wohnung in dem Zustand zu verlassen in dem sie vorher war