Vermieterin will und Bio-Ethanol Ofen verbieten
Guten Abend liebe Community,
Sry für den langen Text, ich komme gleich zum Punkt: Wir haben eine 2ZKB Wohnung, in der nur im Wohnzimmer und in der Küche Gasöfen sind, im Schlafzimmer aber nicht. Als die Vermieter dann da waren, um sich die Situation anzusehen, weil ein weiter Gasofen im Gespräch war, dessen Einbau leider nicht möglich ist, bekamen sie mit, dass wir uns mit einem Bio-Ethanol Ofen behelfen.
Nun heisst es der Ofen müsse weg von wegen "Sicherheit der anderen Mieter, offene Flamme blabla etc." dabei können die uns das gar nicht verbieten. Siehe hier:
http://www.hausblick.de/community/2/315?start=4
In dem Punkt wärn wir im Recht, ich würde es also auf volle Konfrontation ankommen lassen, das Problem ist nur, dass im Mietvertrag Tierhaltung untersagt wurde und uns die Vermieterin vor einiger Zeit trotzdem eine Katze erlaubt hat, was allerdings nicht schriftlich festgehalten wurde.
Wenn wir auf den Ofen bestehen und die Vermieterin das verärgert, kann die uns aus der Katze oder anders einen Strick drehen?
Gäbe es noch eine Möglichkeit, ausser mit teurem Strom das Zimmer zu beheizen?
LG,
Mayhem
8 Antworten
Ich bin selbst Vermieter und habe meinen Mietern ebenso den Betrieb derartiger Öfen untersagt. Diese Dinger sind brandgefährlich.
http://www.test.de/Ethanol-Kamin-Brandgefaehrliche-Deko-1832217-0/
Eine Erlaubnis zur Katzenhaltung kann von VM jederzeit widerrufen werden. Dazu braucht es zwar einen triftigen Grund, aber den findet ein VM bestimmt. Wobei ihr die Zustimmung der VM nicht einmal schriftlich habt.
Glaubst du? Nichts ist, wie es scheint. Es gibt sicher Dinge, die ich untersage, jedoch sind meine Mietverträge wasserdicht. Wer redet von einem generellen Tierhaltungsverbot? Steht in meinen MV nicht drin. Genausowenig wie nach 22 Uhr duschen (steht im Formularmietvertrag übrigens auch drin).
lol duschen nach 22 uhr verbieten :D Wie krank kann man denn sein xD
Stand allen Ernstes im Standardmietvertrag vom Haus & Grund! Ist natürlich nicht rechtens, aber ich frag mich trotzdem, was das dann überhaupt darin zu suchen hat.
Das kann an sehr alten Mietverträgen liegen. Damals war duschen nach 22 Uhr untersagt und rechtens. Gibts natürlich nicht mehr und hat in Mietverägen auch nix mehr verloren. Es ist egal ob das bei dir noch drin steht, die Klausel ist ungültig, also eh wurscht.
So alt kann der Vertrag nicht sein, ich habe den im Oktober letzten Jahres geholt.
ich bin übrigens selbst Vermieter und auch Mieter ( ehrlich ) .Es ist doch gar nicht zulässig,daß man einen unbeheizbaren Wohnraum vermietet ?
Gut , daß ich nicht dein Mieter bin : )
macht nichts, du weißt ja nicht, was du verpasst :-))
Was denn ? Persönliche Betreuung ?
weia, nein, lieber nicht, hier ist doch kein betreutes Wohnen :-))
Und wie sollen wir einem solchen Widerrufs folge leisten? Die Katze hatte schon zwei Vorbesitzer, es müssen nicht noch mehr werden...
Wir haben den Ofen die ganze Zeit genutzt, einen knappen Meter weiter steht das Bett, es ist noch nie was passiert, das Zeug verbrennt in dem Schälchen und gut. Wenn natürlich die ganzen Spezialisten das Ethanol ins Feuer giessen oder auch anzünden wenn was auf den Boden läuft, dann selber Schuld. Nur weil viele Jugendliche Unfälle mit einem VW Golf verursachen, ist das noch kein Grund zu sagen, Golffahren wäre gefährlich ;) Mir geht es im Moment nur darum wer am längeren Hebel sitzt.
Ethanolöfen ohne Abzug reichern die Zimmerluft mit Wasserdampf und Co² an. Als Vermieter würde ich die auch nicht als regelheizung zulassen.
Praktisch gesehen hat die VM schon Recht: Zum Heizen sind Ethanolkamine ebenso ungeeignet wie ein Fondueset oder Kerzen :-(
Die Raumluft würde kaum erwärmt, die Kohlenstoffdioxid-Konzentration erzeugt Kopfschmerzen und ihr lüftet daher mehr als ihr es warm habt.
Und ab 6% Konzentration stirbt eure Katze, dananch ihr :-O
Rechtlich gesehen kann sie es aber tasächlich nicht verbieten, wie Fondueabende oder Kerzenlicht eben auch nicht.
Was die Katzenhaltung anbelangt, die ebensowenig, wenn pauschal "Tierhaltung" verboten wäre.
Die Alternative zu Stromheitungen wäre nur eine Bereitschaft der VM, eine Gasetagenheizung mit Heizkörpern zu installieren. Allerdings trügt ihr 11% der geschätzt 15.000 EUR als Mieterhöhung aus Modernisierung selbst, die Restinvestition bekommt sie langfristig von Euch und den Nachmietern nach 10 Jahren dann schon raus.
G imager761
wenn die vermieterin von der katze weiß und sie bisher geduldet hat, kann sie nicht jetzt verlangen, daß die katze weg muß - stillschweigende duldung eben.
Also ich habe mir jetzt die Beschreibung von den Ofen durchgelesen. Wäre ich Vermieterin, würde ich dir das Heizen mit so gefährlichen Öfen auch verbieten. Im Schlafzimmer braucht es ja nicht so warm zu sein, da kannst du ja mit einem Konvektor, wo du die Raumwärme einstellst dazu heizen. Soviel Kosten sind das auch wieder nicht aber jedenfalls sicher.
Ohne auf deinen nickname näher eingehen zu wollen: Was du alles untersagst, hätte nun keinerlei justitiable Relevanz.
Auch wenn Ethanol-Kamine als Heizung ebenso unwirtschaftlich wie vom Wirkungsgrad unsinnig und gesundheitsschädlich wären, verbieten kannst du sie nicht.
Und ein generelles Tierhaltungsverbot in einem Formularmietvertrag wäre schlicht unwirksam.
Mit dir als VM hat man leichtes Spiel: Zuhören, lächeln, sich umdrehen, vergessen. Katze füttern, Kamin anzünden und grinsen.
G imager761