Vermieterin möchte uns Garage und Parkplatz wegnehmen
Wir wohnen in einem 2 familien-Haus. In einer Wohnung wohnen wir und in der anderen unsere Vermieterin. Jeder hat eine Garage (ist auch im Mietvertrag drin) plus Stellplatz vor der Garage. Jetzt möchte unsere Nachbar nebenan das Grundstück mit unserer Garage und Parkplatz haben damit er sein Auto rein stellen kann. Er machte unserer Vermieterin den Vorschlag hinter dem Haus die Garagen aufzustellen, da da noch ein Stück Wiese wäre. Unsere Vermieterin ist zu blöd und sagt zu allem ja vor allem bei diesem Nachbar. Würde sie die Garage hinter das Haus stellen (wenn sie das überhaupt macht für uns eine hinzustellen) hätten wir das Problem das wenn einer von uns wegfahren würde, müsste eine andere erst das Fahrzeug raus fahren. da dort nicht viel Platz ist. Auf dem jetzigen Parkplatz mit Garage ist genug Platz. Bis jetzt hat unsere Vermieterin uns noch nicht ein mal Bescheid gegeben. Wir haben nur das Gespräch Nachbar und Vermieterin durch Fenster gehört.
Habe ich irgendwelche Rechte dies nicht zuzulassen oder müssen wir uns alles gefallen lassen? PS wir wohnen schon 15 Jahre dort. Gibt es nicht so eine Art Gewohnheitsrecht?
12 Antworten
Da Garage und Stellplatz im Mietvertrag mitvermietet sind, ist eine Teilkündigung unzulässig.
Gäbe es dafür separate Mietverträge, könnte der V. kündigen.
Mieterverein aufsuchen, falls Mitglied oder Anwalt, wenn Rechtsschutz Mietangelegenheiten einschliesst und sich vorab erkundigen, falls die Gerüchte wahr werden sollten.
Garage (ist auch im Mietvertrag drin)
wenn der nachbar die garage kauft,gilt der mietvertrag weiter.
warte mal ab , deine Vermieterin hat die pflicht dich da auch mitentscheiden zu lassen. ansonsten gehe auf die seite --frag einen Anwalt---
die Garage gehört zur mietsache dass kann sie nicht einfach verkaufen. aussser es steht davon nichts im vertrag. peng
die Garage gehört zur mietsache dass kann sie nicht einfach verkaufen.
sie kann verkaufen,vertrag gilt weiter.
Gibt es nicht so eine Art Gewohnheitsrecht?
Nein, es handelt sich hier nicht um Gewohnheitsrecht, sondern um Mietrecht / Vertagsrecht. Sie haben ja die Haushälfte mit Garage gemietet.
Habe ich irgendwelche Rechte dies nicht zuzulassen oder müssen wir uns alles gefallen lassen ?
Zunächstmal ist es so, das Sie im Mietvertrag eine bestimmte Garage und ggf. bestimmte Gartenflächen gemietet haben. Ferner gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete". Das bedeutet, das wenn Ihre Nachtbarin Teile des Grundstücks verkauft der Mietvertrag dennoch weiter gilt, dann ggf. zum Teil mit den Nachbarn.
Ihre Vermieterin müßte hier zunächstmal eine fristgerechte Änderungskündigung aussprechen. Bei Reduzierung / Verschlechterung der Mietsache geht die Änderung auch mit der Reduzierung der Miete einher. Man muß sich also auf eine neue Miete einigen.
Dazu kommt, das für einen teilweisen Verkauf eines Grundstücks zunächstmal eine Flurteilung mit Vermessung erfolgen muß, was ein paar Tausend Euro kostet.
Ws soll ein Mieter zu entscheiden haben, wenn der Vermieter seinen Grund und Boden verkauft oder abtritt?