Notarielle Beglaubigung um Mietschulden und Mietschäden zu umgehen bei Trennung?

5 Antworten

Dein Plan wirft viele Fragen auf.

Trennen und ausziehen - kein Problem. Ohne Information an den Vermieter, evtl auch nicht ummelden wollen, mit möglichen weiteren, steuerlichen oder anderen Vorteilen... Nun denn.

Als Mieter haftet ihr immer gemeinsam. Wie ihr dies untereinander regelt, muss den Vermieter nicht interessieren.

Untereinander so einen Vertrag aufsetzen, vielleicht noch möglich. Inwieweit er dir im Ernstfall was bringt, bleibt abzuwarten. Der Notar würde hier ja nur beglaubigen, dass dies tatsächlich eure Unterschrift ist. Der EX wird dir ja kaum einen Schuldschein über eine nicht bezifferte Summe unterschreiben.

Wenn der EX die Miete nicht mehr allein bezahlt, riskiert er doch die Wohnungskündigung.

rnjawrthn 
Beitragsersteller
 08.08.2020, 18:55

Danke für die Antwort

Falscher Weg. Du must mit deinem Vermieter sprechen. Wenn dein "Ex" irgendwann kündigen will, bräuchte er dann auch deine Kündigung. Und die Frage ist auch, wer die Kaution ggf. zurück erhält.

Also: Änderung des Mietvertrages, mit dem dein "Ex" alleiniger Mieter wird.

Notar brauchst du dafür nicht.

rnjawrthn 
Beitragsersteller
 08.08.2020, 18:27

Wenn mein Ex kündigen will, werde ich natürlich mit kündigen gar kein Problem, die Kaution gibt man mir jetzt schon zurück, da ich sie gezahlt habe, wenn er auszieht, bekommt er diese ja wieder zurück. Vertragsänderung ist nicht möglich, da die Vermieterin entweder nur uns beide oder keinen drin haben möchte. Deshalb hätten wir es auf diesem Wege gemacht, damit ich aus der Sache raus bin, rechtlich gesehen, und "lediglich" im Mietvertrag stehen bleibe

lesterb42  08.08.2020, 18:40
@rnjawrthn

Elendiges Gemurckse. Ihr bescheißt den Vermieter. Wenn dein Ex nicht mehr zahlt, ist das Theater groß.

Du kannst beglaubigen lassen was Du willst, das befreit Dich allerdings nicht von der gesamtschuldnerischen Haftung. Du kannst nur mit dem Vermieter ausmachen das er eine Teilkündigung akzeptiert.

Es ist allerdings nicht gesagt das er sich darauf einlässt, denn falls Dein Ex wirklich mal nicht bezahlt, hat er Dich am Haken.

rnjawrthn 
Beitragsersteller
 08.08.2020, 18:52

Vielen Dank

Kurze Schilderung: mein Ex und ich haben gemeinsam den Mietvertrag als Hauptmieter unterschrieben. Nun haben wir uns getrennt und ich möchte aus der Wohnung ausziehen, er bleibt drin.

Soweit, so gut.

Ich bleibe weiterhin im Mietvertrag bestehen. Können wir nun sozusagen privat einen Vertrag anfertigen, der mich von allen Pflichten zb Miete und Verschönerungsarbeiten befreit

Klar. Das interessiert den Vermieter aber herzlich wenig.

und diesen dann von einem Notar beglaubigen lassen?

Warum sollte man deswegen zum Notar?

Würde das dann rechtskräftig sein, falls irgendwas anfällt?

Du willst wissen, ob der Vertrag wirksam ist. Er ist insoweit wirksam, als dass du von deinem Ex verlangen kannst, dass er die Aufgaben erfüllt.

Nimmt der Vermieter allein dich in Anspruch, hast du die Leistungen zu erbringen.

Rechtskräftig können nur behördliche Entscheidungen sein.

rnjawrthn 
Beitragsersteller
 08.08.2020, 18:25

Okay vielen Dank

Können wir nun sozusagen privat einen Vertrag anfertigen, der mich von allen Pflichten zb Miete und Verschönerungsarbeiten befreit

Ja, das hätte aber nur Wirkung im Innenverhältnis, also zwischen euch beiden. Den Vermieter berührt das nicht.

und diesen dann von einem Notar beglaubigen lassen?

Theoretisch möglich, ist aber unnötig und bringt keinen Mehrwert.