Wohnungsübergabe am Sonntag?
Am 31.01. läuft mein Mietvertrag der alten Wohnung aus. Einige Dinge müssen wir noch entfernen und würden dazu gern noch den Samstag nutzen. Ist es zulässig wenn wir einen Übergabetermin am Sonntag haben möchten oder kann die Vermieterin darauf bestehen das die Übergabe Werktags stattfindet? Hoffe Jemand kennt sich aus.
Da wir ein bissl Stress mit der Vermieterin haben, brauchen wir eher nicht auf Ihr Verständnis hoffen. Daher wäre für uns wichtig zu wissen wie die rechtliche Situation ist.
7 Antworten
Wenn du bis zum 31- gezahlt hast, brauchst due den Schlüssel auch erst am 31. zu übergeben. Gerdae Vermieter und Immobilenfirmen sind eigentlich auch auf das Wochenende als Arbeitszeit eingerichtet. Die Alternative wäre, ihr würdet Freitag die Übernahme vereinbaren, dann kannst du allerding die Miete um die beiden Tage kürzen.
meiner Meinung nach ist Sonntag ok, denn bis dahin läuft ja Dein Vertrag. Warum machst Du die Übergabe nicht schon am Samstag?
Ihr habt die Wohnung bis zum 31. gemietet und dürft sie solange nutzen. Es ist schon zu verstehen, wenn die Vermieterin die Übergabe an einem Werktag machen möchte. Dann muss sie sich eben bis Montag gedulden.
Da Ihr die Wohnung bis zum 31.01.2010 gemietet habt und somit auch für den vollen Monat Miete gezahlt habt, kann die Vermieterin nicht auf eine vorzeitige Rückgabe bestehen. Sie muss Dir die Wohnung ja nicht am Sonntag abnehmen, wenn Sie nicht will. Sollte sie die Übergabe am Sonntag ablehnen, befindet sich Deine Vermieterin jedoch im Annahmeverzug.
Da Euer Mietvertrag bis 31.01. geht, müßt Ihr auch bis 31.01. in der Wohnung was machen können.
Notfalls müßt Ihr die Übergabe vielleicht am 01.02. machen - falls die Vermieterin nicht am Sonntag kommen will.
Alternativ könnt Ihr auch mit Zeugen ein Protokoll vom Zustand der Wohnung anfertigen und den Schlüssel mit diesen Zeugen bei der Vermieterin einwerfen. Der Einwurf wird dann auch protokolliert und von Zeugen unterschrieben. Macht auch ein paar Fotos von der Wohnung - dann kann Euch hinterher nichts unterstellt werden.
Nein, nein, nie den Schlüssel einfach einwerfen, der sollte der/m Vermieter (oder einen von ihm Beauftragten) schon persönlich übergeben werden. Sie in den Briefkasten zu werfen, reicht nur, wenn dies vereinbart wurde (LG Berlin GE 2003, 1431).