Kein Herrenbesuch als Untermieterin (Vorgabe des Vermieters)?

8 Antworten

Sie hat es mir nur mündlich gesagt, dass sie männliche Besuche nicht gern hat.

das ist schön für sie. Manche Leute haben Leberwurst nicht so gern. Das Essen von Leberwurst darf Dir Deine Vermieterin ebensowenig verbieten wie Besuch zu empfangen.

es vorher mit den 2 anderen mitbewohnern abkläre

auch das musst Du nicht. Da hast als Mieter auch Rechte (sogar nicht wenige).

Kann ich den trotzdem abbauen und solange im Keller lassen und wenn ich wieder ausziehe, nochmal zusammen bauen?

ja, selbstverständlich!

albatros  20.09.2018, 00:40

es vorher mit den 2 anderen mitbewohnern abkläre

auch das musst Du nicht.

Hier wird aber die Nutzung der gemeinschaftlich genutzten Räume (Bad, Küche) erfolgen. Da sollte das schon abgestimmt werden und besser das Einverständnis eingeholt werden.

Sarah521 
Beitragsersteller
 19.09.2018, 14:55

Das beruhigt mich... danke. Sehr nett geschrieben. Auf den Aspekt meiner Rechte bezogen, die finde ich ganz simpel, wenn ich "Untermieter rechte" google? Ist mein erster Mietvertrag.. weiß noch nicht so ganz ob man sich auf solche Seiten verlassen kann

stefan1531  19.09.2018, 16:22
@Sarah521

hm, mit diesen Suchworten wirst Du sicher viel finden - und auch viel Falsches!

Grundsätzlich empfehle ich jedem Mieter, Mitglied im Mieterverein zu sein. Die haben Anwälte, die Du bei Bedarf kostenlos nutzen kannst. Der Mieterverein prüft auch z.B. Mietverträge auf Gültigkeit, Nebenkostenabrechnungen und vermittelt bei Streitfällen.

Die Mitgliedschaft kostet meist ca 100 EUR im ersten Jahr, im zweiten Jahr wird's billiger.

ich habe schon mehrere hundert EUR durch die gespart.

Sarah521 
Beitragsersteller
 23.09.2018, 10:08
@stefan1531

und hierbei ist es egal welchem Mietverein ich beitrete? >.<

stefan1531  24.09.2018, 09:39
@Sarah521

sinnvoll ist es, einem Mieterverein beizutreten, der an Deinem Wohnort ist. Dann kannst Du im Bedarfsfall auch mal dort vorbeigehen.

Grundsätzlich hast Du aber freie Wahl.

Ich bin mir jetzt nicht wirklich sicher, aber normalerweise darf ein Vermieter dir nicht verbieten, irgend einen Besuch zu bekommen. Und wenn überhaupt müsste sowas im Mietvertrag stehen, dass du keinen männlichen Besuch haben darfst. Aber meiner Meinung nach wäre dies ein Eingriff in dein persönliches Recht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
HansImGlueck178  19.09.2018, 14:11

Richtig, stünde das im Mietvertrag wäre es eine unangemessene Benachteiligung des Mieters und unwirksam.

Der von dir gemietete Teil der Wohnung (also dein Zimmer) ist dein alleiniger Besitz, für den Zugang dazu wird dir und jedem dem du es gestattest ein Wegerecht zugesprochen. Ein Besucher kann dir dort nur dann verboten werden, wenn gegen diesen bestimmten Besucher handfeste Vorwürfe vorliegen, die ihn den anderen Mietern/dem Vermieter unzumutbar machen. Auch über die Möbel darin kannst du frei verfügen, du musst sie nur am Ende des Mietverhältnisses wieder im Ursprungszustand (abzüglich üblicher Benutzung) hinterlassen.

Das klingt so albern

Das klingt nicht nur albern, sondern ist es auch, sogar ziemlich.

Also zunächst mal darf Dich besuchen, wer will. Das kann sie Dir nicht vorschreiben. Das mit dem Schrank weiß ich leider nicht. Wenn Du die Möglichkeit hast, such Dir ein anderes Zimmer und gib Dir den Stress nicht, mit ihr über Besucher zu streiten.

Die Vermieterin darf Dir weder Besuche noch Übernachtungen von Freunden verbieten.

Rauswerfen kann sie Dich deswegen nicht.

Aber ehrlich: Ich würde mich nach einer neuen Bleibe umschauen.


Das klingt so albern

Das ist es auch.

Den Schrank kannst Du abbauen, woanders lagern und beim Auszug wieder hinstellen.

Grinzold477  19.09.2018, 15:03

Warum musst Du ein halbes Jahr bleiben? Möblierte Zimmer sind normalerweise mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen versehen. Falls Du was anderes suchen möchtest, vielleicht weiß hier jemand, ob Du aus einem Zeitvertrag raus kommst.

Lotta1965  19.09.2018, 15:12
@Grinzold477

Ich vermute mal, dass es sich hier nicht um einen Zeitmietvertrag handelt, sondern um einen gegenseitigen Kündigungsverzicht für 1/2 Jahr?

Sarah521 
Beitragsersteller
 19.09.2018, 15:37
@Grinzold477

Sie wünscht es sich eher. Im Mietvertrag steht, dass nur schriftliche Dinge gelten. Aber dort steht auch, dass die Vereinbarte zeit dort eingehalten werden muss, also die 6 monate. Sie hat mir nur mündlich gesagt, dass sie eine Mieterin für mind. 6monate haben möchte.

Gerhart  19.09.2018, 16:12
@Grinzold477

Möblierte Zimmer können ohne Grund 14-tägig zum Monatsende gekündigt werden. Voraussetzungen: Der Mieter wohnt allein im Zimmer, der Vermieter wohnt ebenfalls in der Wohnung.

Sarah521 
Beitragsersteller
 23.09.2018, 10:12
@Gerhart

leider wohnt sie nicht mit im Haus..14 Tage wären schön

Sarah521 
Beitragsersteller
 19.09.2018, 14:08

Ja, ich schaue mich auch nach einer neuen um. Muss dort jedoch ein halbes Jahr wohnen bleiben. Habe leider so kurzfristig nichts anderes gefunden..

Sarah521 
Beitragsersteller
 19.09.2018, 14:09
@Sarah521

Also auch meine Vermieterin hat mir dieses halbe Jahr vorgeschrieben.. wahrscheinlich, damit sie nicht weiter suchen muss

beangato  19.09.2018, 14:23
@Sarah521

Ich bin mir grad nicht sicher, ob das die Vermieterin so vorgeben darf. Vlt. fragst Du mal beim Verbraucherschutz nach.

Hoffentlich findest Du bald was Besseres.

stefan1531  19.09.2018, 14:30
@beangato

Was hat denn der Verbraucherschutz mit dem Mietrecht zu tun?

Da könntest Du genausogut den ADAC fragen.