Muss eine Werkstatt darauf hinweisen, wenn die Kosten höher ausfallen als vereinbart?

6 Antworten

Die Dienstleistung ist ja getätigt. Wenn du damit nicht zufrieden bist, dann muss die Firma die Reparatur rückgängig machen, aber solche Umstände nimmt niemand gerne auf sich. Im Normalfall meldet sich die Firma, allerdings wäre es imemr besser das auch mündlich mit zu vereinbaren. Solange kein Papier vorliegt, wo der Preis draufsteht, ist es auch nicht verbindlich und wenn du dein Gerät repariert wieder zurückhaben möchtest, dann solltest du auch bereit sein, den Preis zu bezahlen. Aber ich an deiner Stelle würde nur noch negative mündliche Kritik über die Werkstatt abgeben, bei Freunden und Verwandten, damit die nicht den gleichen Fehler machen.

Kulant wäre es, wenn sie dich entweder vorher informieren, sodass du entscheiden kannst, ob die Reparatur vollzogen werden soll, oder nicht, oder wenn sie den Preis angleichen, dass du nicht viel mehr bezahlen musst, als ursprünglich abgesprochen.

Nein, wenn der Betrag weit überhöht ist. Einen Kostenvoranschlag darf der Betrieb um max 10% erhöhen, ohne vorher den Kunden zu informieren. Sollte der Betrieb sich weigern, vielleicht sogar das Gerät festhalten, gibt es Schiedsstellen (Adresse bei der Industrie- und Handelskammer kurz IHK), die das regeln, in den meisten fällen verbraucherfreundlich

Ein mündlich vereinbarter Festpreis ist unrealistisch, das mangels Beweiskraft im Ernstfall. Ansonsten ist mir bekannt, dass auch Festpreise bis zu 15% ohne Rückfrage möglich sind.

Es kommt jedoch ggf. auch auf den Einzelfall an, wie der Rep.-Auftrag formuliert ist.

Eigentlich hätte die Werkstatt Dich vorher anrufen und darüber informieren müssen. Wie es rechtlich aussieht, weiß ich auch nicht.

ottohenninger 
Beitragsersteller
 03.09.2011, 10:57

ja danke für die antworten.

ja ich kenne es eben auch so, das man telefonisch informiert wird, falls höhere kosten anfallen. genau das werfe ich der Werkstatt jetzt auch vor. Sie haben nämlich einfach doppelt so viel verlangt als vorher (mündlich) vereinbart wurde. letztendlich geht es nur um 50,- EUR, aber hier gehts mir ums recht, finde es einfach eine unverschämtheit und nicht gerade kundenfreundlich.

grundsätzlich ist es bei seriösen WErkstätten so, daß das vereinbarte repariert wird, wenn Mehrkosten anfallen wird telefonisch nachgefragt. Eine Rechnugn darf nicht mehr als 15 % höher sein als derKostenvoranschlag.