Winterdienst wenn nicht im mietvertrag vereinbart - geht das?
Hallo zusammen, ich musste die letzten 2 Jahre nie Winterdienst machen und es wurde auch bei Mietbeginn nicht vereinbart. Es steht auch nichts in meinem Mietvertrag drin. Kann der Vermieter nach 2 Jahren hingehen und einfach verlangen, dass ich ab diesem Winter Winterdienst (alle 4 Wochen eine Woche lang) machen muss. Der Treppendienst wurde extra in meinem Mietvertrag vereinbart und den mache ich auch von Anfang an, aber wie gesagt, der Winterdienst war nie Bestandteil meines Mietvertrages.
Bei der Eigentümerversammlung wurde entschieden, dass ab diesem Winter auch für meine Wohnung Winterdienst gemacht werden muss und nun will der Vermieter das einfach an mich abdrücken.
Geht das?
- Nach wie vielen Jahren und in welcher Höhe ist eine Mieterhöhung rechtens. Wie lange vorher muss das angekündigt werden und darf man über den ortsüblichen Mietspiegel hinaus Miete verlangen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
4 Antworten
Wenn es nicht im Mietvertrag vereinbart wurde, kann der Vermieter nicht im Nachhinein einseitig den Vertrag ändern. Er ist als Eigentümer verpflichtet, Schnee zu räumen (mehrfach am Tag!). Da er versäumt hat, dies in den Mietvertrag aufzunehmen, wird er nicht umhinkommen, jemanden mit dieser Aufgabe zu betreuen. Dass er versucht, dies auf Dich abzuschieben, ist klar. Er will Geld sparen.
Ohne entsprechende Regelung kann gar nichts umgelegt werden und es gilt das BGB. MfG
So ein Riesenblödsinn, die Umlage von Nebenkosten muss im Mietvertrag vereinbart werden, sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben...
Also zum Winterdienst ikann ich sagenm, dass jeder Bürger dazu verpflichtet ist den Gehsteig vor seinem Haus zu räumen, das ist unabhängig davon, ob es im Mietvertrag geregelt wurde oder nicht. Und es ist ja weohl nur fair, wenn du das auch machen musst, wenn alle anderen es schon tun.
Richtig, vor SEINEM Haus, also ist der Eigentümer dazu verpflichtet, nicht aber der Mieter...
Das ist falsch. Jeder Eigentümer ist dazu verpflichtet und kann dies mit einer entsprechenden Regelung auf die Mieter abwälzen. Ohne Regelung ist der Eigentümer in der Pflicht. Und über die BK abrechnen und einen entsprechenden Winterdienst beschäftigen, kann der Vermieter auch nur dann, wenn dies explizit geregelt ist. MfG
Das ist so auch nicht richtig.
Informier dich eifnach bei jemandem der wirklich Ahnung hat, wie zum Beispiel Mieterschutzbund
Das ist so vollkommen richtig, @heimwerker ist einer der wenigen hier, der wirklich Ahnung hat...
Hier wurde eine WEG BEschluss gefasst. Damit ist aber nicht automatisch der MIeter dazu verpflichtet. Gibt es keine Regelungen zum Winterdienst, fällt dieser an den Vermieter. Welche Grundlage hat die Mieterhöhung? Womit wird sie begründet? MfG
Vom Gesetz her ist man automatisch verpflichtet,Winterdienst zu machen.
Einen externen Winterdienst kann man über die Nebenkosten abrechnen!
Nebenkostenerhöhung hat nichts mit Mieterhöhung zu tun.
Wenn die Nebenkosten steigen muss man sie bezahlen!
Diese Antwort ist komplett falsch...
So ein Blödsinn, der Vermieter kann die Kosten sowieso auf die Mieter umlegen, das nennt man dann Nebenkosten -.-
http://gesichtet.net/2010/01/schneeraeumpflicht-in-welchem-mass-muss-ein-mieter-winterdienst-betreiben/