Kann der Vermieter einfach Rasenmähen und dann Geld dafür verlangen?

7 Antworten

Gartenarbeiten zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten und dürfen grundsätzlich auch vom Vermieter erbracht werden. Euer Mietvertrag muss also nur eine Regelung enthalten, dass Betriebkosten auf den Mieter umgelegt werden, was eigentlich immer der Fall ist, dann ist die Sache rechtens. Nur dürfen die Kosten hier nicht höher sein als wenn ein Fachbetrieb diese erbringt, 170 Euro für 10 mal Rasen mähen ist aber rechtlich ok.

FKristin 
Beitragsersteller
 02.03.2019, 07:39

der Will 250 Euro für 10 mal Rasenmähen

für 10qm rasen

DerJoergi  02.03.2019, 07:41
@FKristin

Echt nur 10qm? Das wäre dann in der Tat schon wieder sehr grenzwertig.

FKristin 
Beitragsersteller
 02.03.2019, 07:48
@DerJoergi

ja das ist bisschen rassen am Haupteingang ist ja nicht mal richtiges Garten

DerJoergi  02.03.2019, 07:53
@FKristin

Als ich noch Mieter war musste ich für meine letzte Wohnung für einen ganz kleinen Außenbereich ca. 30 Euro monatlich für die Gartenpflege bezahlen, wurde von ein Fachbetrieb gemacht und mit Rechnung belegt. Hat mich auch mega geärgert, kann man aber rechtlich nix machen.

Gerhart  02.03.2019, 16:36
@FKristin

3 x 3,33 m sind 10m² , so groß ist meine Terrasse. Da dauert der Transport des Rasenmähers aus dem Keller und zurück samt Reinigung länger als der Mähvorgang. Denkt mal darüber nach.

Kann der Vermieter einfach Rasen mähen?

Ja, wenn es sonst niemand macht.

... und dann Geld dafür verlangen? Ja und ein beauftragter Gärtner wäre wohl deutlich teurer.

Es ist im Übrigen egal, ob es sich um einen Garten oder um Aussenanlagen handelt, die bei guter Pflege auch zu einem guten Wohngefühl des Mieters beiträgt.

der hat einfach 10 verschieden Datum aufgeschrieben wo er das angeblich gemacht haben sollte

10 x in einem Sommer? Das Sommerhalbjahr, also von April bis Oktober = 7 Monate.

Wenn er alle 2 Wochen gemäht hätte, wäre er 15x da gewesen. 10x haben offenbar auch gereicht, um den Graswuchs so im Zaum zu halten, dass keine Verwilderung eingetreten ist. Du müßtest es doch selbst gesehen haben, ob das Gras regelmäßig gestutzt wurde.

Wenn in Deinem Mietvertrag nicht steht, dass Du das Rasenstück pflegen musst, darfst Du davon ausgehen, dass das jemand anders macht. Wenn in Deinem Mietvertrag steht, dass Du die Betriebskosten nach Aufwand bezahlst, ist diese Pflege darin eingeschlossen.

Wenn Du monatlich eine Vorauszahlung für Betriebstkosten lt. Mietvertrag zu bezahlen hast, darfst Du eine jährliche Abrechnung darüber verlangen. In dieser muss dann auch die Rasenpflege enthalten sein, wenn der Vermieter Geld von Dir will. Falls das, was Du jetzt bekommen hast, keine solche Abrechung über alle möglichen Betriebskosten ist, dann frag doch mal Deinen Vermieter danach. Erst dann macht es überhaupt Sinn, wegen dieser Rasenpflege mit ihm zu diskutieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

... er darf, denn mietvertraglich wurden doch die BK-Übernahme durch die lieben Mieter vereinbart.

Er darf sogar fiktiv abrechnen, wenn ich das Urteil vom BGH so richtig lese.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

im Mietvertrag muss detailliert aufgelistet sein, was genau in Neben./Betriebskosten umgelegt werden soll- steht vom Rasenmähen nichts, würde ich auch nichts zahlen

Lotta1965  02.03.2019, 08:31
im Mietvertrag muss detailliert aufgelistet sein, was genau in Neben./Betriebskosten umgelegt werden soll

Nein, das stimmt nicht. Wenn im Mietvertrag steht, dass der Mieter die Nebenkosten trägt, reicht das aus. Gartenpflege ist umlagefähig.

ChristianKlaus  02.03.2019, 08:34
@Lotta1965

Rasenmähen wären Betriebskosten

bwhoch2  02.03.2019, 11:07
@ChristianKlaus

Betriebskosten ist nur ein anderes Wort für Nebenkosten.

Darf er nicht.

DerJoergi  02.03.2019, 07:37

...darf er doch, insofern, wie eigentlich üblich, der Mietvertrag besagt, dass Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.

ChristianKlaus  02.03.2019, 08:01
@DerJoergi

nein, ist so nicht zulässig, es muss schriftl. detailliert aufgelistet sein

EugenNeu01  02.03.2019, 08:02
@ChristianKlaus

Danke. Wenigstens einer, der auch Ahnung hat.

ChristianKlaus  02.03.2019, 08:02
@EugenNeu01

wir vermieten selber,....

Lotta1965  02.03.2019, 08:58
@EugenNeu01

Du hast recht und ich meine Ruhe!

EugenNeu01  02.03.2019, 09:02
@Lotta1965

Selbstverständlich habe ich Recht!

Gerhart  02.03.2019, 16:53
@EugenNeu01

Ach EugenNeu01 - du solltest 1 Semester auf der Vermieterdakademie buchen um deine Kenntnisse im Mietrecht aufzufrischen, wenn du überhaupt einschlägig Kenntnisse erlangt hast.

EugenNeu01  02.03.2019, 17:58
@Gerhart

Was ist dein Problem?!