Kann der Vermieter einfach Rasenmähen und dann Geld dafür verlangen?
Hallo ich hab da mal eine Frage und zwar
wir wohnen jetzt in unserer Wohnung seit September 2017
so da war alles gut haben überhaupt keine Papiere von Vermieter bekommen was wir so verbraucht haben an Wasser nichts komischer weise
jetzt kommt für dieses Jahr 140 Euro Nachzahlung für Rasenmähen ?
Es wurde nie ausgemacht das er kommt und da Rasenmähen tut es steht auch nicht im Vertrag da kommt nicht mal gartenpflege vor
mannkann das ja nicht mal Garten nennen weil das ein kleines Stück Wiese im Hinterhof ist an der Eingangstür
der hat einfach 10 verschieden Datum aufgeschrieben wo er das angeblich gemacht haben sollte
es war nie so vereinbart weder schriftlich oder sonnst was
kein Mensch wusste etwas davon
und jetzt verlang er am Ende das Jahres Geld dafür ??
7 Antworten
Gartenarbeiten zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten und dürfen grundsätzlich auch vom Vermieter erbracht werden. Euer Mietvertrag muss also nur eine Regelung enthalten, dass Betriebkosten auf den Mieter umgelegt werden, was eigentlich immer der Fall ist, dann ist die Sache rechtens. Nur dürfen die Kosten hier nicht höher sein als wenn ein Fachbetrieb diese erbringt, 170 Euro für 10 mal Rasen mähen ist aber rechtlich ok.
Echt nur 10qm? Das wäre dann in der Tat schon wieder sehr grenzwertig.
ja das ist bisschen rassen am Haupteingang ist ja nicht mal richtiges Garten
Als ich noch Mieter war musste ich für meine letzte Wohnung für einen ganz kleinen Außenbereich ca. 30 Euro monatlich für die Gartenpflege bezahlen, wurde von ein Fachbetrieb gemacht und mit Rechnung belegt. Hat mich auch mega geärgert, kann man aber rechtlich nix machen.
3 x 3,33 m sind 10m² , so groß ist meine Terrasse. Da dauert der Transport des Rasenmähers aus dem Keller und zurück samt Reinigung länger als der Mähvorgang. Denkt mal darüber nach.
Kann der Vermieter einfach Rasen mähen?
Ja, wenn es sonst niemand macht.
... und dann Geld dafür verlangen? Ja und ein beauftragter Gärtner wäre wohl deutlich teurer.
Es ist im Übrigen egal, ob es sich um einen Garten oder um Aussenanlagen handelt, die bei guter Pflege auch zu einem guten Wohngefühl des Mieters beiträgt.
der hat einfach 10 verschieden Datum aufgeschrieben wo er das angeblich gemacht haben sollte
10 x in einem Sommer? Das Sommerhalbjahr, also von April bis Oktober = 7 Monate.
Wenn er alle 2 Wochen gemäht hätte, wäre er 15x da gewesen. 10x haben offenbar auch gereicht, um den Graswuchs so im Zaum zu halten, dass keine Verwilderung eingetreten ist. Du müßtest es doch selbst gesehen haben, ob das Gras regelmäßig gestutzt wurde.
Wenn in Deinem Mietvertrag nicht steht, dass Du das Rasenstück pflegen musst, darfst Du davon ausgehen, dass das jemand anders macht. Wenn in Deinem Mietvertrag steht, dass Du die Betriebskosten nach Aufwand bezahlst, ist diese Pflege darin eingeschlossen.
Wenn Du monatlich eine Vorauszahlung für Betriebstkosten lt. Mietvertrag zu bezahlen hast, darfst Du eine jährliche Abrechnung darüber verlangen. In dieser muss dann auch die Rasenpflege enthalten sein, wenn der Vermieter Geld von Dir will. Falls das, was Du jetzt bekommen hast, keine solche Abrechung über alle möglichen Betriebskosten ist, dann frag doch mal Deinen Vermieter danach. Erst dann macht es überhaupt Sinn, wegen dieser Rasenpflege mit ihm zu diskutieren.
... er darf, denn mietvertraglich wurden doch die BK-Übernahme durch die lieben Mieter vereinbart.
Er darf sogar fiktiv abrechnen, wenn ich das Urteil vom BGH so richtig lese.
im Mietvertrag muss detailliert aufgelistet sein, was genau in Neben./Betriebskosten umgelegt werden soll- steht vom Rasenmähen nichts, würde ich auch nichts zahlen
im Mietvertrag muss detailliert aufgelistet sein, was genau in Neben./Betriebskosten umgelegt werden soll
Nein, das stimmt nicht. Wenn im Mietvertrag steht, dass der Mieter die Nebenkosten trägt, reicht das aus. Gartenpflege ist umlagefähig.
Rasenmähen wären Betriebskosten
Betriebskosten ist nur ein anderes Wort für Nebenkosten.
Darf er nicht.
...darf er doch, insofern, wie eigentlich üblich, der Mietvertrag besagt, dass Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
nein, ist so nicht zulässig, es muss schriftl. detailliert aufgelistet sein
Danke. Wenigstens einer, der auch Ahnung hat.
wir vermieten selber,....
Nein!
Doch!
Du hast recht und ich meine Ruhe!
Selbstverständlich habe ich Recht!
Ach EugenNeu01 - du solltest 1 Semester auf der Vermieterdakademie buchen um deine Kenntnisse im Mietrecht aufzufrischen, wenn du überhaupt einschlägig Kenntnisse erlangt hast.
Was ist dein Problem?!
der Will 250 Euro für 10 mal Rasenmähen
für 10qm rasen