Darf Vermieter einfach Rasen mähen und die Zeitabstände bestimmen, obwohl mündlich vereinbart wurde das wir als Mieter mähen?
Hallo, haben mit unserem Vermieter mündlich vereinbart das wir selber den Rasen mähen und jetzt kam es schon des öfteren vor das er uns zuvorkam und doch selber mähte und uns das zu den Nebenkosten berechnet! Wir sind eine junge Familie und es kam einmal vor das mein Mann nicht gleich zum mähen kam zwecks Termin, aber er es den darauffolgenden Tag machen wollte! Schon viermal kam unser Vermieter uns zuvor! Er ist Frührentner und hat zuviel Zeit und unser Anschein macht es einfach nicht genug Geld für die Nebenkosten zu bekommen und es dann auf diese Weise zu erhalten! Darf er uns einfach immer zuvor kommen und dies dann noch in Rechnung stellen ohne es vorher einfach mit uns abgeklärt zu haben?
7 Antworten
Hallo, haben mit unserem Vermieter mündlich vereinbart das wir selber den Rasen mähen und jetzt kam es schon des öfteren vor das er uns zuvorkam und doch selber mähte und uns das zu den Nebenkosten berechnet!
Mündliche Vereinbarungen sind schwer zu beweisen!
Ist der Garten Bestandteil Eures Mietvertrages oder lediglich die Nutzung gestattet?
... wie hoch sind denn die Kosten, die er berechnet?
Und wenn die sichtbar sind in der AR, können die liebern Mieter diesen Betrag ja leicht und einfach herausrechnen.
Es ist so wie beim Reinigungsdienst. Wenn denn der Vermieter selber übernehmen möchte, bezahlt er auch selber und die lieben Mieter sind fein raus.
Wenn im Mietvertrag nicht vereinbart wurde, dass er dafür Geld bekommt, würde ich das auch nicht bezahlen. Er kann nicht einfach irgendetwas machen und dafür Geld verlangen.
Genau so sieht’s aus!
Wenn diese Pflicht irgendwie (am besten nachweisbar) vereinbart wurde oder aus dem Üblichen hervorgeht, ja. Aber auch dann hätte erstmal eine Fristsetzung erfolgen müssen.
Wenn diese Pflicht nicht nachweisbar auf den Mieter übertragen wurde, gehört die Grünpflege genauso zum Objekt, wie der Winterdienst und ist damit automatisch in den umlegbaren Nebenkosten enthalten.
Die Grünpflege ist zwar umlagefähig, aber nur dann, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Für den Winterdienst gilt dasselbe. Es muss im Mietvertrag zumindest die BetrVK genannt werden oder jeder Punkt muss einzeln aufgezählt sein.
Dann warten wir doch einfach weitere Infos von Fragesteller ab...
Nein das darf er nicht!
Nein natürlich darf er das nicht, ihr seit nicht verpflichtet die Kosten dafür zu übernehmen. Ein solches Vorgehen ist unrechtmäßig und selbst wenn er es in eurem Mietvertrag oder mündlich so vereinbart hätte wäre es unzulässig und nichtig. Er ist zwar Besitzer von dem Garten allerdings hat er kein Recht den überhaupt zu betreten ohne vorherige Vereinbarung da ihr die Mieter seit, ist das selbe wie mit der Wohnung. Er dürfte auch nicht einfach ohne Voranmeldung in eure Wohnung auch wenn er diese besitzt, das ganze nennt sich dann rechtlich Hausfriedensbruch.
Er ist zwar Besitzer von dem Garten allerdings hat er kein Recht den überhaupt zu betreten
Nö.
Ziemlich falsche Antwort.
Sorry, das stimmt nicht!
er ist nicht der Besitzer, das sind die Mieter, wenn die gartennutzung Teil des Mietvertrags ist.
der Vermieter ist der Eigentümer!
Und wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, das die Mieter sich in bestimmten Abständen um die gartenpflege kümmern, und dieser vereinbarung nicht pünktlich, und damit ordnungsgemäß nachkommen, dann ist es das Recht des Eigentümers diese Arbeit entweder selber zu machen, oder Außenstehende damit zu beauftragen und die Kosten auf die Nebenkosten umzulegen.... genauso wie die Reinigung des Treppenhauses bei nichtverfüllung der flur Woche an eine reinigungsfirma vergeben werden kann...
aus diesem Grund trifft man Absprachen... wenn sich alle dran halten, gibt’s auch keinen stress
Bevor irgendwer beauftragt wird muss erstmal eine Ermahnung mit Fristsetzung erfolgen, ansonsten dürfte der Vermieter die Kosten nur sehr schwer auf die Mieter abwälzen können. Und dann muss er die günstigste (sinnvolle) Methode wählen, sonst kommt er seiner Schadensminderungspflicht nicht nach.
Dann warten wir doch einfach weitere Infos über die vertragsinhalte von Fragesteller ab...
Selten so einen Blödsinn gelesen...
Wenn du meinst ;)
ich hab jetzt aber weder Zeit und Lust dir deine Fehler akribische zu erklären, aber fang doch mal selber bei den Definitionen von Besitz und eigentum an, vielleicht überdenkst du dann deinen standpunkt ;)
Ok danke für die Info
Nur mal als Hinweis:
Wenn ein Mieter seinen Pflichten nicht nachkommt, kann der Vermieter das abmahnen und im Wiederholungsfall eine Firma beauftragen oder es selber machen und darf dem Mieter dann die dafür üblichen Kosten in Rechnung stellen.