Wie schützt man sich vor der Abzocke einer Haushaltshilfe/ Putzkraft?

5 Antworten

Hallo, 

wie oft war sie denn bei euch? Einerseits hat sie Probe geputzt, andererseits hat sie kürzer geputzt als vereinbart und ihr habt euch dann getrennt. 

Wenn sie wirklich nur einmal da war, dann geht ganz locker vor Gericht. 

Denn einerseits redest du von "wir", also bist du nicht alleine, somit stehen zwei Aussagen gegeneinander und da kommt nichts dabei raus. 

Wenn sie länger bei euch war, dann wird's schwierig, wenn ihr sie nicht angemeldet habt. Das wäre Schwarzarbeit. 

Wenn es nur ein Vorstellungsgespräch war, dann war es das und Ende.

Ansonsten mal zum Anwalt gehen und beraten lassen, denn so geht's nicht. 

Viel Erfolg, 

LG Mata

Caralina03 
Beitragsersteller
 13.04.2016, 20:18

Also es war ein Vorstellungsgespräch, bei dem sie kompetent rüber kam. Am nächsten Tag gab es das Probearbeiten. An dem Tag hatte sie allerdings eine Stunde weniger geputzt als vereinbart war.

Mit "wir" meine ich einen Angehörigen, der bei allem dabei war.

Einen Anwalt haben wir/ ich zwar, aber er meint es wäre schwierig, da es nix schriftliches gibt und im Zweifel eh immer für den Arbeitnehmer entschieden wird.

Diese Putzfrau ist ziemlich schlau. Und hat euch sehr geschickt über den Tisch gezogen. Tatsächlich ist das sogenannte "Probearbeiten" gesetzlich gar nicht zulässig. Sobald jemand die allererste Stunde bei dir arbeitet, ist er einen richtigen Arbeitsvertrag eingegangen, der auch mündlich wirksam ist. Und ab der allerersten Arbeitsstunde gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. 

Du hast dich gesetzeswidrig verhalten. Du hättest VOR Arbeitsantritt einen Arbeitsvertrag aufsetzen müssen, der für einen Tag befristet ist.

Und offensichtlich hast du es auch noch versäumt, ihr zu kündigen.

Blacklight030  13.04.2016, 20:06

ja,hat was...absichtlich verunglückt hätte schlimm enden können für den Auftraggeber

antonczerwinski  13.04.2016, 20:07

Oha, wenn das wirklich so ist, kommt mir nie mehr eine Putzhilfe ins Haus.

Blacklight030  13.04.2016, 20:09
@antonczerwinski

Naja, meine kommt von einer Firma...oder sie sind selbständig...eben nur kein Minijob, oder anderes Arbeitsverhältnis, wobei der Minijob noch geht

ollikanns  13.04.2016, 20:14
@antonczerwinski

Du kannst eine Putzfrau nur mit einer schriftlichen Vereinbarung zur Probe arbeiten lassen. Sobald du keine Vereinbarung machst, gilt das Arbeiten als richtiges Arbeitsverhältnis mit allen gesetzlichen Vorschriften. Dein Fehler war, dass du nichts Schriftliches gemacht hast. Das gereicht dir jetzt zum Nachteil, da die Putzfrau einen unabhängigen Zeugen benennen kann.

Blacklight030  13.04.2016, 20:24
@ollikanns

Der unabhängige Lebenspartner....naja...wenn die behaupten sie hätte nie geputzt war er wohl nicht dabei, ist also nur ein Zeuge vom Hörensagen, denn er wird nicht auf dem Sofa gesessen haben

ollikanns  13.04.2016, 20:26
@Blacklight030

Es würde schon reichen, wenn der Zeuge die Putze morgens zur Arbeitsstätte gefahren hat und mittags wieder abgeholt hat.

Caralina03 
Beitragsersteller
 13.04.2016, 20:31
@ollikanns

Dann kann aber doch jeder, der bei einer Privatperson zum Vorstellungsgespräch kommt einfach mal behaupten, er wäre im Nachhinein länger geblieben und hätte zur Probe gearbeitet. Dann hat der Arbeitgeber nix in der Hand und die Person kann auch eben mal Geld verlangen….!!! Scheint mir ein Gesetz das den Betrug fördert, wie bei mir. Fakt ist- Sie wurde nie eingestellt. 

Mal ganz ehrlich, wer stellt mal eben jemanden im Privathaushalt ein, ohne die Leistung gesehen zu haben und/oder einen Probe-Arbeits-Vertrag zu machen????

Da muss ich antonczerwinski zustimmen…. nie wieder eine Putzkraft!!! Dann lieber so fleißige Saugroboter.

ollikanns  13.04.2016, 20:34
@Caralina03

Sie hat aber gearbeitet und hat auch dein Geld bekommen. Und wenn sie das beweisen kann, hast du definitiv die A-Karte.

Caralina03 
Beitragsersteller
 13.04.2016, 20:45
@ollikanns

Verstehe…. Also immer alles leugnen...

Caralina03 
Beitragsersteller
 13.04.2016, 22:16
@ollikanns

Vielleicht wäre es sehr vernünftig das TV zu benutzen um alle Leute zu warnen und die Masche zu verkünden. Ich glaube ja… Also bis denen- Man hört von einander.

Und selbst wenn ihr sie eingestellt hättet, egal ob mündliche ( gilt auch als abgeschlossener Vertrag)  oder schriftliche Zusage, gilt in der Probezeit eine beiderseitige Kündigungsfrist von 14 Tagen ohne Benennung von Gründen.

Also alles im grünen Bereich.

Das kann ich nicht glauben. Ohne Arbeitsvertrag kann sie niemals vors Gericht gehen. Ausserdem könnte sie und auch Ihr wegen Schwarzarbeit belangt werden. Das würde sie sich wohl erst gar nicht trauen.

Blacklight030  13.04.2016, 20:15

Nee, wenn Du eine Arbeit beginnst brauchst Du keinen Vertrag, wenn Dein Chef Dich nicht meldet, Du aber im guten Glauben bist brauch man gar nichts zu befürchten...viele Firmen melden sehr spät an. Hier bleibt es auf das Vorstellungsgespräch zu pochen, nicht zuzugeben, dass zur Probe gearbeitet wurde und nicht zuzugeben, dass Geld geflossen ist...einfach sagen sie war unsympatisch, am Besten sogar die benennen, die den Job nun wirklich hat, können ja nicht beide dort putzen..die Geschichte klingt nach der halben Wahrheit, eher danach, als wäre sie mehrfach da gewesen und Ihr nicht zufrieden, hattet sie nur noch nicht angemeldet

Skibomor  13.04.2016, 20:34
@Blacklight030

Klingt ganz plausibel was Du da sagst...

Caralina03 
Beitragsersteller
 13.04.2016, 20:42
@Blacklight030

Nein, wirklich! Es war so… danach waren wir so enttäuscht das wir nach keinem anderen mehr gesucht haben. Wir haben uns einen Saug- und einen Wischroboter gekauft, unseren Zeitplan umgestellt und machen alles nun selbst… Ich wollte es zwar nicht sagen, aber die Frau hat beim Arbeiten so geschwitzt und so einen unangenehmen und intensiven Geruch verbreitet (haben das so noch nie erlebt) das es wirklich nicht zu ertragen war, neben der schlampigen Arbeit…. Es tut mir zwar leid, aber nein- Es war nicht zu ertragen und sie war nur ein paar Stunden da!!!

ollikanns  13.04.2016, 20:11

Die Putzfrau ist im guten Glauben davon ausgegangen, ein Arbeitsverhältnis eingegangen zu sein. Es gelten auch mündlich abgeschlossene Arbeitsverträge. Derjenige, der der Schwarzarbeit bezichtigt werden kann, ist hier nur der Arbeitgeber.

Caralina03 
Beitragsersteller
 13.04.2016, 20:35
@ollikanns

Vorsicht! Das kann ich widerlegen. Unsere vorherige Putzkraft war angemeldet- mehrere Jahre sogar!

Das könnte man als vorsätzlichen Betrug werten, hier steht doch Aussage gegen Aussage, was soll da passieren, sie kann nichts beweisen, wo es nichts zu beweisen gibt

Caralina03 
Beitragsersteller
 13.04.2016, 20:21

Deswegen nennt sie ja ihren Freund als Zeugen, der angeblich ein Telefonat mitgehört haben will, bei dem man sie schon eingestellt hätte….