Autoreperatur ohne Rechnung wird nicht bezahlt

9 Antworten

Werkstattarbeiten ohne Rechnung, könnte für beide ein Problem werden.

Du bist damit einverstanden, dass ohne Rechnung gearbeitet wird. Die Werkstatt hat somit "schwarz" gearbeitet und Steuern hinterzogen.

Dir wird man Anstiftung zur Schwarzarbeit vorwerfen, der Werkstatt Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung, was Ärger und Strafen nach sich ziehen wird.

Ich würde der Werkstatt sagen, sie solle den Ball aus den vorerwähnten Gründen tief halten und auf den Restbetrag verzichten.

Einen Anwalt wird die Werkstatt sicher nicht einschalten, wenn sie sich der Folgen bewusst ist, die bei einer Anzeige auf sie zukommen kann.

Sehe die Sache mal neutal:

Was hat denn dazu geführt, dass die Rg. sich erhöht hat? Zusätzliches Ersatzteil, was man am Anfang nicht sehen konnte? Dann halte ich auch die nachträgliche Erhöhung für in Ordnung.

Einfach so hochgehen, wäre nicht in Ordnung und würde ich nicht mit mir machen lassen.

Setzt euch doch mal zusammen und versucht eine für beide annehmbare Lösung zu finden. Er wird es wohl kaum rechtlich durchsetzen.. das ist Säbelrasseln...

Aber eines muß Dir auch klar sein, bei dem wirst Du kaum noch mal was reparieren lassen können, wenn ihr die Kuh nicht vom Eis bekommt

Mal davon abgesehen das Schwarzarbeit strafbar ist finde ich es nicht richtig wenn eine Reparatur nicht bezahlt wird.

Ich handhabe das mit meiner Werkstatt so, dass ich über Kostenerhöhungen sofort informiert werde. Allein schon damit ich bei Abholung das nötige Geld mitnehmen kann.

Soviel zum Thema "Nach-Feierabend-Schrauber". So etwas geht nur auf Vertrauen und Ehrlichkeit gegeneinander. Eine Mahnung geht nicht, weil es keinen Auftrag und keine Rechnung gibt (schriftlich), wahrscheinlich auch keinen Nachweis von Zeugen über einen Auftrag (Gespräch). Das Problem: wenn diese Sache "nebenher" gelaufen ist, kann ein Hinweis beim Arbeitgeber oder der ARGE richtig Probleme bringen (Finanzamt???). Und wieder abbauen kannst Du die Teile auch nicht (auch wenn sie nicht bezahlt sind), das ist Sachbeschädigung und Du must diese Dinge eventuell nach einer Anzeige doch wieder einbauen.

hm seltsame lage..

das problem ist, wenn der kunde gemahnt wird und nicht drauf reagieren sollte. könnte man gerichtlich das geld holen lassen, dafür bäuchte man vermutlich eine rechnung.

und spätestens dann kommt raus das man schwarzarbeit macht, und dann wirds wohl für den betrieb gar nicht mehr lustig.

wenn jetzt noch eine rechnung gestellt wird könnte man evtl damit dem entgegengehen aber ob man ein bestehenden auftrag braucht und wie sehr man probleme sonst bekommt könnte ich nur raten ^^

meine spontane idee wär .. lass es bei -150 euro beruhen.