1und1 fordert Hardware zurück, muss ich diese zurückschicken?
Moin,
bin vor kurzem umgezogen und habe daher meinen 1und1 Vertrag gekündigt. Dafür musste ich erstmal eine Kündigungsgebühr zahlen und nun fordert 1und1 auch noch die Hardware zurück mit der Begründung, dass diese erst nach Ablauf der gesamten Vertragslaufzeit dem Kunden gehört. Das ist alles schon mal sehr ärgerlich, da der Vertrag sowieso in 4 Monaten abgelaufen wäre und es im Nachhinein für mich wahrscheinlich einfacher und billiger gewesen wäre den Vertrag noch 4 Monate laufen zu lassen, hab leider vorher nicht damit gerechnet, was sich 1und1 alles einfallen lässt, um nach Vertragsende noch an Geld zu kommen.
Auf jeden Fall habe ich nun echt keine Lust dem Verein auch noch Sachen hinterherzutragen, daher meine Frage: Muss ich das Modem wirklich selber zur Post schleppen oder reicht ein Brief an 1und1 mit dem Hinweis, dass sie die Box gerne wieder haben können und, dass sie zur Abholung bei mir bereit liegt. Außerdem weiß ich nicht, ob ich den vergünstigten Preis von 49,99€ für die Box zurückbekomme?! Danke schon mal :)
3 Antworten
Eigentlich hast du noch Glück. Viele kommen trotz Umzug nicht aus dem Vertrag heraus. Sie müssen das Vertragsende abwarten. Ich hatte mal zum Vertragsende gekündigt. Da aber daraufhin ein super Angebot kam, nahm ich die Kündigung zurück. Also überlege wie du günstiger kommst: die Box abgeben (incl. Versandkosten) oder 4 Monate bis Vertragsende warten.
Wenn es in den AGB steht, die Du sicher gelesen hast, dann bist Du zur Rücksendung verpflichtet. Warum sollte 1&1 zur Abholung verpflichtet sein. Lass mal die Kirche im Dorf.
die agb habe ich sogar gelesen, es ist allerdings so, dass ich die hardware durch einen tarifwechsel bekomme habe. ich bin davon ausgegangen, dass die agb des alten tarifes so weiter gültig sind und ich habe auch weder neue agbs zugeschickt bekommen, noch steht auf dem ausdruck meiner bestellung etwas von einer änderung der agb jetzt habe ich mal in den neuen geschaut, da steht in der tat drin dass "1&1 die hardware zurückfordern" kann
Vertrag ist Vertrag, Du wirst ihn wohl einhalten müssen, oder das nächste mal vorher nachdenken . . .