Arbeitsvertrag: Original oder Kopie?
Hallo,
ich habe ein Job-Angebot bei einer Firma bekommen und sie haben den Arbeitsvertrag und den Zweitschrift geschickt. Der Vertrag sieht wie das Original aus. Es gibt zumindest das Firmen-Logo im Rot (also nicht schwarz-weiß).
Es gibt zwei Unterschriften. Einmal von dem Geschäftsführer und dann steht i.V (in Vertretung) und noch ein Unterschrift. Danach unten der Firmenname (in schwarz)
Der Unterschrift von dem Geschäftsführer sieht aufgedruckt/elektronisch aus. Ob die zweite Unterschrift auch aufgedruckt ist oder wirklich mit einem schwarzen Stift gemacht wurde ist schwer zu sagen.
Ist der Vertrag dann rechtlich gültig, wenn die Unterschrift aufgedruckt/elektronisch ist?
3 Antworten
Ja, wenn du auch noch unterschreibst
Oder ein Erzihungsberechtigter
Im Prinzip brauchst du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag!
Solange der AG dich anmeldet und das vereinbarte Gehalt zahlt, ist doch alles im grünen Bereich
Ich hatte fünf Arbeitgeber in meinem Berufsleben und nur zwei schriftliche Arbeitsverträge.
Hast duveinen mündlichen Vertrag, gelten die gesetzlichen Bestimmungen im Bezug auf Arbeitszeit und Urlaub
Du, ich bin zahntechnikermeister und habe in den letzten 25 Jahren in verschiedenen zahnarztpraxen und gewerblichen dentalaboren gearbeitet.
Und was Gesetze sagen ist ja schön und gut ... wenn ich mit meinem Arbeitgeber die Bedingungen meines betriebs beintritts verhandele, dann macht sich der Doc Notizen, sagt seinem Steuerbüro Bescheid , gibt denen meine soz Vers Nummer und ggfs -bei gesetzlich Versicherten- die KrankenversicherungsNummer durch ... und natürlich die Modalitäten meiner Bezahlung... ich sage bewusst 'modaliäten' da ich nicht einfach nur ein brutto Gehalt sondern ein Sockel plus Umsatz boni bekomme...
Und das brauch ich nicht schriftlich, klappt das nicht, geh ich woanders hin!
Ach ja... einmal müsste ich doch vors Arbeitsgericht... das war 2002, und da hatte ich auch keinen schriftlichen AV! Und da hat niemand nach gefragt!
Hab auch 'ohne' recht (und abfindung ;) ) bekommen
Aber wen es beruhigt, der kann ja auf einem schriftlichen AV bestehen...
Danke für Deine Ausführungen :)
In Deiner Branche funktioniert es natürlich auch ohne Arbeitsvertrag recht gut, das ist mir klar - aber sie ist kein Maßstab für die Millionen von Arbeitsverhältnissen, bei denen es besser ist, etwas "in der Hand" zu haben.
Leider leben wir in einer (klagewütigen) Zeit, in der ein per Handschlag begründetes Arbeitsverhältnis kaum noch sinnvoll ist. Das hat ja auch der Gesetzgeber erkannt und das von mir erwähnte NachwG geschaffen.
Aber ich beglückwünsche Dich zu Deinem fast reibungslosen Durchschreiten der Arbeitswelt - in der Hoffnung, dass dies bis zu Deinem Rentenalter so bleiben möge.
Gruß @Nightstick
Arbeitsverträge unterliegen keinem Formerfordernis.
Das ist falsch!
Selbstverständlich existieren Formerfordernisse.
Arbeitsverträge müssen im Original vorliegen (also z.B. nicht per ausgedruckter E-Mail), und müssen zur Rechtsgültigkeit mit Original-Unterschriften versehen sein.
Nachtrag (zur Beantwortung der Frage):
Wenn es unklar ist, ob auf den vorliegenden Verträgen Originalunterschriften vorhanden sind, sollte dies mit dem Unternehmen geklärt, und notfalls die unrichtige(n) Ausfertigung(en) vor der eigenen Unterschriftsleistung zurückgeschickt werden.
Das Unternehmen muss dann neue (ordnungsgemäße) Vertragsausfertigungen schicken.
Es gibt immer noch kein Formerfordernis für Arbeitsverträge!
Diese können
- schriftlich
- elektronisch
- mündlich oder
- durch konkludentes Handeln wie Synchronrülpsen geschlossen werden.
Nur wenn von BGB und Co. bzw. Tarifvertrag abgewichen werden soll muss dies in Textform irgendwo festgehalten werden!
Die Kündigung unterliegt als eine der wenigen im Rechtsverkehr jedoch weiterhin der Schriftform.
Natürlich wäre es geistig behindert für beide Seiten dies nicht in Textform festzuhalten, es ging bei meinem Beitrag nur um den rechtlichen Zwang, der eben nicht besteht.
Natürlich kann man einen Arbeitsvertrag auch mündlich bzw. durch konkludentes Handeln schließen.
Aus meiner persönlichen Sicht jedoch: Wenn der Arbeitsvertrag schriftlich erfolgen soll, dann auf Papier mit Original-Unterschriften. Alles Andere halte ich für unseriös bzw. bedenklich, und würde ich nicht unterschreiben.
Ach? Ich dachte -Lt deiner Aussage- ist :
"Ab dem 20.07.1995 ist hier in Deutschland kein Arbeitnehmer ohne etwas Schriftlichem!"
Jetzt geht es auch mündlich oder durch konkludierendes handeln... na dann hab ich ja Glück gehabt !
*rofl.*
Ich weiß nicht, in welcher Branche (vielleicht im Baugewerbe o.ä.) Du Dich durchgeschlagen hast.
In den allermeisten Branchen ist es jedoch üblich, vor der Arbeitsaufnahme einen ordentlichen Arbeitsvertrag zu bekommen. Dies bietet für beide Vertragsparteien wesentlich mehr Rechtssicherheit.
Im Übrigen existiert das "Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (NachwG)" vom 20.07.1995, nach dem der Arbeitgeber ohnehin verpflichtet ist, die in diesem Gesetz genannten Bestandteile des Arbeitsverhältnisses schiftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Ergo: Ab dem 20.07.1995 ist hier in Deutschland kein Arbeitnehmer ohne etwas Schriftlichem!