Arbeitsvertrag: Original oder Kopie?

3 Antworten

Ja, wenn du auch noch unterschreibst 

bluefox9347  20.06.2017, 23:55

Oder ein Erzihungsberechtigter 

Im Prinzip brauchst du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag!

Solange der AG dich anmeldet und das vereinbarte Gehalt zahlt, ist doch alles im grünen Bereich

Ich hatte fünf Arbeitgeber in meinem Berufsleben und nur zwei schriftliche Arbeitsverträge.

Hast duveinen mündlichen Vertrag, gelten die gesetzlichen Bestimmungen im Bezug auf Arbeitszeit und Urlaub 

verreisterNutzer  21.06.2017, 14:56

Ich weiß nicht, in welcher Branche (vielleicht im Baugewerbe o.ä.) Du Dich durchgeschlagen hast.

In den allermeisten Branchen ist es jedoch üblich, vor der Arbeitsaufnahme einen ordentlichen Arbeitsvertrag zu bekommen. Dies bietet für beide Vertragsparteien wesentlich mehr Rechtssicherheit.

Im Übrigen existiert das "Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (NachwG)" vom 20.07.1995, nach dem der Arbeitgeber ohnehin verpflichtet ist, die in diesem Gesetz genannten Bestandteile des Arbeitsverhältnisses schiftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Ergo: Ab dem 20.07.1995 ist hier in Deutschland kein Arbeitnehmer ohne etwas Schriftlichem!

Vampire321  21.06.2017, 18:41
@verreisterNutzer

Du, ich bin zahntechnikermeister und habe in den letzten 25 Jahren in verschiedenen zahnarztpraxen und gewerblichen dentalaboren gearbeitet.

Und was Gesetze sagen ist ja schön und gut ... wenn ich mit meinem  Arbeitgeber die Bedingungen meines betriebs beintritts verhandele, dann macht sich der Doc Notizen, sagt seinem Steuerbüro Bescheid , gibt denen meine soz Vers Nummer und ggfs -bei gesetzlich Versicherten- die KrankenversicherungsNummer durch ... und natürlich die Modalitäten meiner Bezahlung... ich sage bewusst 'modaliäten' da ich nicht einfach nur ein brutto Gehalt sondern ein Sockel plus Umsatz boni bekomme...

Und das brauch ich nicht schriftlich, klappt das nicht, geh ich woanders hin!

Ach ja... einmal müsste ich doch vors Arbeitsgericht... das war 2002, und da hatte ich auch keinen schriftlichen AV! Und da hat niemand nach gefragt!

Hab auch 'ohne' recht (und abfindung ;) ) bekommen 

Aber wen es beruhigt, der kann ja auf einem schriftlichen AV bestehen... 

verreisterNutzer  21.06.2017, 19:07
@Vampire321

Danke für Deine Ausführungen :)

In Deiner Branche funktioniert es natürlich auch ohne Arbeitsvertrag recht gut, das ist mir klar - aber sie ist kein Maßstab für die Millionen von Arbeitsverhältnissen, bei denen es besser ist, etwas "in der Hand" zu haben.

Leider leben wir in einer (klagewütigen) Zeit, in der ein per Handschlag begründetes Arbeitsverhältnis kaum noch sinnvoll ist. Das hat ja auch der Gesetzgeber erkannt und das von mir erwähnte NachwG geschaffen.

Aber ich beglückwünsche Dich zu Deinem fast reibungslosen Durchschreiten der Arbeitswelt - in der Hoffnung, dass dies bis zu Deinem Rentenalter so bleiben möge. 

Gruß @Nightstick

Arbeitsverträge unterliegen keinem Formerfordernis.

verreisterNutzer  21.06.2017, 14:48

Das ist falsch!

Selbstverständlich existieren Formerfordernisse.

Arbeitsverträge müssen im Original vorliegen (also z.B. nicht per ausgedruckter E-Mail), und müssen zur Rechtsgültigkeit mit Original-Unterschriften versehen sein.

verreisterNutzer  21.06.2017, 15:02
@verreisterNutzer

Nachtrag (zur Beantwortung der Frage):

Wenn es unklar ist, ob auf den vorliegenden Verträgen Originalunterschriften vorhanden sind, sollte dies mit dem Unternehmen geklärt, und notfalls die unrichtige(n) Ausfertigung(en) vor der eigenen Unterschriftsleistung zurückgeschickt werden.

Das Unternehmen muss dann neue (ordnungsgemäße) Vertragsausfertigungen schicken.

kevin1905  21.06.2017, 17:28
@verreisterNutzer

Es gibt immer noch kein Formerfordernis für Arbeitsverträge!

Diese können

  • schriftlich
  • elektronisch
  • mündlich oder
  • durch konkludentes Handeln wie Synchronrülpsen geschlossen werden.

Nur wenn von BGB und Co. bzw. Tarifvertrag abgewichen werden soll muss dies in Textform irgendwo festgehalten werden!

Die Kündigung unterliegt als eine der wenigen im Rechtsverkehr jedoch weiterhin der Schriftform.

Natürlich wäre es geistig behindert für beide Seiten dies nicht in Textform festzuhalten, es ging bei meinem Beitrag nur um den rechtlichen Zwang, der eben nicht besteht.

verreisterNutzer  21.06.2017, 18:17
@kevin1905

Natürlich kann man einen Arbeitsvertrag auch mündlich bzw. durch konkludentes Handeln schließen.

Aus meiner persönlichen Sicht jedoch: Wenn der Arbeitsvertrag schriftlich erfolgen soll, dann auf Papier mit Original-Unterschriften. Alles Andere halte ich für unseriös bzw. bedenklich, und würde ich nicht unterschreiben.

Vampire321  21.06.2017, 18:48
@verreisterNutzer

Ach? Ich dachte -Lt deiner Aussage- ist :

"Ab dem 20.07.1995 ist hier in Deutschland kein Arbeitnehmer ohne etwas Schriftlichem!"

Jetzt geht es auch mündlich oder durch konkludierendes handeln... na dann hab ich ja Glück gehabt !

*rofl.*