Wer unterschreibt den Verwaltervertrag mit dem Verwalter von Eigentumswohnungen?
Also jede Eigentumswohnung muss einen Verwalter haben. Mit dem Verwalter wird ein Verwaltervertrag vereinbart. Wer unterschreibt den? Nur der Verwaltungsbeirat? Der einzelne Eigentümer oder die Eigentümerversammlung per Beschluss? Kann der Verwaltungsbeirat einfach ohen die Eigentümer zu fragen unterschreiben?
3 Antworten
Im rechtlichen Sinne handelt es sich bei der Hauseigentümergemeinschaft um eine GbR. Es finden daher die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung. Die Haftung findet zur Gesamthand statt. In einer schriftlichen Vereinbarung kann vereinbart werden, wer Hausverwalter wird und welche Befugnisse die Hausverwaltung bekommt.
Die Frage ist nur, muss den Vertrag jeder Miteigentümer unterschreiben oder darf dies der Verwaltungsbeirat?
Der von der Versammlung bevollmächtigte Wohnungseigentümer oder alle Wohnungseigentümer.
Zunächst hat nicht jede Eigentumswohnung einen Verwalter, sondern die Wohnungseigentümergemeinschaft hat einen Verwalter.
Der Verwalter wird durch (Mehrheits-)Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung bestellt.
Die Wohnungseigentümerversammlung beschließt auch die Annahme des Verwaltervertrages und in der Regel, wer diesen für die WEG unterzeichnen soll.
Fehlt der Beschluss über die Bevollmächtigung, müssen alle Wohnungseigentümer den Verwaltervertrag unterzeichnen.
HINWEIS: Ein Beschluss, wonach der Verwaltungsbeirat die Konditionen des Verwaltervertrages für die WEG aushandeln darf, ohne dass die WEG-Versammlung über den Ausgehandelten Vertrag abstimmt, ist nichtig.
eigentümerversammlung bzw. die gewählten vertreter
Wer ist der gewählte Vertreter, der Verwaltungsbeirat ist kein Vertreter?